
Anwalt für Erbrecht in Fellbach bei Stuttgart
Das Erbrecht ist in Deutschland in den Grundrechten verankert. Es umfasst alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen auf seine Erben regulieren. Dabei gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die es dem Erblasser ermöglichen, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen.
Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt für Erbrecht in Fellbach bei Stuttgart zur Verfügung.
Testament, Pflichtteil, Schenkungen
Ein späterer Erblasser hat grundsätzlich die Möglichkeit, die gesetzlich geregelte Erbfolge ganz oder teilweise auszuschließen (bis auf einen Pflichtteil, der nächsten Familienangehörigen zusteht) und zu diesem Zweck ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen.
Wir beraten Sie, ob ein eigenhändiges Testament in Ihrem Fall ausreicht oder ob ein notarielles Testament erforderlich ist, um Ihren Nachlass rechtssicher in Ihrem Sinne zu regeln. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, um spätere Erbstreitigkeiten unter den Angehörigen zu vermeiden.
Oder würden Sie den Erbfall gerne vorwegnehmen und einen Teil Ihres Vermögens noch zu Lebzeiten als Schenkung an Ihre Angehörigen übergeben?
In diesem Fall beraten wir Sie darüber, welche Auswirkungen eine Schenkung zu Lebzeiten im späteren Erbfall haben wird und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Ihnen sowie den Beschenkten durch die Schenkung keine Nachteile entstehen.
Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
Aufgrund eines vorliegenden Testaments sind Sie “enterbt” worden und nicht in vollem Umfang am Nachlass beteiligt. Oder ein Dritter ist nicht bereit, Ihnen das Ihnen zustehende Erbe herauszugeben.
Im Rahmen einer Erbschaft kann es zu vielfältigen Problemen kommen. Zu Beginn des Mandats prüfen wir daher zunächst, ob das Testament überhaupt formwirksam ist, ob wirklich eine Enterbung vorliegt und ob das Testament nicht angefochten werden kann.
Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Die Frage nach der Unternehmensnachfolge stellt sich meist erst, wenn Unternehmensinhaber ihr Eigentum aus Altersgründen oder aus gesundheitlichen Gründen an Dritte übergeben wollen. Aber auch der jederzeit mögliche Tod eines Unternehmers sollte als Anstoß gesehen werden, die Unternehmensnachfolge im Rahmen der Erbschaft bereits im Vorfeld zu regeln, damit das Lebenswerk des Unternehmers in seinem Sinne fortgeführt werden kann. Allerdings sind dabei neben der unternehmensrechtlichen Seite zudem Regelungen des Familien‑, des Erb- sowie des Steuerrechts zu beachten.
Viele Unternehmer treffen jedoch nur unzureichende Regelungen. Häufig wird auch eine aufgrund gesetzlicher Veränderungen notwendige Anpassung bereits getroffener Regelungen einfach vergessen. Dies kann gravierende Auswirkungen im Erbfall haben, wenn keine geeignete Nachfolgeregelung getroffen worden ist.
Wir helfen Ihnen, alle Möglichkeiten mitsamt den bestehenden Vor- und Nachteilen für Sie überprüfen und gemeinsam mit Ihnen für Sie passende und zufriedenstellende Lösung zu finden.
“Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, daß der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.”
Peter Ustinov (1921–2004), engl. Schriftsteller und Schauspieler
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Ihre Ansprechpartner
Als kompetente Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Rechtsgebiet „Erbrecht“ stehen Ihnen die Rechtsanwälte Elke Rapp und Marc Pondelik zur Verfügung.

Elke Rapp
