Anwalt für Erbrecht in Fellbach bei Stuttgart
Die Welt des Erbrechts ist geprägt von komplexen rechtlichen Strukturen, familiären Beziehungen und individuellen Vermögenssituationen.
In diesem vielschichtigen Bereich spielt der Rechtsanwalt eine zentrale Rolle, indem wir unsere Mandanten in allen Fragen rund um das Erbe unterstützen und beraten.
Von der Testamentserstellung bis zur gerichtlichen Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten stehen wir unseren Klienten mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen zur Seite, um deren Vermächtnisse rechtlich abzusichern und ihre Interessen zu wahren.
Gerne stehen wir Ihnen als Fach-Anwälte für Erbrecht in Fellbach bei Stuttgart zur Verfügung.
Elke Rapp und Marc Pondelik
Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht
Elke Rapp
Mark Pondelik
Beratung von Mandanten
Die Tätigkeit als Anwalt für Erbrecht beginnt mit einer eingehenden Beratung über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten.
Dabei werden ihre individuellen Bedürfnisse, Vorstellungen, Wünsche und Ziele im Zusammenhang mit ihrem Vermögen erörtert.
Sie erhalten Auskunft über gesetzliche Regelungen, Optionen der Testamentsgestaltung, Erbverträge und Schenkungen zu Lebzeiten.
Testamentserstellung und Nachlassplanung
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit als erbrechtliche Anwälte besteht darin, unsere Mandanten bei der Erstellung von Testamenten/Erbverträgen und anderen mit einem Erbfall im Zusammenhang stehenden Dokumente zu unterstützen.
Wir helfen dabei, die Vermögenswerte angemessen zu verteilen und Steuerbelastungen möglichst zu minimieren. Dabei berücksichtigen wir individuelle Wünsche und besondere familiäre Umstände (z.Bsp. Patchwork-Familie).
Konfliktlösung und Mediation
Oft versuchen wir, Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen, indem wir Verhandlungen oder Mediationsverfahren durchführen.
Dabei streben wir nach fairen und ausgewogenen Lösungen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden.
Dies kann dazu beitragen, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen
Zu unserem Aufgabengebiet gehört auch die Überprüfung und ggf. Optimierung von bereits bestehenden Testamenten / Erbverträgen.
Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn sich die familiären Verhältnisse seit Erstellung geändert haben. Gleichzeitig wird durch die Überprüfung sichergestellt, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Vertretung vor Gericht
In Streitfällen um Erbschaften oder Testamente vertreten wir Anwälte für Erbrecht unsere Mandanten vor Gericht.
Das kann beispielsweise bei der Anfechtung von Testamenten, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder der Klärung von Erbfolgefragen erforderlich sein.
Wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung und setzen uns für Ihre Interessen ein.
Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung
Ein erbrechtlicher Anwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter fungieren oder einen solchen in seiner Tätigkeit unterstützen.
In dieser Funktion überwachen wir die ordnungsgemäße Durchführung der im Testament enthaltenen Verfügungen oder die Verwaltung des Nachlasses gemäß den Anweisungen des Erblassers.
Wir kümmern uns um die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten, Schuldenregulierung und Verteilung des Vermögens.
Erbschaftssteuerliche Beratung
Ein wichtiger Aspekt der erbrechtlichen Beratung ist die steuerliche Optimierung von Vermögensübertragungen.
Wir informieren unsere Mandanten über erbschafts- und schenkungssteuerliche Regelungen und Strategien zur Minimierung der Steuerlast. Es werden maßgeschneiderte Lösungen, um die steuerlichen Auswirkungen auf das Erbe zu reduzieren, entwickelt.
Aufklärung über erbrechtliche Ansprüche
Im Fall einer Enterbung beraten wir Sie gerne über bestehende Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Diese setzen wir für Sie außergerichtlich und bei Bedarf auch gerichtlich durch.
Die Unternehmensnachfolge
Die Frage nach der Unternehmensnachfolge stellt sich meist erst, wenn Unternehmensinhaber ihr Eigentum aus Altersgründen oder aus gesundheitlichen Gründen an Dritte übergeben wollen. Aber auch der jederzeit mögliche Tod eines Unternehmers sollte als Anstoß gesehen werden, die Unternehmensnachfolge im Rahmen der Erbschaft bereits im Vorfeld zu regeln, damit das Lebenswerk des Unternehmers in seinem Sinne fortgeführt werden kann. Allerdings sind dabei neben der unternehmensrechtlichen Seite zudem Regelungen des Familien‑, des Erb- sowie des Steuerrechts zu beachten.
Viele Unternehmer treffen jedoch nur unzureichende Regelungen. Häufig wird auch eine aufgrund gesetzlicher Veränderungen notwendige Anpassung bereits getroffener Regelungen einfach vergessen. Dies kann gravierende Auswirkungen im Erbfall haben, wenn keine geeignete Nachfolgeregelung getroffen worden ist.
Wir helfen Ihnen, alle Möglichkeiten mitsamt den bestehenden Vor- und Nachteilen für Sie überprüfen und gemeinsam mit Ihnen für Sie passende und zufriedenstellende Lösung zu finden.
Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, daß der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
In komplexen Fällen arbeiten wir bei Bedarf interdisziplinär mit Steuerberatern, Notaren etc. zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, die verschiedenen rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte optimal zu berücksichtigen und die bestmögliche Beratung für unsere Mandanten sicherzustellen.
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