Anwalt für Erbrecht in Fell­bach bei Stuttgart

Das Erbrecht ist in Deutsch­land in den Grund­rech­ten ver­an­kert. Es umfasst alle Rege­lun­gen, die den Über­gang des Nach­las­ses eines Ver­stor­be­nen auf sei­ne Erben regu­lie­ren. Dabei gibt es ver­schie­de­ne Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, die es dem Erb­las­ser ermög­li­chen, über den Ver­bleib sei­nes Ver­mö­gens nach sei­nem Tod zu bestimmen.

Ger­ne ste­he ich Ihnen als Anwalt für Erbrecht in Fell­bach bei Stutt­gart zur Verfügung.

Tes­ta­ment, Pflicht­teil, Schenkungen

Ein spä­te­rer Erb­las­ser hat grund­sätz­lich die Mög­lich­keit, die gesetz­lich gere­gel­te Erb­fol­ge ganz oder teil­wei­se aus­zu­schlie­ßen (bis auf einen Pflicht­teil, der nächs­ten Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen zusteht) und zu die­sem Zweck ein Tes­ta­ment oder einen Erb­ver­trag zu verfassen.

Wir bera­ten Sie, ob ein eigen­hän­di­ges Tes­ta­ment in Ihrem Fall aus­reicht oder ob ein nota­ri­el­les Tes­ta­ment erfor­der­lich ist, um Ihren Nach­lass rechts­si­cher in Ihrem Sin­ne zu regeln. Außer­dem unter­stüt­zen wir Sie bei der Gestal­tung von letzt­wil­li­gen Ver­fü­gun­gen, um spä­te­re Erb­strei­tig­kei­ten unter den Ange­hö­ri­gen zu vermeiden.

Oder wür­den Sie den Erb­fall ger­ne vor­weg­neh­men und einen Teil Ihres Ver­mö­gens noch zu Leb­zei­ten als Schen­kung an Ihre Ange­hö­ri­gen übergeben?

In die­sem Fall bera­ten wir Sie dar­über, wel­che Aus­wir­kun­gen eine Schen­kung zu Leb­zei­ten im spä­te­ren Erb­fall haben wird und wel­che Bedin­gun­gen erfüllt sein müs­sen, damit Ihnen sowie den Beschenk­ten durch die Schen­kung kei­ne Nach­tei­le entstehen.

Durch­set­zung erb­recht­li­cher Ansprüche

Auf­grund eines vor­lie­gen­den Tes­ta­ments sind Sie “ent­erbt” wor­den und nicht in vol­lem Umfang am Nach­lass betei­ligt. Oder ein Drit­ter ist nicht bereit, Ihnen das Ihnen zuste­hen­de Erbe herauszugeben.

Im Rah­men einer Erb­schaft kann es zu viel­fäl­ti­gen Pro­ble­men kom­men. Zu Beginn des Man­dats prü­fen wir daher zunächst, ob das Tes­ta­ment über­haupt form­wirk­sam ist, ob wirk­lich eine Enter­bung vor­liegt und ob das Tes­ta­ment nicht ange­foch­ten wer­den kann.

Gestal­tung der Unternehmensnachfolge

Die Fra­ge nach der Unter­neh­mens­nach­fol­ge stellt sich meist erst, wenn Unter­neh­mens­in­ha­ber ihr Eigen­tum aus Alters­grün­den oder aus gesund­heit­li­chen Grün­den an Drit­te über­ge­ben wol­len. Aber auch der jeder­zeit mög­li­che Tod eines Unter­neh­mers soll­te als Anstoß gese­hen wer­den, die Unter­neh­mens­nach­fol­ge im Rah­men der Erb­schaft bereits im Vor­feld zu regeln, damit das Lebens­werk des Unter­neh­mers in sei­nem Sin­ne fort­ge­führt wer­den kann. Aller­dings sind dabei neben der unter­neh­mens­recht­li­chen Sei­te zudem Rege­lun­gen des Familien‑, des Erb- sowie des Steu­er­rechts zu beachten.

Vie­le Unter­neh­mer tref­fen jedoch nur unzu­rei­chen­de Rege­lun­gen. Häu­fig wird auch eine auf­grund gesetz­li­cher Ver­än­de­run­gen not­wen­di­ge Anpas­sung bereits getrof­fe­ner Rege­lun­gen ein­fach ver­ges­sen. Dies kann gra­vie­ren­de Aus­wir­kun­gen im Erb­fall haben, wenn kei­ne geeig­ne­te Nach­fol­ge­re­ge­lung getrof­fen wor­den ist.

Wir hel­fen Ihnen, alle Mög­lich­kei­ten mit­samt den bestehen­den Vor- und Nach­tei­len für Sie über­prü­fen und gemein­sam mit Ihnen für Sie pas­sen­de und zufrie­den­stel­len­de Lösung zu finden.

“Wer in einem Tes­ta­ment nicht bedacht wor­den ist, fin­det Trost in dem Gedan­ken, daß der Ver­stor­be­ne ihm ver­mut­lich die Erb­schaft­steu­er erspa­ren wollte.”

Peter Usti­nov (1921–2004), engl. Schrift­stel­ler und Schauspieler

Aktu­el­les aus dem Bereich Erbrecht

Ihre Ansprech­partner

Als kom­pe­ten­te Ansprech­part­ner für Ihre Fra­gen zum Rechts­ge­biet „Erbrecht“ ste­hen Ihnen die Rechts­an­wäl­te Elke Rapp und Marc Pon­de­lik zur Verfügung.

Marc Pondelik

Marc Pon­de­lik