Anwalt für Fami­li­en­recht in Fell­bach bei Stuttgart

Mädchen mit Teddybär - Anwalt für Familienrecht

Die Klä­rung juris­ti­scher Fra­gen aus dem kom­ple­xen Bereich des Fami­li­en­rechts ist beson­ders belas­tend. Kommt es zur Tren­nung, kochen Emo­tio­nen sprich­wört­lich hoch. Trotz frü­he­rer Ver­ein­ba­run­gen zu einer güt­li­chen Eini­gung ste­hen per­sön­li­che Befind­lich­kei­ten außer­ge­richt­li­chen Lösun­gen häu­fig im Wege. Ein Fach­an­walt für Fami­li­en­recht ist der rich­ti­ge Ansprech­part­ner, wenn es um so wich­ti­ge The­men wie Unter­halt, Güter­recht, Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung oder auch das Sor­ge­recht und Umgangs­recht geht. 

Nie­mand denkt in guten Zei­ten ger­ne an Tren­nung oder gar an Schei­dung. Sinn­voll ist eine vor­aus­schau­en­de Pla­nun­gen den­noch. Durch eine Rechts­be­ra­tung in unse­rer Anwalts­kanzlei für Fami­li­en­recht in Fell­bach bei Stutt­gart legen Sie den Grund­stein für geord­ne­te und für alle Betei­lig­ten zufrie­den­stel­len­de Rege­lun­gen im Ernst­fall. Im Fol­gen­den erfah­ren Sie, in wel­chen Situa­tio­nen Sie von der lang­jäh­ri­gen Exper­ti­se unse­rer Kanz­lei profitieren.

Elke Rapp

Elke Rapp

Ihre kom­pe­ten­te Fach­an­wäl­tin für Familienrecht

Was beinhal­tet das Familienrecht?

Lai­en den­ken beim Begriff Fami­li­en­recht vor allem an die Ver­tre­tung vor Gericht bei einem unüber­brück­ba­ren Ehe­streit. Dabei ist die gericht­li­che Klä­rung der Ver­hält­nis­se oft der letz­te Schritt. Mit­hil­fe eines Fach­an­walts für Fami­li­en­recht kann die Tren­nung gemischt­ge­schlecht­li­cher wie auch gleich­ge­schlecht­li­cher Ehen bzw. Part­ner­schaf­ten zeit- und kos­ten­spa­rend von­stat­ten­ge­hen. Bestand­tei­le des Fami­li­en­rechts sind:

- Alle The­men des Ehe­rechts ein­schließ­lich der Durch­füh­rung der Schei­dung
- Unter­stüt­zung bei der Klä­rung von Unter­halts­an­sprü­chen
- Fra­gen zur Rege­lung des Umgangs­rechts bzw. Sor­ge­rechts
- Güter­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen
- Rechts­be­ra­tung für Lebenspartnerschaften

Ehe­recht – schon heu­te an mor­gen denken

 

Men­schen wid­men sich ungern der gro­ßen Fra­ge „was wäre, wenn …?“ Die hohe Schei­dungsquo­te in Deutsch­land zeigt jedoch, wes­halb die Aus­ein­an­der­set­zung mit der The­ma­tik früh­zei­tig erfol­gen sollte. 

Ein Fach­an­walt für Fami­li­en­recht hilft bei der Orga­ni­sa­ti­on eines rei­bungs­lo­sen Ablaufs, soll­te der Wunsch nach einer Tren­nung auf­kom­men. Ein Ehe­ver­trag regelt bei­spiels­wei­se die Ver­tei­lung des Ver­mö­gens und eines Zuge­winns im Fal­le einer Trennung.

Wir als Anwäl­te für Fami­li­en­recht bera­ten Sie bei der Erstel­lung eines Ehe­ver­tra­ges, der mög­lichst alle Pro­blem­be­rei­che abde­cken soll.

Rechts­hil­fe bei anste­hen­den Scheidungen

Der Ide­al­fall jeder Schei­dung ist die ein­ver­nehm­li­che Tren­nung. Wir über­neh­men ger­ne die recht­li­che Bera­tung aller invol­vier­ten Parteien. 

Als Fami­li­en­rechts­kanz­lei sehen wir unse­re Auf­ga­be dar­in, Rah­men­be­din­gun­gen einer kon­flikt­frei­en Zukunft zu schaf­fen. Hier geht es um die Berück­sich­ti­gung neu­es­ter Ent­schei­dun­gen des Schei­dungs­rechts und – sofern nötig – des Unter­halts-, Güter- und Kind­schafts­rechts.

Ehe­gat­ten- und Kindesunterhalt

Gera­de Unter­halts­fra­gen spie­len im Rah­men der Rechts­be­ra­tung eine zen­tra­le Rol­le. Die­se haben gro­ßes Poten­zi­al, ein­ver­nehm­li­che Tren­nun­gen zu erschwe­ren. Im Gespräch mit Ihnen fin­den wir als Fach­an­walt für Fami­li­en­recht Lösungs­we­ge. Lang­wie­ri­ge Gerichts­ver­fah­ren zum Ehe­gat­ten­un­ter­halt oder Kin­des­un­ter­halts las­sen sich in vie­len Fäl­len vermeiden.

Selbst­ver­ständ­lich unter­stüt­zen wir Sie als Anwalt für Fami­li­en­recht, soll­ten Zwangs­voll­stre­ckun­gen zur Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che und eines Kin­der­un­ter­halts not­wen­dig wer­den. Auch beim Streit rund um den Ver­sor­gungs­aus­gleich für das Ren­ten­al­ter ste­hen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Lösun­gen zur Rege­lung des Umgangsrechts

Abseits von Unter­halts­zah­lun­gen nach Ende einer Ehe oder ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft sind ins­be­son­de­re Pro­ble­me zur Eini­gung für den Umgang der Eltern mit gemein­sa­men Kin­dern ein Streitthema.

Als Anwalt für Fami­li­en­recht küm­mern wir uns um Ihr Anlie­gen – nicht nur bei einer gewünsch­ten gemein­schaft­li­chen Klä­rung des künf­ti­gen Sta­tus Quo. 

Mit größt­mög­li­chem Enga­ge­ment sind wir bei jedem Umgangs­rechts­streit und bei ver­meint­li­cher Kin­des­wohl­ge­fähr­dung Ihr erfah­re­ner Rechts­bei­stand bis hin zur Ver­tre­tung vor Gericht.

Rechts­be­ra­tung für Lebenspartnerschaften

Auch mit Man­dan­tin­nen und Man­da­ten in gleich­ge­schlecht­li­chen Lebens­part­ner­schaf­ten erar­bei­ten wir als Anwalt für Fami­li­en­recht opti­ma­le Stra­te­gien zur Durch­set­zung aller Ansprü­che vor Gericht. 

Das erklär­te Ziel ab der Erst­be­ra­tung ist die Ver­mei­dung typi­scher recht­li­cher Feh­ler und die Auf­he­bung der Part­ner­schaft unter Berück­sich­ti­gung indi­vi­du­el­ler Wünsche.

Fra­gen zum The­ma Schei­dung? Ver­ein­ba­ren Sie noch heu­te einen Termin!

Für uns ste­hen Sie im Mit­tel­punkt. Kon­tak­tie­ren Sie unse­re Fach­an­wäl­tin Elke Rapp für ein ers­tes Bera­tungs­ge­spräch. So erfah­ren Sie, in wel­cher Situa­ti­on Sie sich tat­säch­lich befin­den und was unse­re Kanz­lei leis­ten kann, um Ihre Schei­dung und die damit ver­bun­de­nen Fol­ge­sa­chen rei­bungs­los und schnell abzuschließen.