Anwalt für
Fami­li­en­recht in Fell­bach
bei Stutt­gart

Das Fami­li­en­recht regelt die Rechts­ver­hält­nis­se in Ehen, Lebens­part­ner­schaf­ten und in der Ver­wandt­schaft. Wohl kein ande­res Rechts­ge­biet betrifft den Ein­zel­nen so direkt und zieht so ein­schnei­den­de per­sön­li­che Kon­se­quen­zen nach sich. Ger­ne ste­he ich Ihnen als Anwalt für Fami­li­en­recht in Fell­bach bei Stutt­gart zur Seite.

Ehe­schlie­ßung und Ehevertrag

Lei­der wird sich der zu Beginn der Ehe noch so hoch­fei­er­lich vor­ge­tra­ge­ne Wunsch “bis dass der Tod euch schei­det” heut­zu­ta­ge für vie­le Paa­re nicht erfüllen.

Um zumin­dest die nicht-emo­tio­na­len Fol­gen einer Schei­dung mög­lichst über­schau­bar und erträg­lich zu hal­ten, bie­tet es sich an, bereits vor Beginn der Ehe einen Ehe­ver­trag abzu­schie­ßen. Die­ser regelt, wie im Fall einer Tren­nung ein­ge­brach­tes Ver­mö­gen und der Zuge­winn wäh­rend der Ehe zwi­schen den ehe­ma­li­gen Part­nern auf­ge­teilt wer­den soll.

Wir bera­ten Sie hin­sicht­lich einer fai­ren Lösung, infor­mie­ren Sie über sinn­vol­le recht­li­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten und berei­ten Ihren nota­ri­ell abzu­schlie­ßen­den Ehe­ver­trag für Sie vor.

Außer­dem erläu­tern wir Ihnen die recht­li­chen Fol­gen einer Ehe­schlie­ßung und klä­ren gemein­sam mit Ihnen, wel­cher Güter­stand für Sie emp­feh­lens­wert ist. Dies muss nicht unbe­dingt immer der gesetz­li­che Güter­stand der Zuge­winn­ge­mein­schaft sein.

Ver­tre­tung im Scheidungsverfahren

Wenn sich bei­de Ehe­leu­te bereits über das Ein­lei­ten der Schei­dung einig sind und bei­de einen für alle Sei­ten akzep­ta­blen Aus­gang des Schei­dungs­ver­fah­rens errei­chen möch­ten, erläu­tern wir Ihnen die Vor­aus­set­zun­gen für eine einver­nehm­li­che Schei­dung und deren kos­ten­güns­ti­ge Durchführung.

Im Fal­le einer “strei­ti­gen” Ehe­schei­dung bera­ten wir Sie über Ihre recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ansprü­che gegen­über Ihrem Ehe­part­ner und sichern deren wirt­schaft­li­che Durch­setz­bar­keit, z. B. durch Tren­nungs- oder Schei­dungs­ver­ein­ba­run­gen und sofern erfor­der­lich auch durch einst­wei­li­ge Sicherungsmaßnahmen.

Ehe­gat­ten- und Kindesunterhalt

Wir ermit­teln gemein­sam mit Ihnen die Höhe der Unter­halts­an­sprü­che für Sie und die gemein­sa­men Kin­der und set­zen die­se gericht­lich und außer­ge­richt­lich sowie not­falls auch auf dem Wege der Zwangs­voll­stre­ckung durch.

Wer­den Sie auf Unter­halts­zah­lung in Anspruch genom­men, klä­ren wir für Sie die Berech­ti­gung der gel­tend gemach­ten Ansprüche.

Elter­li­che Sor­ge und Umgangsrecht

Wäh­rend eines Schei­dungs­ver­fah­rens stellt das elter­li­che Sor­ge- und Umgangs­recht oft einen erbit­ter­ten Streit­punkt zwi­schen den bei­den Par­tei­en dar.

Im Schei­dungs­ver­fah­ren kann das Sor­ge­recht auf Antrag bei­den Eltern zuge­spro­chen oder auf nur einen Eltern­teil über­tra­gen wer­den. Das Umgangs­recht mit gemein­sa­men Kin­dern steht hin­ge­gen bei­den Eltern zu.

Wir infor­mie­ren Sie aus­führ­lich über Ihre Rech­te und Pflich­ten gegen­über Ihrem Kind sowie auch über die Rech­te Ihres Kin­des und unter­stüt­zen Sie bei deren Durchsetzung.

Gleichge­schlecht­liche Lebens­partner­schaft scheiden

Für die Auf­he­bung einer ein­ge­tra­ge­nen gleich­ge­schlecht­li­chen Lebens­part­ner­schaft emp­fiehlt sich im Prin­zip eine ähn­li­che Her­an­ge­hens­wei­se wie bei einer Ehe­schei­dung: Las­sen Sie sich früh­zei­tig von uns bera­ten, um finan­zi­el­le Risi­ken oder ande­re ein­schnei­den­de Feh­ler zu vermeiden.

Ihr Ansprech­partner

Als kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner für Ihre Fra­gen zum Rechts­ge­biet „Ehe­recht und Fami­li­en­recht“ steht Ihnen Frau Rechts­an­wäl­tin Elke Rapp, Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht, zur Verfügung.