
Anwalt für
Familienrecht in Fellbach
bei Stuttgart
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse in Ehen, Lebenspartnerschaften und in der Verwandtschaft. Wohl kein anderes Rechtsgebiet betrifft den Einzelnen so direkt und zieht so einschneidende persönliche Konsequenzen nach sich. Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt für Familienrecht in Fellbach bei Stuttgart zur Seite.
Eheschließung und Ehevertrag
Leider wird sich der zu Beginn der Ehe noch so hochfeierlich vorgetragene Wunsch “bis dass der Tod euch scheidet” heutzutage für viele Paare nicht erfüllen.
Um zumindest die nicht-emotionalen Folgen einer Scheidung möglichst überschaubar und erträglich zu halten, bietet es sich an, bereits vor Beginn der Ehe einen Ehevertrag abzuschießen. Dieser regelt, wie im Fall einer Trennung eingebrachtes Vermögen und der Zugewinn während der Ehe zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt werden soll.
Wir beraten Sie hinsichtlich einer fairen Lösung, informieren Sie über sinnvolle rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und bereiten Ihren notariell abzuschließenden Ehevertrag für Sie vor.
Außerdem erläutern wir Ihnen die rechtlichen Folgen einer Eheschließung und klären gemeinsam mit Ihnen, welcher Güterstand für Sie empfehlenswert ist. Dies muss nicht unbedingt immer der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft sein.
Vertretung im Scheidungsverfahren
Wenn sich beide Eheleute bereits über das Einleiten der Scheidung einig sind und beide einen für alle Seiten akzeptablen Ausgang des Scheidungsverfahrens erreichen möchten, erläutern wir Ihnen die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung und deren kostengünstige Durchführung.
Im Falle einer “streitigen” Ehescheidung beraten wir Sie über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche gegenüber Ihrem Ehepartner und sichern deren wirtschaftliche Durchsetzbarkeit, z. B. durch Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen und sofern erforderlich auch durch einstweilige Sicherungsmaßnahmen.
Ehegatten- und Kindesunterhalt
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die Höhe der Unterhaltsansprüche für Sie und die gemeinsamen Kinder und setzen diese gerichtlich und außergerichtlich sowie notfalls auch auf dem Wege der Zwangsvollstreckung durch.
Werden Sie auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommen, klären wir für Sie die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche.
Elterliche Sorge und Umgangsrecht
Während eines Scheidungsverfahrens stellt das elterliche Sorge- und Umgangsrecht oft einen erbitterten Streitpunkt zwischen den beiden Parteien dar.
Im Scheidungsverfahren kann das Sorgerecht auf Antrag beiden Eltern zugesprochen oder auf nur einen Elternteil übertragen werden. Das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern steht hingegen beiden Eltern zu.
Wir informieren Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Ihrem Kind sowie auch über die Rechte Ihres Kindes und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft scheiden
Für die Aufhebung einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft empfiehlt sich im Prinzip eine ähnliche Herangehensweise wie bei einer Ehescheidung: Lassen Sie sich frühzeitig von uns beraten, um finanzielle Risiken oder andere einschneidende Fehler zu vermeiden.
Ihr Ansprechpartner
Als kompetenter Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Rechtsgebiet „Eherecht und Familienrecht“ steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Elke Rapp, Fachanwältin für Familienrecht, zur Verfügung.
