
Verkehrsrecht
Anwalt
in Fellbach
bei Stuttgart
Beim statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2018 insgesamt 2.636.468 Verkehrsunfälle erfasst, was bedeutet, dass es durchschnittlich alle 12 Sekunden zu einem Verkehrsunfall auf deutschen Straßen kommt.
Wenn auch Sie in einen Unfall verwickelt sind, vertrete ich Ihre Interessen als Verkehrsrecht Anwalt in Fellbach bei Stuttgart, bei der Regulierung Ihres Schadens gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir machen die Ihnen zustehenden Schadens- und gegebenenfalls Schmerzensgeldansprüche geltend und beraten Sie in allen weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Unfall.
Sie sind ohne Weiteres berechtigt, hierzu einen Anwalt zu beauftragen auch wenn die Sachlage eindeutig und es völlig unstreitig ist, dass der Unfallgegner allein für den Schadenseintritt verantwortlich ist. Die Haftpflichtversicherung nämlich sagt Ihnen nicht, welche Ansprüche Sie haben und ohne fachkundige Vertretung sind Sie auch nicht davor geschützt, dass Ihnen Ansprüche zu Unrecht gekürzt werden.
Die dabei anfallenden Rechtsanwaltsgebühren müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.
Bußgeldbescheid erhalten?
Wenn Sie unfreiwillig ein teures Foto von sich haben machen lassen, wenn Ihnen ein sog. Handyverstoß oder ein sonstiger Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gar eine Straftat (z.B. „Unfallflucht“) vorgeworfen wird, beraten und verteidigen wir Sie in dem entsprechenden Verfahren vor der Bußgeldstelle bzw. vor Gericht.
Je nach Schwere des Vorwurfs steht neben einer Geldbuße/Geldstrafe unter Umständen ein zeitweises Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum. Auch in diesen Fällen nehmen wir gern Ihre Interessen wahr und vertreten Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.
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Ihr Ansprechpartner
Als kompetenter Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Rechtsgebiet „Verkehrsrecht“ steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Behjar Fozouni zur Verfügung.
