Ihr Verkehrsrecht Anwalt
in Fellbach bei Stuttgart

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, findet sich in einem Ausnahmezustand wieder. Nicht nur emotional. Anfallende Reparaturkosten, Schadenersatz und Forderungen nach Schmerzensgeld aufseiten der Opfer stellen Verursacher vor finanzielle Herausforderungen.
Das Problem: Selbst erfahrenen Verkehrsteilnehmern fällt die Bewertung der tatsächlichen Sachlage schwer. Stetige Überarbeitungen des Verkehrsrechts erschweren die Einordnung.
Eine notwendige Unfallregulierung bei Sach- und Personenschaden ist indes nicht der einzige gute Grund für den Gang zum Anwalt für Verkehrsrecht.
Potenzielle Unfallopfer sollten ebenfalls umgehend einen Experten aufsuchen, um ihre Ansprüche wahrzunehmen.

Sie haben Post wegen Falschparkens oder Geschwindigkeitsüberschreitungen erhalten? Droht der Entzug der Fahrerlaubnis, weil Sie zu viele Punkte in Flensburg gesammelt haben? Auch dann sollten Sie umgehend eine kompetente Beratung in unserer Kanzlei in Anspruch nehmen.
Das deutsche Verkehrsrecht – eine brisante Angelegenheit
Das Verkehrsrecht zeichnet sich durch große Schnittmengen mit anderen Rechtsgebieten aus. Eine Fahrt unter Einfluss von Alkohol wird schnell strafrechtlich relevant. Das Zivilrecht wiederum kann beim Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld zum Tragen kommen. Das Ausmaß rechtlicher Folgen ist für Betroffene somit unkalkulierbar. Weiterhin spielt das Versicherungsrecht eine Rolle, wenn es um die Regulierung Ihrer und der Schäden Ihrer Unfallgegner geht. Die Vertretung im Rahmen der Unfallregulierung übernehmen wir als Anwälte für Verkehrsrecht, um schnelle Lösungen zu erzielen. Bei Problemen der Gewährleistung nach einem Autokauf wind wir ebenfalls Ihr fachkundiger Ansprechpartner.
Einer der wichtigsten Rechtstipps lautet:
Fertigen Sie nach Unfällen ein Gedächtnisprotokoll an. Die Informationen helfen, das spätere Vergessen wichtiger Informationen zu vermeiden. Erinnerungsstützen können zudem entscheidend für die Beratung sowie eine eventuelle Verteidigung sein, sollte es zum Verfahren kommen.
Unfall? Direkt zum Anwalt für Verkehrsrecht!
Waren Sie direkt oder indirekt an einem Unfall beteiligt sind, empfiehlt sich die Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht. Falschaussagen gegenüber Ermittlungsbehörden lassen sich schlimmstenfalls nicht korrigieren. So klar ein Unfallereignis erscheinen mag: Das Ausmaß der Unfallfolgen ist kurz nach dem Ereignis subjektiv kaum absehbar. Besonders eilig ist die Beratung, wenn der Vorwurf einer „Unfallflucht“ im Raum steht. Denn hier kann das Verkehrsstrafrecht greifen.
Generell haben Sie nach Unfällen das Recht, einen Verkehrsrechts-Anwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Von diesem Recht sollten Sie immer Gebrauch machen – selbst, wenn der Fall noch so unstreitig erscheint.
Bußgeldbescheid erhalten? Wir bieten rasche Hilfe!
Beim Eingang vermeintlich „harmloser“ Bußgeldbescheide verzichten viele Verkehrsteilnehmer auf die Konsultation eines Experten. So sieht mancher Autofahrer in Geschwindigkeitsüberschreitungen oder einmaligem Überfahren einer roten Ampel eine Art Kavaliersdelikt. Dass dies nicht zutrifft, wird offensichtlich, wenn drohende Strafen über Bußgelder und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister hinausgehen. Insbesondere bei einem Rotlichtverstoß droht ein zumindest vorübergehender Verlust des Führerscheins.
MPU, Führerscheinentzug & Co – wir prüfen Chancen für den Einspruch
„Wiederholungstätern“ droht ein längerer oder gar dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis. Dann ist die erneute Teilnahme am Straßenverkehr häufig nur nach erfolgreichem Abschluss der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich. Wir bewerten alle Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Ein Einspruch ist oftmals Erfolg versprechend. Sogar die MPU lässt sich im Einzelfall abwenden.
Bis vors Gericht – wir lassen Sie nicht im Regen stehen
Bleibt es nicht bei Punkten in Flensburg oder einem Bußgeld, vertreten wir Sie natürlich vor Gericht. Dies betrifft sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Verfahren mit Unfallgegnern und Versicherungen. Verweigert der zuständige Versicherer berechtigte Leistungen, kümmern wir uns als Anwälte für Verkehrsrecht um Ihre Belange, Rechte und Ansprüche. Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste unverbindliche Beratung.
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