Anwalt für Wirt­schafts­straf­recht und Steu­er­straf­recht in Fellbach

Vor­sicht ist gebo­ten, wenn Sie in Kon­takt mit Poli­zei, Staats­an­walt­schaft oder Steu­er­fahn­dung kom­men. Neh­men Sie dies nicht auf die leich­te Schul­ter, wie banal Ihnen der gemach­te Vor­wurf auch erschei­nen mag. Feh­ler, die Sie zu Beginn eines Ver­fah­rens noch vor Ein­schal­tung eines Anwalts machen, las­sen sich sel­ten korrigieren.

Schüt­zen Sie sich und beauf­tra­gen Sie uns als Ihre Strafverteidiger.

Eine ers­te Über­sicht der wich­tigs­ten Aspekte

Unter dem Ober­be­griff Wirt­schafts­straf­recht wer­den im deut­schen Rechts­sys­tem viel­fäl­ti­ge The­men zusammengefasst. 

Das ver­bin­den­de Ele­ment aller Aspek­te: Es geht um poten­zi­ell straf­recht­li­che, rele­van­te Delik­te und Straf­ta­ten, die Unter­neh­men ent­we­der mit­tel­bar oder unmit­tel­bar zum Vor­wurf gemacht werden. 

Marc Pondelik

Marc Pon­de­lik

Ihr kom­pe­ten­ter Fach­an­walt für Steuerrecht

Kommt es zu Ermitt­lungs­ver­fah­ren, bewe­gen sich Geschäfts­füh­rer, Füh­rungs­kräf­te und lei­ten­de Ange­stell­te in ver­ant­wort­li­chen Posi­tio­nen schnell auf sprich­wört­lich dün­nem Eis. Vor­ei­li­ge Äuße­run­gen kön­nen fol­gen­schwer sein und kei­ne Ände­run­gen mehr erlau­ben. Ent­spre­chend wich­tig ist die Betreu­ung durch eine Wirt­schafts­kanz­lei, die sich auf die Ver­tre­tung von Man­dan­ten in die­sem schwie­ri­gen Rechts­be­reich versteht. 

Als Anwäl­te für Wirt­schafts­straf­recht und Steu­er­straf­recht mit lang­jäh­ri­ger Exper­ti­se sind wir unter ande­rem bei die­sen Vor­wür­fen Ihr erfah­re­ner Beistand.

Im Wirt­schafts­straf­recht:

Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät

Das Wirt­schafts­straf­recht befasst sich mit straf­ba­ren Hand­lun­gen im Bereich der Wirt­schaft. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Betrug, Untreue, Kor­rup­ti­on, Geld­wä­sche, Insi­der­han­del und Kartellabsprachen.

Orga­ni­sier­te Kriminalität

Das Wirt­schafts­straf­recht behan­delt auch Straf­ta­ten, die von orga­ni­sier­ten Grup­pen began­gen wer­den, wie bei­spiels­wei­se orga­ni­sier­te Betrugs­de­lik­te oder Wirt­schafts­spio­na­ge.

Regu­lie­rung von Unternehmen

Das Wirt­schafts­straf­recht regelt die Haf­tung von Unter­neh­men für straf­ba­re Hand­lun­gen ihrer Mit­ar­bei­ter sowie die Ver­ant­wort­lich­keit von Füh­rungs­kräf­ten für Hand­lun­gen, die im Namen des Unter­neh­mens began­gen wurden. 

Sank­tio­nen

Die Sank­tio­nen im Wirt­schafts­straf­recht kön­nen Geld­stra­fen, Frei­heits­stra­fen für Ein­zel­per­so­nen sowie Buß­gel­der und ande­re Sank­tio­nen für Unter­neh­men umfas­sen. Dane­ben kann auch die Ver­mö­gens­ab­schöp­fung dro­hen, die betrof­fe­ne Unter­neh­men und Ein­zel­per­so­nen wirt­schaft­lich mas­siv belas­ten. Dar­über hin­aus kön­nen Unter­neh­men und Ein­zel­per­so­nen auch zivil­recht­lich haft­bar gemacht werden.

Im Steu­er­straf­recht:

Steu­er­hin­ter­zie­hung

Das Steu­er­straf­recht befasst sich mit straf­ba­ren Hand­lun­gen im Zusam­men­hang mit Steu­ern, ins­be­son­de­re mit der vor­sätz­li­chen Nicht­zah­lung von Steu­ern oder der bewuss­ten Abga­be fal­scher Steu­er­erklä­run­gen, um Steu­ern zu umgehen.

Umsatz­steu­er­be­trug

Dies beinhal­tet die Mani­pu­la­ti­on von Umsatz­steu­er­erklä­run­gen oder die Nicht­zah­lung von Umsatz­steu­er durch Unter­neh­men, um Steu­ern zu hin­ter­zie­hen. Hier­zu zählt auch die Betei­li­gung an einem Umsatzsteuerkarussell.

Selbst­an­zei­ge

Im Steu­er­straf­recht kann eine Selbst­an­zei­ge eine Mög­lich­keit sein, straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den oder zu ver­rin­gern, indem Steu­er­pflich­ti­ge sich selbst anzei­gen und ihre Steu­er­hin­ter­zie­hung offenlegen.

Sank­tio­nen

Die Sank­tio­nen im Steu­er­straf­recht kön­nen Geld­stra­fen, Frei­heits­stra­fen und die Nach­zah­lung der hin­ter­zo­ge­nen Steu­ern umfas­sen. Dar­über hin­aus kön­nen auch zivil­recht­li­che Kon­se­quen­zen wie Steu­er­nach­zah­lun­gen und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen drohen.

Die Gren­zen zwi­schen Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht kön­nen im Fall der Fäl­le flie­ßend sein. Der Umgang mit Ermitt­lun­gen wegen ver­meint­li­cher steu­er- und wirt­schafts­recht­li­cher Kri­mi­na­li­tät gehört auf­grund ihrer Kom­ple­xi­tät in pro­fes­sio­nel­le, enga­gier­te Hän­de. Denn die Kon­se­quen­zen kön­nen weit­rei­chend sein. Ins­be­son­de­re beim Vor­wurf der Kor­rup­ti­on und Geld­wä­sche. Neben Ein­zie­hung und Beschlag­nah­me von Ver­mö­gen dro­hen gemäß Vor­ga­ben des Straf­ge­setz­buchs (StGB) sogar Haft­stra­fen. Neben straf­recht­li­chen soll­ten Fol­gen zivil­recht­li­cher Art bei Straf­ver­fah­ren nie­mals unter­schätzt wer­den. Rück­wir­ken­de Kor­rek­tu­ren ein­mal abge­ge­be­ner Stel­lung­nah­men zu Vor­wür­fen sind nahe­zu ausgeschlossen.

Dies leis­ten wir als Ihr Schutz­schild und Anwäl­te für Wirt­schafts­straf­recht und Steuerstrafrecht

Der Anwalt als Schutz­schild sei­nes Man­dan­ten im Wirt­schafts­straf­recht und Steu­er­straf­recht spielt eine ent­schei­den­de Rol­le in einem kom­ple­xen recht­li­chen Umfeld, das mit zahl­rei­chen Her­aus­for­de­run­gen und Risi­ken ver­bun­den ist. In die­sen Berei­chen ste­hen Unter­neh­men und Ein­zel­per­so­nen oft im Fokus inten­si­ver staat­li­cher Ermitt­lun­gen und stren­ger Straf­ver­fol­gung, wobei die poten­zi­el­len Kon­se­quen­zen schwer­wie­gend sein kön­nen, von hohen Geld­stra­fen bis hin zu lang­jäh­ri­gen Haftstrafen.

Als Anwalts­kanzlei, die sich auf das Wirt­schafts­straf­recht und das Steu­er­straf­recht spe­zia­li­siert hat, agie­ren wir als Schutz­schild unse­rer Man­dan­ten auf meh­re­ren Ebenen:

 

Rechts­be­ra­tung und Prävention

Erfah­re­ne Anwäl­te kön­nen Ihr Fach­wis­sen nut­zen, um Man­dan­ten über die gel­ten­den Geset­ze und Vor­schrif­ten zu infor­mie­ren und sie dabei zu unter­stüt­zen, recht­li­che Risi­ken zu erken­nen und zu ver­mei­den. Durch die Imple­men­tie­rung effek­ti­ver Com­pli­ance-Pro­gram­me und die Bera­tung in steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten kön­nen poten­zi­el­le Straf­ta­ten von vorn­her­ein ver­mie­den werden.

Ver­tre­tung wäh­rend Ermittlungen

Wenn ein Man­dant Gegen­stand von Ermitt­lun­gen sei­tens der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den ist, fun­giert der Anwalt als ers­ter Ansprech­part­ner und Ver­tre­ter des Man­dan­ten. Der Anwalt kann die Rech­te sei­nes Man­dan­ten schüt­zen, ein­schließ­lich des Rechts auf Schwei­gen und des Rechts auf eine fai­re Behand­lung durch die Ermitt­lungs­be­hör­den. Dar­über hin­aus kann der Anwalt mit den Ermitt­lern ver­han­deln und die Inter­es­sen sei­nes Man­dan­ten ver­tei­di­gen, um eine über­mä­ßi­ge Belas­tung zu ver­mei­den. Ein wei­te­rer unschlag­ba­rer Vor­teil als ihr Ver­tei­di­ger: Wir erhal­ten Ein­sicht in die Ermitt­lungs­ak­ten, auf deren Basis die Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie mit dem Man­dan­ten best­mög­lich fest­ge­legt und aus­ge­ar­bei­tet wer­den kann.

Stra­te­gi­sche Ver­tei­di­gung im Strafverfahren

Soll­te es zu einer Ankla­ge kom­men, ist der Anwalt ver­ant­wort­lich für die Ent­wick­lung einer stra­te­gi­schen Ver­tei­di­gungs­li­nie, die dar­auf abzielt, die Rech­te und Inter­es­sen sei­nes Man­dan­ten best­mög­lich zu schüt­zen. Dies kann die Ana­ly­se von Bewei­sen, die Iden­ti­fi­zie­rung von Ver­fah­rens­feh­lern und die Vor­be­rei­tung auf Gerichts­ver­hand­lun­gen umfas­sen. Wir arbei­ten eng mit den Man­dan­ten zusam­men, um die best­mög­li­che Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie zu ent­wi­ckeln und zu verfolgen.

Ver­hand­lun­gen und Vereinbarungen

In vie­len Fäl­len kann es im bes­ten Inter­es­se des Man­dan­ten lie­gen, eine Ver­ein­ba­rung mit den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den zu tref­fen, um eine Ver­ur­tei­lung zu ver­mei­den oder die Stra­fe zu mini­mie­ren. In sol­chen Situa­tio­nen spielt der Anwalt eine zen­tra­le Rol­le bei den Ver­hand­lun­gen und bei der Aus­ar­bei­tung von Ver­ein­ba­run­gen, die die Inter­es­sen sei­nes Man­dan­ten ange­mes­sen berücksichtigen.

Beru­fung und Rechtsmittel

Soll­te es zu einer Ver­ur­tei­lung kom­men, kann der Anwalt sei­nen Man­dan­ten bei der Ein­le­gung von Beru­fun­gen und ande­ren Rechts­mit­teln unter­stüt­zen, um die Ent­schei­dung anzu­fech­ten oder die Stra­fe zu reduzieren.

Die Bewei­se sind das Gegen­gift gegen das Gift der Zeugenaussagen.

Sir Fran­cis von Veru­lam Bacon

(1561–1626)

Zusam­men­fas­send kann gesagt wer­den, dass der Anwalt im Wirt­schafts­straf­recht und Steu­er­straf­recht, als Schutz­schild sei­nes Man­dan­ten,  eine ent­schei­den­de Rol­le spielt, indem er recht­li­che Bera­tung, Ver­tre­tung wäh­rend Ermitt­lun­gen, stra­te­gi­sche Ver­tei­di­gung im Straf­ver­fah­ren, Ver­hand­lun­gen und Ver­ein­ba­run­gen sowie Beru­fung und Rechts­mit­tel bie­tet. Durch die effek­ti­ve Nut­zung sei­ner Fach­kennt­nis­se und Erfah­run­gen trägt der Anwalt dazu bei, die Rech­te und Inter­es­sen sei­nes Man­dan­ten best­mög­lich zu schüt­zen und poten­zi­el­le nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen zu minimieren.

Sie hegen den Ver­dacht, Opfer wirt­schafts­straf­recht­li­cher Straf­ta­ten gewor­den zu sein?

In die­sem Fall küm­mern wir uns in Ihrem Namen um die Erstat­tung von Straf­an­zei­gen. Möch­ten Sie eige­ne Feh­ler ein­räu­men, bera­ten wir Sie im Hin­blick auf den Nut­zen und die recht­lich kor­rek­te Aus­füh­rung von Selbstanzeigen. 

Kon­tak­tie­ren Sie uns am bes­ten noch heu­te, damit wir uns als Wirt­schafts­kanz­lei mit Ihrem Anlie­gen befas­sen können.

Aktu­el­les aus dem Bereich Wirt­schafts­straf­recht und Steuerstrafrecht