Der EGMR hat ent­schie­den, dass deut­sche Finanz­be­hör­den Durch­su­chun­gen auf ille­gal beschaff­te Bank­da­ten stüt­zen dür­fen, wie in die­sem Fall eine Steu­er CD.

In einem Steu­er­straf­ver­fah­ren gegen die Beschwer­de­füh­rer fand im Jahr 2008 eine Haus­durch­su­chung statt. Der Durch­su­chungs­be­schluss basier­te auf vom Bun­des­nach­rich­ten­dienst ange­kauf­ten Bank­da­ten aus Lichtenstein.

Aus den ange­kauf­ten Bank­da­ten, die ein Bank­mit­ar­bei­ter in Lich­ten­stein ille­gal kopiert hat­te, ergab sich gegen die Beschwer­de­füh­rer, ein deut­sches Ehe­paar, der Ver­dacht, dass die­se in den Jah­ren 2002 bis 2006 Steu­ern von ins­ge­samt rund 100.000 Euro hin­ter­zo­gen hatten.

Nach­dem das AG Bochum dar­auf­hin einen Durch­su­chungs­be­schluss erlas­sen hat­te, wur­den bei der Durch­su­chung der Wohn­räu­me der Beschwer­de­füh­rer Unter­la­gen und Com­pu­ter­da­tei­en beschlag­nahmt. Ihre Beschwer­den gegen die Durch­su­chungs­maß­nah­men bis zum BVerfG waren erfolg­los. 2012 wur­den die Beschwer­de­füh­rer schließ­lich aus Man­gel an Bewei­sen freigesprochen.

Die Beschwer­de­füh­rer mach­ten ins­be­son­de­re gel­tend, dass der Durch­su­chungs­be­schluss auf Beweis­mit­teln beruh­te, die unter Ver­let­zung von deut­schem und inter­na­tio­na­lem Recht erlangt wor­den waren. Des­we­gen hät­ten die Durch­su­chungs­maß­nah­men ihre Rech­te aus Art. 8 (Recht auf Ach­tung des Pri­vat- und Fami­li­en­le­bens, der Woh­nung und der Kor­re­spon­denz) der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) verletzt.

Der EGMR hat ein­stim­mig kei­ne Ver­let­zung von Art. 8 EMRK festgestellt

Nach Auf­fas­sung des EGMR ver­stößt die Ver­wen­dung sol­cher Daten nicht gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre.

Der Rechts­weg hin­sicht­lich der Steu­er CD wur­de aus­ge­schöpft. Für von den Finanz­be­hör­den ange­kauf­ten Steu­er-CDs besteht somit kein Ver­wer­tungs­ver­bot im Strafverfahren.

Quel­le zum Bei­trag: Steu­er CD darf für die Straf­ver­fol­gung genutzt wer­den: EGMR, Urteil vom 06.10.2016, Az. 33696/11

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