
Anwalt für
Wirtschaftsrecht
in Fellbach
bei Stuttgart
Wer sich mit anderen zusammenschließt, um eine Gesellschaft zu gründen, benötigt die Vereinbarung guter Spielregeln, damit es zu keinen unnötigen Streitigkeiten kommt.
Besonders in Zeiten, in denen gerade Start-ups das Bild der marktwirtschaftlichen Unternehmenskultur prägen, hat das Handels- und Gesellschaftsrecht noch mehr an Relevanz gewonnen. Kreative Unternehmensideen sprießen aus dem Boden und verlangen nach Beratung in diesen Rechtsgebieten. Auch Unternehmen, die sich schon lange auf dem Markt bewegen, müssen sich den wettbewerbsrechtlichen Gegebenheiten anpassen.
Als Anwalt für Wirtschaftsrecht in Fellbach bei Stuttgart begleite ich Sie kompetent im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts und unterstütze Sie bei der Wahl der Rechtsform bei der Gründung einer Gesellschaft über die Gestaltung von Unternehmensverträgen, Vertriebsvereinbarungen bis hin zur Beratung für die Unternehmensnachfolge. Unser rechtliches Fachwissen ergänzen wir durch wirtschaftliches und unternehmerisches Verständnis.
Auf Wunsch gestalten wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge, beraten Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend und vertreten Sie in geschäftlichen Verhandlungen und vor Gericht.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen Kompetenzen auf den mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht untrennbar verbundenen Rechtsgebieten des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerrechts.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht
- Recht der Personengesellschaften, insbesondere Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co KG, Partnerschaftsgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, stille Gesellschaft
- Recht der Körperschaften und Kapitalgesellschaften, insbesondere eingetragener Verein, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Genossenschaft
- Recht der Stiftungen und gemeinnütziger Vereinigungen
- Beratung und Vertretung von Vorständen und Geschäftsführern
- Unternehmensnachfolge, Mergers & Acquisitions
- Beratung von Unternehmen in Krise und Sanierung
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Handelsrecht
- Kaufrecht, insbesondere Entwicklung, Einkauf und Vertrieb von Gütern und Dienstleistungen einschließlich Sachmängelgewährleistung und Produkthaftung
- Franchising, Handelsvertreter‑, Lizenz- und Agenturverträge
- E‑Commerce, Internetrecht, IT-Recht, Softwareverträge
- Gestaltung und Optimierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Rechtsformwahl bei Gründung, Umstrukturierung und Umwandlung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)), Vereinen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Gestaltung und Optimierung von Unternehmensverträgen, z. B. Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen, Mitgliedern von Aufsichtsräten und Beiräten
- Gestaltung von Dienstverträgen und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Vorbereitung von Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen sowie Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- Gestaltung bei Anteilsübertragungen und Unternehmensnachfolge
- Vertretung bei und Führung von Gesellschafterstreitigkeiten sowie Durchsetzung von Regressansprüchen gegenüber Gesellschaftern oder Management
- Begleitung bei Aufnahme und Ausschluss von Gesellschaftern
- Beratung von Handelsvertretern, Franchisenehmern und ‑gebern
- Gestaltung von Vertragshändler‑, Handelsvertreter- und Franchise-Verträgen
“Ubi societas ibi ius – Wo es eine Gesellschaft gibt, da gibt es Gesetze”
Hugo Grotius (1583–1645)
Ihr Ansprechpartner
Als kompetenter Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Rechtsgebiet „Handelsrecht und Gesellschaftsrecht“ steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Pondelik zur Verfügung.
