Anwalt für Wirtschaftsrecht

in Fell­bach bei Stuttgart

Hände schütteln beim Vertragsbaschluss im Wirtschaftsrecht

Wer sich mit ande­ren zusam­men­schließt, um eine Gesell­schaft zu grün­den, benö­tigt die Ver­ein­ba­rung guter Spiel­re­geln, damit es zu kei­nen unnö­ti­gen Strei­tig­kei­ten kommt.

Der Weg zur Unter­neh­mens­grün­dung ist von vie­len juris­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen geprägt. Sie gehört des­halb in erfah­re­ne Hän­de. Sie pla­nen die Grün­dung eines Start-ups oder möch­ten als Selb­stän­di­ger in die beruf­li­che Unab­hän­gig­keit star­ten? Wir bera­ten Sie von der Vor­be­rei­tung bis zur erfolg­rei­chen Unter­neh­mens­grün­dung. Glei­cher­ma­ßen ste­hen wir klein- und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men (KMU) wie auch grö­ße­ren Fir­men in Fra­gen des Wirt­schafts­rechts zur Sei­te oder unter­stüt­zen den Grün­dungs­pro­zess von Gesell­schaf­ten mit meh­re­ren Partnern.

Erfah­ren Sie, in wel­chen Berei­chen wir Ihnen als Anwäl­te für Wirt­schafts­recht bei der Umset­zung Ihrer Zie­le hel­fen können.

Marc Pondelik

Marc Pon­de­lik

Ihr kom­pe­ten­ter Anwalt für Wirtschaftsrecht

Wie wir Sie im Han­dels- und Gesell­schafts­recht unterstützen

Als im Han­dels- und Gesell­schafts­recht täti­ge Rechts­an­walts­kanz­lei üben wir eine viel­sei­ti­ge und anspruchs­vol­le Tätig­keit aus, die eine brei­te Palet­te an recht­li­chen Dienst­leis­tun­gen für Unter­neh­men und Gesell­schaf­ten umfasst. Die Betreu­ung von Unter­neh­men unter­schied­li­cher Rechts­for­men in der Grün­dungs­pha­se ist ein wich­ti­ger Arbeits­be­reich, aber nur eine Sei­te der sprich­wört­li­chen Medail­le namens Wirt­schafts­recht. Auch eta­blier­te Fir­men sind auf eine bedarfs­ge­rech­te Bera­tung ange­wie­sen. Der Blick über den wirt­schafts­recht­li­chen „Tel­ler­rand“ ist häu­fig unverzichtbar.

Man­dan­ten pro­fi­tie­ren von unse­rem umfang­rei­chen Fach­wis­sen im all­ge­mei­nen Wirt­schafts­recht. Ergänzt wird die­ses Know-how durch Erfah­run­gen in ande­ren rele­van­ten Bereichen. 

Bei­spiel­haft sind dies fol­gen­de Gebiete

  • Gesell­schafts­recht
  • Ver­triebs­recht
  • Ver­si­che­rungs­recht
  • Ver­trags­recht
  • Rechts­schutz
  • Wirt­schafts­straf­recht

Die Band­brei­te der Rechts­ge­bie­te in die­sem Umfeld des Zivil­rechts ver­deut­licht, wie wich­tig fach­li­che Bera­tung und Unter­stüt­zung durch einen spe­zia­li­sier­ten Anwalt für Wirt­schafts­recht sind. Sie ent­schei­den, ob Sie eine ganz­heit­li­che Ver­tre­tung oder eine eher punk­tu­el­le Bera­tung zu ein­zel­nen Fra­gen wünschen.

Unse­re Kom­pe­tenz als Anwäl­te im Gesellschaftsrecht

Die oben genann­ten Berei­che zeich­nen sich durch viel­fäl­ti­ge Berüh­rungs­punk­te zwi­schen ein­zel­nen Spar­ten aus. Des­halb ist der „holis­ti­sche“ Blick auf Unter­neh­men ent­schei­dend. Als Anwäl­te für Wirt­schafts­recht hel­fen wir Ihnen bei der Erar­bei­tung indi­vi­du­el­ler Lösun­gen. Dies kön­nen bedarfs­ge­rech­te Ver­trä­ge für Rege­lun­gen der Ansprü­che und Kom­pe­ten­zen betei­lig­ter Gesell­schaf­ter sein. Eben­so ver­tre­ten wir Sie auf Wunsch in außer­ge­richt­li­chen oder gericht­li­chen Verhandlungen. 

Wir unter­stüt­zen Unter­neh­men bei der Grün­dung, Umstruk­tu­rie­rung, Fusi­on oder Auf­lö­sung, indem wir eng mit ihnen zusam­men­ar­bei­ten, um ihre Bedürf­nis­se zu ver­ste­hen und ent­spre­chen­de recht­li­che Stra­te­gien zu ent­wi­ckeln. Unse­re Tätig­kei­ten umfas­sen die Bera­tung bei der Aus­wahl der pas­sen­den Unter­neh­mens­form, die Erstel­lung von Gesell­schafts­ver­trä­gen, Sat­zun­gen und ande­ren erfor­der­li­chen Doku­men­ten für den Betrieb eines Unternehmens.

Unse­re Stär­ken als Rechts­an­walts­kanz­lei für Gesellschaftsrecht:

  • Recht von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (im Spe­zi­el­len für Gesell­schaf­ten bür­ger­li­chen Rechts, Offe­ne Han­dels­ge­sell­schaf­ten, Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten, GmbH & Co KG, Euro­päi­sche Wirt­schaft­li­che Inter­es­sen­ver­ei­ni­gun­gen, etc.)
  • Kör­per­schafts- und Kapi­tal­ge­sell­schafts­recht (z. B. Ver­tre­tung ein­ge­tra­ge­ner Ver­ei­ne, Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung, Akti­en­ge­sell­schaf­ten, Genossenschaften)
  • Beratung/Unterstützung bei Unter­neh­mens­zu­sam­men­schlüs­sen, Über­nah­men und Nachfolgeregelungen
  • Geschäfts­füh­rer- & Vorstands-Beratungen

Die Schwer­punk­te unse­rer Tätig­keit im Handelsrecht

Ergänzt wird unse­re Arbeit im Gesell­schafts­recht durch lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen im Bereich des für den Han­del ver­bind­li­chen Rechts­rah­mens. Dabei bezieht sich die Arbeit als Anwalt für Wirt­schafts­recht und Han­dels­recht glei­cher­ma­ßen auf Bezie­hun­gen zwi­schen Pri­vat­per­so­nen und Unter­neh­men sowie zwi­schen Unter­neh­men. Gemeint sind alle Arten wirt­schaft­li­cher Transaktionen/Aktivitäten.

Im Bereich des Han­dels­rechts bera­ten wir unse­re Man­dan­ten zu Han­dels­ver­tre­ter­ver­trä­gen, Han­dels­re­gis­ter­an­mel­dun­gen, Wett­be­werbs­recht und ande­ren rele­van­ten Ange­le­gen­hei­ten im Han­dels­ver­kehr. Eben­so spie­len gesell­schafts­recht­li­che Fra­gen eine bedeu­ten­de Rol­le in unse­rem Tätig­keits­feld. Hier­zu gehö­ren The­men wie Organ­haf­tung, Geschäfts­füh­rer­haf­tung, Gesell­schaf­ter­strei­tig­kei­ten und die Bera­tung bei Umstruk­tu­rie­run­gen sowie Kapitalmaßnahmen.

Unse­rer Kom­pe­ten­zen im Bereich Handelsrecht:

  • Aus­fer­ti­gung All­ge­mei­ner Geschäfts­be­din­gun­gen („AGB“)
  • Hil­fe­stel­lung bei „digi­ta­len“ The­men von IT- und Inter­net­recht bis E‑Commerce
  • Gestal­tung von Unternehmensverträgen
  • Rechts­form-Bera­tung samt Aus­füh­rung von Umwand­lun­gen oder Umstrukturierungen
  • Vertretung/Beratung vor Auf­sichts­rats- und Bei­rats­sit­zun­gen sowie Gesell­schaf­ter- und Hauptversammlungen
  • (außer-) gericht­li­che Ver­tre­tung bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen Gesell­schaf­tern und Management-Mitgliedern
  • Regress­an­spruch-Durch­set­zun­gen
  • Rea­li­sie­rung von Anteils­über­tra­gun­gen und Unternehmensnachfolgen
  • Ver­trags­ge­stal­tung für Ver­trags­händ­ler, Han­dels­ver­tre­ter & Fran­chise-Neh­mer sowie von Dienstverträgen/Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
  • juris­ti­sche Beglei­tung rund um Auf­nah­men bzw. Aus­schlüs­se von Gesellschaftern

Ein­mal mehr kann die­se Zusam­men­fas­sung wegen flie­ßen­der Gren­zen zwi­schen ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­ten nur einen ers­ten Über­blick des­sen ver­mit­teln, was wir als Anwäl­te für Wirt­schafts­recht in Ihrem Auf­trag über­neh­men kön­nen. Ihre Wün­sche und der Schutz Ihres Unter­neh­mens ste­hen jeder­zeit im Mittelpunkt.

Neben der außer­ge­richt­li­chen Bera­tung und Ver­trags­ge­stal­tung ver­tre­ten wir unse­re Man­dan­ten auch vor Gericht in Rechts­strei­tig­kei­ten und set­zen uns für ihre Inter­es­sen ein. Unser Ziel ist es stets, nach außer­ge­richt­li­chen Lösun­gen zu stre­ben, um Kos­ten und Zeit zu spa­ren. Wir sind jedoch dar­auf vor­be­rei­tet, vor Gericht die Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten durchzusetzen.

 

Dar­über hin­aus hal­ten wir unse­re Man­dan­ten regel­mä­ßig über Geset­zes­än­de­run­gen und aktu­el­le Ent­wick­lun­gen im Han­dels- und Gesell­schafts­recht auf dem Lau­fen­den, um sicher­zu­stel­len, dass ihre Geschäfts­prak­ti­ken stets den aktu­el­len gesetz­li­chen Bestim­mun­gen entsprechen.

Ubi socie­tas ibi ius

Wo es eine Gesell­schaft gibt, da gibt es Gesetze

Hugo Gro­ti­us

(1583–1645)

Wir bera­ten Sie über das Gesell­schafts- und Han­dels­recht hinaus

Soll­te sich Ihr Bera­tungs­be­darf par­al­lel zum Gesell­schafts- und Han­dels­recht bspw. auch auf steu­er­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen bezie­hen, grei­fen wir die­se The­men gleich mit auf. : Unser Fokus liegt dar­auf, unse­ren Man­dan­ten maß­ge­schnei­der­te recht­li­che Lösun­gen anzu­bie­ten, die ihren geschäft­li­chen Anfor­de­run­gen entsprechen.

Wir pfle­gen enge Bezie­hun­gen zu loka­len Unter­neh­men und legen gro­ßen Wert dar­auf, eine ver­trau­ens­vol­le Bezie­hung auf­zu­bau­en, um eine umfas­sen­de recht­li­che Bera­tung anzu­bie­ten, die auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se unse­rer Man­dan­ten zuge­schnit­ten ist.