Anwalt für Wirtschaftsrecht
in Fellbach bei Stuttgart
Wer sich mit anderen zusammenschließt, um eine Gesellschaft zu gründen, benötigt die Vereinbarung guter Spielregeln, damit es zu keinen unnötigen Streitigkeiten kommt.
Der Weg zur Unternehmensgründung ist von vielen juristischen Herausforderungen geprägt. Sie gehört deshalb in erfahrene Hände. Sie planen die Gründung eines Start-ups oder möchten als Selbständiger in die berufliche Unabhängigkeit starten? Wir beraten Sie von der Vorbereitung bis zur erfolgreichen Unternehmensgründung. Gleichermaßen stehen wir klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) wie auch größeren Firmen in Fragen des Wirtschaftsrechts zur Seite oder unterstützen den Gründungsprozess von Gesellschaften mit mehreren Partnern.
Erfahren Sie, in welchen Bereichen wir Ihnen als Anwälte für Wirtschaftsrecht bei der Umsetzung Ihrer Ziele helfen können.
Wie wir Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützen
Als im Handels- und Gesellschaftsrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei üben wir eine vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit aus, die eine breite Palette an rechtlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften umfasst. Die Betreuung von Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen in der Gründungsphase ist ein wichtiger Arbeitsbereich, aber nur eine Seite der sprichwörtlichen Medaille namens Wirtschaftsrecht. Auch etablierte Firmen sind auf eine bedarfsgerechte Beratung angewiesen. Der Blick über den wirtschaftsrechtlichen „Tellerrand“ ist häufig unverzichtbar.
Mandanten profitieren von unserem umfangreichen Fachwissen im allgemeinen Wirtschaftsrecht. Ergänzt wird dieses Know-how durch Erfahrungen in anderen relevanten Bereichen.
Beispielhaft sind dies folgende Gebiete
- Gesellschaftsrecht
- Vertriebsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Rechtsschutz
- Wirtschaftsstrafrecht
Die Bandbreite der Rechtsgebiete in diesem Umfeld des Zivilrechts verdeutlicht, wie wichtig fachliche Beratung und Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Wirtschaftsrecht sind. Sie entscheiden, ob Sie eine ganzheitliche Vertretung oder eine eher punktuelle Beratung zu einzelnen Fragen wünschen.
Unsere Kompetenz als Anwälte im Gesellschaftsrecht
Die oben genannten Bereiche zeichnen sich durch vielfältige Berührungspunkte zwischen einzelnen Sparten aus. Deshalb ist der „holistische“ Blick auf Unternehmen entscheidend. Als Anwälte für Wirtschaftsrecht helfen wir Ihnen bei der Erarbeitung individueller Lösungen. Dies können bedarfsgerechte Verträge für Regelungen der Ansprüche und Kompetenzen beteiligter Gesellschafter sein. Ebenso vertreten wir Sie auf Wunsch in außergerichtlichen oder gerichtlichen Verhandlungen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Gründung, Umstrukturierung, Fusion oder Auflösung, indem wir eng mit ihnen zusammenarbeiten, um ihre Bedürfnisse zu verstehen und entsprechende rechtliche Strategien zu entwickeln. Unsere Tätigkeiten umfassen die Beratung bei der Auswahl der passenden Unternehmensform, die Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und anderen erforderlichen Dokumenten für den Betrieb eines Unternehmens.
Unsere Stärken als Rechtsanwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht:
- Recht von Personengesellschaften (im Speziellen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, GmbH & Co KG, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen, etc.)
- Körperschafts- und Kapitalgesellschaftsrecht (z. B. Vertretung eingetragener Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften)
- Beratung/Unterstützung bei Unternehmenszusammenschlüssen, Übernahmen und Nachfolgeregelungen
- Geschäftsführer- & Vorstands-Beratungen
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Handelsrecht
Ergänzt wird unsere Arbeit im Gesellschaftsrecht durch langjährige Erfahrungen im Bereich des für den Handel verbindlichen Rechtsrahmens. Dabei bezieht sich die Arbeit als Anwalt für Wirtschaftsrecht und Handelsrecht gleichermaßen auf Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen. Gemeint sind alle Arten wirtschaftlicher Transaktionen/Aktivitäten.
Im Bereich des Handelsrechts beraten wir unsere Mandanten zu Handelsvertreterverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Wettbewerbsrecht und anderen relevanten Angelegenheiten im Handelsverkehr. Ebenso spielen gesellschaftsrechtliche Fragen eine bedeutende Rolle in unserem Tätigkeitsfeld. Hierzu gehören Themen wie Organhaftung, Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterstreitigkeiten und die Beratung bei Umstrukturierungen sowie Kapitalmaßnahmen.
Unserer Kompetenzen im Bereich Handelsrecht:
- Ausfertigung Allgemeiner Geschäftsbedingungen („AGB“)
- Hilfestellung bei „digitalen“ Themen von IT- und Internetrecht bis E‑Commerce
- Gestaltung von Unternehmensverträgen
- Rechtsform-Beratung samt Ausführung von Umwandlungen oder Umstrukturierungen
- Vertretung/Beratung vor Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen sowie Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- (außer-) gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Management-Mitgliedern
- Regressanspruch-Durchsetzungen
- Realisierung von Anteilsübertragungen und Unternehmensnachfolgen
- Vertragsgestaltung für Vertragshändler, Handelsvertreter & Franchise-Nehmer sowie von Dienstverträgen/Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- juristische Begleitung rund um Aufnahmen bzw. Ausschlüsse von Gesellschaftern
Einmal mehr kann diese Zusammenfassung wegen fließender Grenzen zwischen verschiedenen Rechtsgebieten nur einen ersten Überblick dessen vermitteln, was wir als Anwälte für Wirtschaftsrecht in Ihrem Auftrag übernehmen können. Ihre Wünsche und der Schutz Ihres Unternehmens stehen jederzeit im Mittelpunkt.
Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht in Rechtsstreitigkeiten und setzen uns für ihre Interessen ein. Unser Ziel ist es stets, nach außergerichtlichen Lösungen zu streben, um Kosten und Zeit zu sparen. Wir sind jedoch darauf vorbereitet, vor Gericht die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
Darüber hinaus halten wir unsere Mandanten regelmäßig über Gesetzesänderungen und aktuelle Entwicklungen im Handels- und Gesellschaftsrecht auf dem Laufenden, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken stets den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Ubi societas ibi ius
Wo es eine Gesellschaft gibt, da gibt es Gesetze
Wir beraten Sie über das Gesellschafts- und Handelsrecht hinaus
Sollte sich Ihr Beratungsbedarf parallel zum Gesellschafts- und Handelsrecht bspw. auch auf steuerrechtliche Fragestellungen beziehen, greifen wir diese Themen gleich mit auf. : Unser Fokus liegt darauf, unseren Mandanten maßgeschneiderte rechtliche Lösungen anzubieten, die ihren geschäftlichen Anforderungen entsprechen.
Wir pflegen enge Beziehungen zu lokalen Unternehmen und legen großen Wert darauf, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, um eine umfassende rechtliche Beratung anzubieten, die auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten ist.