Anwalt für
Steu­er­recht
in Fell­bach
bei Stutt­gart

Das deut­sche Steu­er­recht ist ein beson­ders umfang­rei­ches und kom­ple­xes Rechts­ge­biet, das für den Steu­er­pflich­ti­gen bis­wei­len undurch­schau­bar erscheint. Es umfasst sämt­li­che Rege­lun­gen und Geset­ze zur Abga­be von Steu­ern, so dass durch die gro­ße Zahl der Ein­zel­steu­er­ge­set­ze mit ihrer Viel­zahl von Beson­der­hei­ten und Aus­nah­men sowie der zuge­hö­ri­gen erlas­se­nen Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen sehr oft anwalt­li­che Unter­stüt­zung zur Aus­le­gung erfor­der­lich ist.

In Deutsch­land gibt es nur rund 100 Rechts­an­wäl­te und Kanz­lei­en, die sich auf die Königs­dis­zi­pli­nen Steu­er­streit und Steu­er­straf­recht spe­zia­li­siert haben. Wir sind eine davon und ste­hen Ihnen ger­ne als Anwalt für Steu­er­recht in Fell­bach bei Stutt­gart zur Verfügung.

Steuer­optimierte Vertragsgestaltung

Um Streit­fäl­le zwi­schen meh­re­ren betei­lig­ten Par­tei­en zu ver­mei­den, ist es meist rat­sam, gegen­sei­ti­ge Ver­trä­ge auf­zu­set­zen, wel­che für die getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen im gewünsch­ten Sin­ne rechts­si­che­re Rege­lun­gen fest­le­gen. Für vie­le grund­le­gen­de Din­ge wie Gesell­schaf­ter­ver­trä­ge, Tes­ta­men­te, schrift­lich fixier­te Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen, der Errich­tung von Stif­tun­gen oder ande­re Doku­men­te, die der Ver­mö­gens­ver­tei­lung die­nen, ist hier beson­de­res steu­er­recht­li­ches Fach­wis­sen gefragt.

Neben der anwalt­li­chen Kom­pe­tenz in Fra­gen des Steu­er­rechts bie­ten wir Ihnen auch die not­wen­di­ge Steu­er­be­ra­tung für eine opti­ma­le Ver­trags­ge­stal­tung von Beginn an.

In Zusam­men­ar­beit mit den Steu­er­be­ra­tern unse­res Schwes­ter­un­ter­neh­mens unter­stüt­zen und bera­ten wir Sie in allen steu­er­recht­li­chen Fra­gen. Wir betreu­en sowohl Pri­vat­per­so­nen als auch klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men in steu­er­recht­li­chen Belan­gen und bie­ten unse­re Fach­kennt­nis­se u. a. bei Unter­neh­mens­grün­dun­gen und Unter­neh­mens­um­struk­tu­rie­run­gen, Finan­zie­rungs­fra­gen oder Trans­ak­tio­nen an.

Einspruchs­verfahren und finanz­gericht­lichen Verfahren

Soll­ten Sie als Pri­vat­per­son, Unter­neh­men oder Ver­ein der Mei­nung sein, dass die fest­ge­setz­ten Steu­ern zu hoch sind oder es zum Streit über Steu­er­an­sprü­che mit den Finanz­be­hör­den kom­men, ver­tre­ten wir Sie selbst­ver­ständ­lich auch im finanz­be­hörd­li­chen Ver­fah­ren sowie in einem finanz­ge­richt­li­chen Prozess.

Unschlag­ba­rer Vor­teil ist, dass wir als Ihre ver­tre­ten­den Anwäl­te das Recht haben, bei Gericht Ihre Steu­er­ak­te ein­zu­se­hen und Unter­la­gen für Sie zu kopie­ren. Die wür­den Sie sonst nicht bekommen.

Steuerstraf­sachen und Selbstanzeige

Soll­te wegen des Ver­dachts auf Steu­er­hin­ter­zie­hung gegen Sie bzw. Ihr Unter­neh­men ermit­telt wer­den oder Sie sogar durch eine Ver­ur­tei­lung wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung bedroht sein, ist eine anwalt­li­che Ver­tre­tung drin­gend angeraten.

Wir bera­ten Sie bei der Abwehr von Voll­stre­ckungs- und Steu­er­fahn­dungs­maß­nah­men und ver­tre­ten in Ihrem Steu­er­straf­ver­fah­ren, um eine Ver­ur­tei­lung mög­lichst abzu­wen­den oder zumin­dest durch eine gute Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie das Straf­maß zu mildern.

Vor­beu­gend bera­ten wir Sie auch hin­sicht­lich der Mög­lich­keit einer erfolg­rei­chen straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge und fer­ti­gen die­se für Sie an.

“Oh, sage mir, wie heißt das Tier, das vie­les kann ver­tra­gen, das wohl den größ­ten Rachen hat und auch den größ­ten Magen? Es hei­ßet Hai­fisch auf dem Meer und Fis­kus auf dem Lande. ”

Hoff­mann von Fal­lers­le­ben (1798–1874), eigtl. August Hein­rich Hoff­mann, dt. Ger­ma­nist und Lyriker

Aktu­el­les aus dem Bereich Steuerrecht

Ihr Ansprech­partner

Als kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner für Ihre Fra­gen zum Rechts­ge­biet „Steu­er­recht“ steht Ihnen Herr Rechts­an­walt Marc Pon­de­lik, Fach­an­walt für Steu­er­recht, zur Verfügung.

Marc Pondelik

Marc Pon­de­lik