Anwalt für Steu­er­recht in Fell­bach bei Stuttgart

 

 Kein ande­res deut­sches Rechts­ge­biet ist so umfang­reich wie das Steu­er­recht. Auch des­halb ist der Kreis der in die­sem Umfeld täti­gen Rechts­an­wäl­te bun­des­weit sehr überschaubar.

Ledig­lich rund 100 Kanz­lei­en und/oder Juris­ten haben sich auf die­sen so wich­ti­gen Sek­tor spezialisiert.

Nicht nur in Fell­bach bei Stutt­gart über­neh­men die Anwäl­te für Steu­er­recht in unse­rer Kanz­lei Ihre Anlie­gen in allen steu­er­recht­li­chen Belangen.

Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge und Ange­stell­te beglei­ten wir seit Jah­ren kom­pe­tent von ers­ten Rechts­tipps über aus­führ­li­che Bera­tun­gen bis hin zur Ver­tre­tung im Kon­takt zum zustän­di­gen Finanz­amt oder vor Gericht.

Marc Pondelik

Marc Pon­de­lik

Ihr kom­pe­ten­ter Fach­an­walt für Steuerrecht

Beson­der­hei­ten bei der Zuständigkeit

Die Betrau­ung eines Steu­er­be­ra­ters mit der Erstel­lung Ihrer Steu­er­erklä­rung ist ohne Fra­ge obli­ga­to­risch. 
Die Beauf­tra­gung eines Fach­an­walts für Steu­er­recht kann in ver­schie­de­nen Situa­tio­nen den­noch sinn­voll und hilf­reich sein, auch wenn Sie bereits einen Steu­er­be­ra­ter haben.

Spe­zia­li­sie­rung

Ein Steu­er­an­walt hat sich aus­schließ­lich auf steu­er­recht­li­che Fra­gen spe­zia­li­siert und ver­fügt über ver­tief­te Kennt­nis­se und Erfah­run­gen in die­sem Bereich. Wäh­rend ein Steu­er­be­ra­ter auch über Fach­wis­sen im Steu­er­recht ver­fügt, kann ein Fach­an­walt spe­zi­fi­sche recht­li­che Aspek­te und kom­ple­xe steu­er­li­che Pro­ble­me genau­er bearbeiten.

Kon­flikt­lö­sung

Wenn es zu recht­li­chen Strei­tig­kei­ten mit den Steu­er­be­hör­den kommt oder wenn Sie recht­li­che Pro­ble­me im Zusam­men­hang mit Steu­er­fra­gen haben, kann ein Steu­er­rechts-Anwalt Sie vor Gericht ver­tre­ten. Ein Steu­er­be­ra­ter kann zwar bei der Vor­be­rei­tung von Steu­er­erklä­run­gen und ande­ren steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten hel­fen, aber er kann mög­li­cher­wei­se nicht vor Gericht auftreten.

Rechts­be­ra­tung

Ein Fach­an­walt für Steu­er­recht kann Ihnen recht­li­che Bera­tung und Unter­stüt­zung bie­ten, ins­be­son­de­re wenn es um kom­ple­xe recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen geht, die über rein steu­er­li­che Aspek­te hin­aus­ge­hen. Ein Steu­er­be­ra­ter kann Sie zwar über steu­er­li­che Ange­le­gen­hei­ten infor­mie­ren, ist jedoch mög­li­cher­wei­se nicht befugt, Rechts­be­ra­tung anzubieten.

Kom­ple­xe Situationen

In kom­ple­xen steu­er­li­chen Situa­tio­nen, wie bei­spiels­wei­se bei inter­na­tio­na­len Steu­er­fra­gen, Erb­schaft­steu­er­pla­nung, Unter­neh­mens­um­struk­tu­rie­run­gen oder bei der Grün­dung eines Unter­neh­mens, kann ein Steu­er­an­walt spe­zi­fi­sche recht­li­che Aspek­te berück­sich­ti­gen und recht­li­che Lösun­gen anbie­ten, die über die rein steu­er­li­che Bera­tung hinausgehen.

Inter­es­sen­ver­tre­tung

Ein Fach­an­walt für Steu­er­recht kann Ihre Inter­es­sen gegen­über den Steu­er­be­hör­den effek­tiv ver­tre­ten und Ihnen bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Behör­den hel­fen. Dies kann beson­ders wich­tig sein, wenn es um Steu­er­prü­fun­gen, Steu­er­straf­ver­fah­ren oder ande­re recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen geht.

Ins­ge­samt kann die Zusam­men­ar­beit mit einem Fach­an­walt für Steu­er­recht und einem Steu­er­be­ra­ter dazu bei­tra­gen, eine umfas­sen­de recht­li­che und steu­er­li­che Bera­tung sicher­zu­stel­len und Sie in ver­schie­de­nen recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten effek­tiv zu unterstützen.

Selbst­an­zei­ge nur mit einem Anwalt für Steuerrecht

Selbst­an­zei­gen in steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten sind äußerst kom­plex und erfor­dern einen umfas­sen­den Umfang an Infor­ma­tio­nen und Doku­men­ta­tio­nen. Ein Steu­er­rechts-Anwalt ist unver­zicht­bar, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Selbst­an­zei­ge alle erfor­der­li­chen Aspek­te berück­sich­tigt und kor­rekt ein­ge­reicht wird.

Voll­stän­dig­keit der Angaben

Eine Selbst­an­zei­ge muss alle steu­er­re­le­van­ten Infor­ma­tio­nen voll­stän­dig und genau über meh­re­re Jah­re (min­des­tens zehn) offen­le­gen. Dies beinhal­tet Ein­künf­te aus ver­schie­de­nen Quel­len, Ver­mö­gens­wer­te, Aus­ga­ben, und ande­re rele­van­te finan­zi­el­le Infor­ma­tio­nen. Als Fach­an­wäl­te für Steu­er­recht kön­nen wir Ihnen dabei hel­fen, sicher­zu­stel­len, dass kei­ne wich­ti­gen Details feh­len und dass alle Anga­ben kor­rekt sind.

Berück­sich­ti­gung steu­er­li­cher Geset­ze und Vorschriften

Steu­er­ge­set­ze und ‑vor­schrif­ten sind kom­plex und unter­lie­gen stän­di­gen Ände­run­gen. Eine Selbst­an­zei­ge muss sicher­stel­len, dass alle rele­van­ten gesetz­li­chen Bestim­mun­gen beach­tet wer­den. Als Fach­an­wäl­te für Steu­er­recht ver­fü­gen wir über das erfor­der­li­che Fach­wis­sen, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Selbst­an­zei­ge den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spricht und dabei alle im Berich­ti­gungs­zeit­raum rele­van­ten Steu­er­ge­set­ze berück­sich­tigt werden.

Berech­nung von Steu­er­schul­den und Zinsen

Die Berech­nung von Steu­er­schul­den und Zin­sen kann kom­pli­ziert sein und erfor­dert genaue Kennt­nis­se der steu­er­li­chen Berech­nungs­me­tho­den. Als Fach­an­wäl­te kön­nen wir Ihnen hel­fen, die steu­er­li­chen Fol­gen einer Selbst­an­zei­ge genau zu berech­nen und sicher­zu­stel­len, dass alle erfor­der­li­chen Zah­lun­gen kor­rekt geleis­tet werden.

Ver­mei­dung von straf­recht­li­chen Konsequenzen

Eine feh­ler­haf­te Selbst­an­zei­ge kann straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen haben, ein­schließ­lich Geld­stra­fen und sogar Gefäng­nis­stra­fen. Als Fach­an­wäl­te für Steu­er­recht kön­nen wir Ihnen hel­fen, poten­zi­el­le recht­li­che Risi­ken zu iden­ti­fi­zie­ren und zu mini­mie­ren, indem wir sicher­stel­len, dass Ihre Selbst­an­zei­ge kor­rekt und voll­stän­dig ist.

Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Steuerbehörden

Wir unter­stüt­zen Sie bei der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Steu­er­be­hör­den und stel­len sicher, dass alle Anfra­gen und Anfor­de­run­gen der Behör­den ord­nungs­ge­mäß bear­bei­tet wer­den. Dies kann dazu bei­tra­gen, den Pro­zess der Selbst­an­zei­ge rei­bungs­los und effi­zi­ent zu gestalten.

Ins­ge­samt erfor­dert die Abga­be einer Selbst­an­zei­ge in steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ein tief­grei­fen­des Ver­ständ­nis der kom­ple­xen steu­er­li­chen Geset­ze und Vor­schrif­ten sowie eine umfas­sen­de Doku­men­ta­ti­on und Berück­sich­ti­gung aller rele­van­ten Aspek­te. Ein Fach­an­walt ist unver­zicht­bar, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Selbst­an­zei­ge ord­nungs­ge­mäß vor­be­rei­tet und ein­ge­reicht wird.

Oh, sage mir, wie heißt das Tier, das vie­les kann ver­tra­gen, das wohl den größ­ten Rachen hat und auch den größ­ten Magen? Es hei­ßet Hai­fisch auf dem Meer und Fis­kus auf dem Lande.

Hoff­mann von Fal­lers­le­ben (1798–1874)

eigtl. August Hein­rich Hoff­mann, dt. Ger­ma­nist und Lyriker

Steu­er­op­ti­mier­te Ver­trags­ge­stal­tung – so unter­stüt­zen wir Unter­neh­mer bei der Planung 

Mit dem nöti­gen Know-how bie­ten unter­neh­me­ri­sche Part­ner­schaf­ten viel­fäl­ti­gen juris­ti­schen Spiel­raum. Wir loten für Sie und Ihre Part­ner aus, wel­che Rechts­form steu­er­recht­lich die größ­ten Vor­tei­le bie­ten kann und wird. Anhand Ihrer Daten erstel­len wir die idea­len Kon­zep­te für Ihr künf­ti­ges, gemein­schaft­lich geführ­tes Unter­neh­men. Durch unse­re Erfah­rung als juris­ti­sche Steu­er­be­ra­ter ent­wi­ckeln wir zudem die bes­ten Ideen, wie Sie als Arbeit­ge­ber Steu­er­feh­ler umschif­fen, Steu­ern spa­ren und im Vor­aus Pro­ble­me mit dem Finanz­amt ver­hin­dern. Soll­ten Finanz­be­hör­den den­noch Beden­ken anmel­den – ste­hen wir an Ihrer Sei­te und fin­den mit Ihnen gute Lösungen.

Je frü­her Sie den Kon­takt auf­neh­men, des­to bes­ser kön­nen wir der Mög­lich­keit behörd­li­cher Ein­wän­de vorbeugen.

Aktu­el­les aus dem Bereich Steuerrecht

Ihr Ansprech­partner

Als kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner für Ihre Fra­gen zum Rechts­ge­biet „Steu­er­recht“ steht Ihnen Herr Rechts­an­walt Marc Pon­de­lik, Fach­an­walt für Steu­er­recht, zur Verfügung.

Marc Pondelik

Marc Pon­de­lik