Anwalt für Vertragsrecht und Zivilrecht
in Fellbach bei Stuttgart

Niemand denkt gerne an Ereignisse im Leben, in denen es die Hilfe eines Anwalts für Vertragsrecht oder Zivilrecht braucht.
Die Wahrheit ist: Viele Menschen sind früher oder später auf einen erfahrenen juristischen Ansprechpartner wegen ziviler oder unternehmerischer rechtlicher Belange angewiesen.
Die Fragestellungen beider Rechtsgebiete sind ebenso weitreichend wie individuell.
Wir decken das gesamte Spektrum von der Beratung zu grundlegenden Aspekten des Vertrags- und Zivilrechts über Empfehlungen zur angemessenen Reaktion auf Vollstreckungsbescheide bis hin zur außergerichtlichen Betreuung sowie Vertretung vor Gericht ab.
Als Anwälte setzen wir Ihre Interessen durch oder wenden Forderungen von Vertragspartnern bestmöglich ab.
Elke Rapp, Behjar Fozouni, Marc Pondelik
Ihre Anwälte für Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht
Elke Rapp
Behjar Fozouni
Mark Pondelik
Wir alle schließen im Alltag ständig Verträge ab
Für Kanzleien gehören Vertragsrecht und Zivilrecht zu den großen Kernthemen. Ein wichtiges Stichwort ist die Privatautonomie.
Der Begriff besagt: Jeder hat nach Belieben das Recht zum Abschluss von Verträgen. Dieses Recht sieht zugleich vor, dass vertragliche Inhalte im Rahmen gewisser – u.a. durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definierte – Regeln frei gestaltet werden können. Verträge sind nichts anderes als die Grundlage, die gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben überhaupt erst ermöglichen. Einige Verträge spielen im Alltag eine größere Rolle, etwa bei der Buchung eines Urlaubs (Reiserecht), bei Einkäufen im Handel, Mietverträgen oder Arbeitsverträgen. Der Abschluss eines Kaufvertrags für eine Immobilie hingegen ist meist eine einmalige Entscheidung, dessen Planung wegen der mit ihr verbundenen weitreichenden Rechte und Pflichten besonders wichtig ist.
Das allgemeine Vertragsrecht betrifft alle Privatpersonen und Unternehmen.
Verträge dienen der Regelung solcher Angelegenheiten, die Verhältnisse zwischen juristischen einerseits und natürlichen Personen andererseits definieren.
Neben Ihren Themen des allgemeinen Vertragsrechts sind Sie bei uns, als Anwälte für Vertragsrecht und Zivilrecht, auch für spezielle Vertragsformen in den besten Händen.
Unser Leistungsspektrum als Fachanwaltskanzlei für Vertragsrecht und Zivilrecht
- Bewertung/Erstellung von Verträgen aller Art
- anwaltliche Prüfung von Verträgen zu bspw. Darlehen, Leasing & Bürgschaften
- Fragen des Zwangsvollstreckungsrechts
- Beratung & Überprüfung zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Kaufvertragsrecht (Gewährleistung, Mängelhaftung, Rückabwicklung, etc.)
- Dienst- und Werkvertragsrecht
- Fernabsatzverträge (u.a. Fragen zur Verbindlichkeit und Widerruf)
- Reisevertrag/Beförderungsvertrag (Mängelanzeige sowie etwaige Minderungen des Preises, Schäden durch Verspätung)
- Inkasso von nicht bezahlten Rechnungen
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen (auch Schmerzensgeld & Schadenersatz)
Diese Übersicht verdeutlicht den oftmals fließenden Übergang der Bereiche Vertragsrecht und Zivilrecht zu anderen Rechtsgebieten wie des Versicherungsrechts oder des Wirtschaftsrechts.
Wann sollte ich zum Anwalt für Vertragsrecht und Zivilrecht gehen?
Viele Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern können durch Prüfung aller Unterlagen und vereinbarter Leistungen frühzeitig geklärt werden. Je früher Sie sich für ein Erstgespräch entscheiden, desto schneller erhalten Sie Klarheit rund um Ihren Vertrag. Besondere Eile ist geboten, sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten. In diesem Fall haben wir als Rechtsanwaltskanzlei die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, die Berechtigung der gegen Sie geltend gemachten Forderung prüfen und die rechtlichen Spielräume auszuloten. Ganz allgemein sollten Sie wegen geltender Fristen umgehend einen Beratungstermin vereinbaren. Dies gilt ungeachtet dessen, ob Sie im Ernstfall eines Prozesses Kläger oder Beklagter sind.
“Kleingedrucktes: Das einzig Lesenswerte in jedem Vertrag.”
Karsten Mekelburg (*1962), deutscher Satiriker
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