Anwalt für Arbeits­recht in Fell­bach bei Stuttgart

Das indi­vi­du­el­le Arbeits­recht betrifft die Rechts­be­zie­hung zwi­schen Arbeit­ge­ber sowie Arbeit­neh­mer und greift bei unter­schied­li­chen Sach­ver­hal­ten, die bei einem bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis auf­tre­ten, aber auch bereits bei des­sen Anbah­nung bzw. auch über die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses hin­aus andau­ern kön­nen. Es umfasst das Arbeits­ver­trags­recht, das Arbeits­schutz­recht, das Tarif­recht und das Mit­be­stim­mungs­recht. Ger­ne ste­he ich Ihnen als Anwalt für Arbeits­recht in Fell­bach bei Stutt­gart zur Verfügung.

Arbeits­ver­trag und Geschäftsführervertrag

Im Arbeits­ver­trag (auch Beschäf­ti­gungs­ver­trag genannt) ver­pflich­tet sich der Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber zur Erbrin­gung einer bestimm­ten Arbeits­leis­tung, für die er als Gegen­leis­tung ein Ent­gelt (Lohn, Gehalt) erhält.

Wir erstel­len, über­ar­bei­ten und prü­fen für Sie Arbeits­ver­trä­ge sowie alle ergän­zen­den Ver­ein­ba­run­gen wie z. B. Dienst­wa­gen­re­ge­lun­gen, Pro­vi­si­ons­re­ge­lun­gen oder Ziel­ver­ein­ba­run­gen. Dabei bera­ten wir Arbeit­ge­ber hin­sicht­lich der Nut­zung der Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, die das Arbeits­recht bie­tet zur Erstel­lung rechts­si­che­rer Ver­trä­ge. Fer­ner bera­ten wir Arbeit­neh­mer bei der Aus­hand­lung und Gestal­tung ihres Arbeitsvertrages.

Dar­über hin­aus bera­ten wir sowohl Arbeit­ge­ber als auch Geschäfts­füh­rer bei der Aus­ge­stal­tung von Geschäfts­füh­rer­ver­trä­gen. Auf­grund der in die­sem Bereich gerin­ge­ren gesetz­li­chen Beschrän­kun­gen sind hier die Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten sogar noch grö­ßer. Es erscheint daher beson­ders ange­ra­ten, gestal­te­risch tätig zu wer­den, zumal für Geschäfts­füh­rer vie­le Arbeit­neh­mer­schutz­ge­set­ze (ins­be­son­de­re: das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz) nicht gelten.

Abmah­nung und Kündigung

Als Abmah­nung bezeich­net man die Andro­hung der Kün­di­gung auf­grund ver­trags­wid­ri­gen Ver­hal­tens auf Sei­ten des Arbeitnehmers.

Wir bera­ten Sie als Arbeit­ge­ber vor der Aus­spra­che von Kün­di­gun­gen und ver­tre­ten Sie auch bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor Gericht.

Wir prü­fen für Sie als Arbeit­neh­mer die Wirk­sam­keit einer Abmah­nung und gehen für Sie gegen Abmah­nun­gen und Kün­di­gun­gen vor. Wir bera­ten Sie, wel­che gericht­li­chen oder außer­ge­richt­li­chen Ver­gleichs­mög­lich­kei­ten für Ihren spe­zi­el­len Fall sinn­voll sind, wel­che Abfin­dungs­hö­he zu erzie­len ist und wie anschlie­ßen­de Nach­tei­le beim Bezug von Arbeits­lo­sen­geld ver­mie­den wer­den können.

Sie haben eine (evtl. sogar frist­lo­se) Kün­di­gung erhal­ten oder Ihr Arbeit­ge­ber weist Ihnen ein­sei­tig einen ande­ren Arbeits­platz zu, kürzt die Arbeits­zeit und damit das Gehalt oder zahlt kein Weih­nachts­geld mehr? In die­sem Fall soll­ten Sie unbe­dingt zeit­nah reagie­ren, um erheb­li­che Nach­tei­le zu ver­mei­den. Beson­ders wenn eine Kün­di­gung unwirk­sam sein soll­te, kann man nur inner­halb einer kur­zen Frist eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge erhe­ben, um dage­gen vorzugehen.

Aktu­el­les aus dem Bereich Arbeitsrecht

Pflicht­prak­ti­kum und Mindestlohn

Prak­ti­kan­ten, die ein so genann­tes Pflicht­prak­ti­kum absol­vie­ren, das nach hoch­schul­recht­li­cher Bestim­mung Zulas­sungs­vor­aus­set­zung für die Auf­nah­me eines Stu­di­ums ist, haben kei­nen Anspruch auf den…

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Unbe­zahl­te Über­stun­den zulässig

Eine arbeits­ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung, wonach monat­lich 10 unbe­zahl­te Über­stun­den mit der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung abge­gol­ten sind, ist wirk­sam. Eine der­ar­ti­ge Klau­sel ist weder über­ra­schend noch…

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Ihr Ansprech­partner

Als kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner für Ihre Fra­gen zum Rechts­ge­biet „Arbeits­recht“ steht Ihnen Herr Rechts­an­walt Beh­jar Foz­ouni, Fach­an­walt für Arbeits­recht, zur Verfügung.