
Arbeitsrecht
Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und greift bei unterschiedlichen Sachverhalten, die bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis auftreten, aber auch bereits bei dessen Anbahnung bzw. auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus andauern können. Es umfasst das Arbeitsvertragsrecht, das Arbeitsschutzrecht, das Tarifrecht und das Mitbestimmungsrecht.
Arbeitsvertrag und Geschäftsführervertrag
Im Arbeitsvertrag (auch Beschäftigungsvertrag genannt) verpflichtet sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung, für die er als Gegenleistung ein Entgelt (Lohn, Gehalt) erhält.
Wir erstellen, überarbeiten und prüfen für Sie Arbeitsverträge sowie alle ergänzenden Vereinbarungen wie z. B. Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen oder Zielvereinbarungen. Dabei beraten wir Arbeitgeber hinsichtlich der Nutzung der Gestaltungsmöglichkeiten, die das Arbeitsrecht bietet zur Erstellung rechtssicherer Verträge. Ferner beraten wir Arbeitnehmer bei der Aushandlung und Gestaltung ihres Arbeitsvertrages.
Darüber hinaus beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Geschäftsführer bei der Ausgestaltung von Geschäftsführerverträgen. Aufgrund der in diesem Bereich geringeren gesetzlichen Beschränkungen sind hier die Gestaltungsmöglichkeiten sogar noch größer. Es erscheint daher besonders angeraten, gestalterisch tätig zu werden, zumal für Geschäftsführer viele Arbeitnehmerschutzgesetze (insbesondere: das Kündigungsschutzgesetz) nicht gelten.
Abmahnung und Kündigung
Als Abmahnung bezeichnet man die Androhung der Kündigung aufgrund vertragswidrigen Verhaltens auf Seiten des Arbeitnehmers.
Wir beraten Sie als Arbeitgeber vor der Aussprache von Kündigungen und vertreten Sie auch bei Auseinandersetzungen vor Gericht.
Wir prüfen für Sie als Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Abmahnung und gehen für Sie gegen Abmahnungen und Kündigungen vor. Wir beraten Sie, welche gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsmöglichkeiten für Ihren speziellen Fall sinnvoll sind, welche Abfindungshöhe zu erzielen ist und wie anschließende Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermieden werden können.
Sie haben eine (evtl. sogar fristlose) Kündigung erhalten oder Ihr Arbeitgeber weist Ihnen einseitig einen anderen Arbeitsplatz zu, kürzt die Arbeitszeit und damit das Gehalt oder zahlt kein Weihnachtsgeld mehr? In diesem Fall sollten Sie unbedingt zeitnah reagieren, um erhebliche Nachteile zu vermeiden. Besonders wenn eine Kündigung unwirksam sein sollte, kann man nur innerhalb einer kurzen Frist eine Kündigungsschutzklage erheben, um dagegen vorzugehen.
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Ihr Ansprechpartner
Als kompetenter Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“ steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Behjar Fozouni, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zur Verfügung.
