
Anwalt für
Mietrecht und
Wohneigentumsrecht
in Fellbach
(WEG)
Ein guter Mietvertrag spart viel Ärger. Egal ob Wohnraum oder Gewerbe, ein klar und rechtssicher formulierter Mietvertrag ist die Basis eines guten Mietverhältnisses. Zur Vermeidung von Konflikten sollte dabei nicht auf Muster zurückgegriffen werden, sondern ein individuell Ihren Bedürfnissen entsprechender Mietvertrag verfasst werden. Und sollte es doch mal zu Problemen auf Mieter- oder Vermieterseite kommen, unterstütze ich Sie als Anwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht in Fellbach bei Stuttgart gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte.
Mietvertrag
Das Mietrecht umfasst alle Fragen rund um den Mietvertrag sowie weitere Bereiche, die das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern betreffen. Im Mietrecht sind nicht nur die formellen Voraussetzungen des Mietvertrages geregelt, sondern auch die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.
Wir beraten Vermieter mit unserer umfassenden Kenntnis der Rechtslage bei der rechtssicheren Gestaltung von Mietverträgen. Ebenso unterstützen wir Sie beim Umgang mit schwierigen oder zahlungssäumigen Mietern bis hin zur Kündigung von Mietverträgen und ggf. auch bei der gerichtlichen Durchsetzung der Räumung eines Mietobjekts.
Unser Anwälte vertreten Sie als Mieter bei der Abwehr von Eigenbedarfskündigungen oder Räumungsklagen sowie bei der Mängelbeseitigung in Ihrem Mietobjekt bzw. der Durchsetzung von Mietminderungen. Darüber hinaus klären wir für Sie, ob die Nebenkostenabrechnung durch Ihren Vermieter korrekt erfolgt ist und ob die angekündigte Mieterhöhung die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und rechtlich zulässig ist.
Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und setzen sie für Sie durch.
Wohneigentumsrecht
Das Wohneigentums- oder auch WEG-Recht umfasst alle rechtlichen Fragen, die den Besitz von Wohnungseigentum betreffen. Der Begriff des Wohnungseigentums beschreibt dabei das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des Hauses, das dem allgemeinen Gebrauch dient (Dach, Fundament, Treppenhaus etc.).
Das WEG-Recht reicht damit von den Sondernutzungsrechten der einzelnen Wohnungseigentümer bis hin zur Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum und umfasst ebenso die Instandhaltung bzw. Instandsetzung sowie die baulichen Veränderungen an einer Immobilie.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Überprüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen, bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft sowie bei der Vertretung und Beratung der Eigentümergemeinschaft und der Verwaltung.
“Das Instandhalten der Wohnung obliegt dem Vermieter. Das Gegenteil regelt der Mietvertrag.”
Ulrich Erckenbrecht (*1947), deutscher Schriftsteller und Aphoristiker
(Pseudonym: Hans Ritz)
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Ihre Ansprechpartner
Als kompetente Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Rechtsgebiet „Mietrecht und Wohneigentumsrecht (WEG)“ stehen Ihnen die Rechtsanwälte Elke Rapp, Behjar Fozouni und Marc Pondelik zur Verfügung.

Elke Rapp

Behjar Fozouni
