Anwalt für
Miet­recht und
Wohn­ei­gen­tums­recht
in Fell­bach
​ (WEG)

Ein guter Miet­ver­trag spart viel Ärger. Egal ob Wohn­raum oder Gewer­be, ein klar und rechts­si­cher for­mu­lier­ter Miet­ver­trag ist die Basis eines guten Miet­ver­hält­nis­ses. Zur Ver­mei­dung von Kon­flik­ten soll­te dabei nicht auf Mus­ter zurück­ge­grif­fen wer­den, son­dern ein indi­vi­du­ell Ihren Bedürf­nis­sen ent­spre­chen­der Miet­ver­trag ver­fasst wer­den. Und soll­te es doch mal zu Pro­ble­men auf Mie­ter- oder Ver­mie­ter­sei­te kom­men, unter­stüt­ze ich Sie als Anwalt für Miet­recht und Wohn­ei­gen­tums­recht in Fell­bach bei Stutt­gart ger­ne bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che und Rechte.

Miet­ver­trag

Das Miet­recht umfasst alle Fra­gen rund um den Miet­ver­trag sowie wei­te­re Berei­che, die das Ver­hält­nis zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern betref­fen. Im Miet­recht sind nicht nur die for­mel­len Vor­aus­set­zun­gen des Miet­ver­tra­ges gere­gelt, son­dern auch die Rech­te und Pflich­ten von Mie­ter und Vermieter.

Wir bera­ten Ver­mie­ter mit unse­rer umfas­sen­den Kennt­nis der Rechts­la­ge bei der rechts­si­che­ren Gestal­tung von Miet­ver­trä­gen. Eben­so unter­stüt­zen wir Sie beim Umgang mit schwie­ri­gen oder zah­lungs­säu­mi­gen Mie­tern bis hin zur Kün­di­gung von Miet­ver­trä­gen und ggf. auch bei der gericht­li­chen Durch­set­zung der Räu­mung eines Mietobjekts.

Unser Anwäl­te ver­tre­ten Sie als Mie­ter bei der Abwehr von Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen oder Räu­mungs­kla­gen sowie bei der Män­gel­be­sei­ti­gung in Ihrem Miet­ob­jekt bzw. der Durch­set­zung von Miet­min­de­run­gen. Dar­über hin­aus klä­ren wir für Sie, ob die Neben­kos­ten­ab­rech­nung durch Ihren Ver­mie­ter kor­rekt erfolgt ist und ob die ange­kün­dig­te Miet­erhö­hung die not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt und recht­lich zuläs­sig ist.

Wir klä­ren Sie über Ihre Rech­te auf und set­zen sie für Sie durch.

Wohneigen­tumsrecht

Das Wohn­ei­gen­tums- oder auch WEG-Recht umfasst alle recht­li­chen Fra­gen, die den Besitz von Woh­nungs­ei­gen­tum betref­fen. Der Begriff des Woh­nungs­ei­gen­tums beschreibt dabei das Son­der­ei­gen­tum an einer Woh­nung in Ver­bin­dung mit dem Mit­ei­gen­tums­an­teil am Gemein­schafts­ei­gen­tum des Hau­ses, das dem all­ge­mei­nen Gebrauch dient (Dach, Fun­da­ment, Trep­pen­haus etc.).

Das WEG-Recht reicht damit von den Son­der­nut­zungs­rech­ten der ein­zel­nen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer bis hin zur Abgren­zung vom Gemein­schafts­ei­gen­tum und umfasst eben­so die Instand­hal­tung bzw. Instand­set­zung sowie die bau­li­chen Ver­än­de­run­gen an einer Immobilie.

Wir unter­stüt­zen Sie bei der Erstel­lung oder Über­prü­fung von Jah­res­ab­rech­nun­gen und Wirt­schafts­plä­nen, bei der Anfech­tung von Beschlüs­sen der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft sowie bei der Ver­tre­tung und Bera­tung der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft und der Verwaltung.

“Das Instand­hal­ten der Woh­nung obliegt dem Ver­mie­ter. Das Gegen­teil regelt der Mietvertrag.”

Ulrich Ercken­brecht (*1947), deut­scher Schrift­stel­ler und Apho­ris­ti­ker
(Pseud­onym: Hans Ritz)

Aktu­el­les aus dem Bereich Miet­recht und Wohneigentumsrecht

Ihre Ansprech­partner

Als kom­pe­ten­te Ansprech­part­ner für Ihre Fra­gen zum Rechts­ge­biet „Miet­recht und Wohn­ei­gen­tums­recht (WEG)“ ste­hen Ihnen die Rechts­an­wäl­te Elke Rapp, Beh­jar Foz­ouni und Marc Pon­de­lik zur Verfügung.