Der Griff zu vor­ge­fer­tig­ten Miet­ver­trä­gen ist ver­lo­ckend, birgt aber Gefah­ren. Die Bedin­gun­gen in gewerb­li­chen und pri­va­ten Gebäu­den las­sen sich nicht nach „Sche­ma F“ auf stan­dar­di­sier­te ver­trag­li­che Details herunterbrechen.

Ein indi­vi­du­ell aus­ge­ar­bei­te­ter Miet­ver­trag hin­ge­gen fasst alles Rele­van­te zusam­men und ist die bes­te Grund­la­ge ein­deu­ti­ger Miet­ver­hält­nis­se zwi­schen Ver­mie­tern und Mietern.

Er defi­niert unmiss­ver­ständ­lich alle Rech­te und Pflich­ten bei­der Par­tei­en. Kommt es den­noch zu juris­ti­schen Schwie­rig­kei­ten oder gar Kla­gen, ist der Anwalt für Miet­recht und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht die ers­te Adresse.

Eine Rechts­be­ra­tung zeigt Mög­lich­kei­ten zur Lösung, idea­ler­wei­se zur Vor­beu­gung von Problemen.

Im Bereich des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts unter­stüt­zen und bera­ten wir Sie außer­dem, um Ihre Ansprü­che und Rech­te durchzusetzen.

Elke Rapp, Beh­jar Foz­ouni, Marc Pondelik

Ihre Rechts­an­wäl­te für
Miet­recht und Wohn­ei­gen­tums­recht (WEG)

Elke Rapp

Beh­jar Fozouni

Mark Pon­de­lik

Als Rechts­an­walts­kanz­lei ver­tre­ten wir Ver­mie­ter und Mie­ter in allen zen­tra­len Rechts­ge­bie­ten des Miets- und Wohnungseigentumsrechts.

Wie alle Rechts­be­rei­che befin­det sich das Miet­recht in einem ste­ten Wan­del. Für Ver­mie­ter stel­len wir als Anwäl­te für Miet­recht und Wohn­ei­gen­tums­recht die Ein­hal­tung aller gel­ten­den for­mel­len Vor­aus­set­zun­gen bei der Ver­trags­ge­stal­tung sicher. Wie und wann sind Miet­erhö­hun­gen berech­tigt? Unter wel­chen Bedin­gun­gen kön­nen Ver­trä­ge zah­lungs­säu­mi­ger Mie­ter gekün­digt wer­den? Dies sind nur zwei der typi­schen Fra­gen, mit denen Ver­mie­ter unse­re Kanz­lei aufsuchen.

Aus Mie­ter­sicht sind vor allem Miet­erhö­hun­gen, auf­tre­ten­de Män­gel sowie Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen mit einem nicht zu unter­schät­zen­den Lei­dens­druck und Unsi­cher­hei­ten ver­bun­den. Auch bei Beden­ken hin­sicht­lich der Rich­tig­keit von Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist eine Rechts­be­ra­tung ratsam.

 

Unse­re Leis­tun­gen in der Zusammenfassung:

Für Ver­mie­ter

  • Bera­tung zur all­ge­mei­nen Miet­ver­trags-Gestal­tung (Staf­fel­miet­ver­trag, Erwei­te­rungs­miet­ver­trag, Unter­miet­ver­trag, etc.)
  • Unter­stüt­zung bei Mieterhöhungsverlangen
  • Erst­ein­schät­zun­gen & Bera­tung zu Erfolgs­aus­sich­ten von Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen und Räu­mungs­kla­gen unter Berück­sich­ti­gung aktu­el­ler Urteile
  • grund­le­gen­de Ana­ly­sen zur ange­mes­se­nen Mietfestlegung
  • Ver­tre­tung vor Gericht und im Rah­men außer­ge­richt­li­cher Konfliktbeilegungen

Für Mie­ter

  • Klä­rung von Ansprü­chen auf Miet­min­de­rung & Mietmangel-Beseitigung
  • Rechts­hil­fe zur Ver­hin­de­rung (even­tu­ell) unver­hält­nis­mä­ßi­ger Mieterhöhungen
  • Prü­fung von Rechts­mit­teln zur Abwehr von Kün­di­gun­gen wegen Eigen­be­darfs oder Räumungsklagen
  • Ver­tre­tung von Man­dan­ten vor Gericht
  • Rechts­tipps zum Umgang mit Vermietern/Verwaltern (z. B. wegen Unstim­mig­kei­ten bezüg­lich der Hausordnung)

Übri­gens: Auch bei lau­fen­den, schein­bar fest­ge­fah­re­nen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kann ein fri­scher objek­ti­ver Blick neue Mög­lich­kei­ten aufzeigen.

“Das Instand­hal­ten der Woh­nung obliegt dem Ver­mie­ter. Das Gegen­teil regelt der Mietvertrag.”

Ulrich Ercken­brecht (*1947), deut­scher Schrift­stel­ler und Apho­ris­ti­ker
(Pseud­onym: Hans Ritz)

Nicht nur das Miet­recht, son­dern gera­de das Woh­nungs­ei­gen­tums­recht (WEG-Recht) umfasst der­art vie­le Fra­ge­stel­lun­gen, dass Eigen­tü­mer schnell den Über­blick über ihre Rech­te und Pflich­ten ver­lie­ren kön­nen. Dies gilt umso mehr, wenn es um soge­nann­tes Son­der­ei­gen­tum an Woh­nun­gen in Ver­bin­dung mit Mit­ei­gen­tums­an­tei­len am Gemein­schafts­ei­gen­tum geht. Gemeint sind etwa Abgren­zun­gen zwi­schen Nut­zungs­rech­ten an der eige­nen Woh­nung und gemein­schaft­li­chem Eigen­tum wie Dach­bö­den, Kel­ler­räu­men oder Treppenhäusern. 

Ein häu­fi­ges Streit­the­ma inner­halb von Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten sind Maß­nah­men zur Instand­hal­tung und Instand­set­zung einer­seits und etwa­ige bau­li­che Ver­än­de­run­gen andererseits.

Was wir als Exper­ten für Woh­nungs­ei­gen­tums­recht, Eigen­tü­mern bieten:

  • Prü­fung von Jahresabrechnungen
  • Ver­tre­tung aller Eigentümer-Interessen
  • Anfech­tung von Beschlüs­sen in Fol­ge von Eigentümerversammlungen
  • Bera­tung von (Haus-) Ver­wal­tun­gen sowie Eigentümergemeinschaften

Die gol­de­ne Regel lau­tet: Miet­ver­trag ist nicht gleich Miet­ver­trag. Gemein­sam mit Ihnen schaf­fen wir von Anfang an Rechts­si­cher­heit. Die Inves­ti­ti­on in eine früh­zei­ti­ge Rechts­be­ra­tung zum The­ma Woh­nungs­ei­gen­tums­recht garan­tiert ihrer­seits ein­deu­ti­ge Rahmenbedingungen. 

Unse­re RFP-Anwäl­te sor­gen dafür, dass Eigen­tü­mern böse Über­ra­schun­gen erspart bleiben.

Aktu­el­les aus dem Bereich Miet­recht und Wohneigentumsrecht