Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Fellbach (WEG)
Der Griff zu vorgefertigten Mietverträgen ist verlockend, birgt aber Gefahren. Die Bedingungen in gewerblichen und privaten Gebäuden lassen sich nicht nach „Schema F“ auf standardisierte vertragliche Details herunterbrechen.
Ein individuell ausgearbeiteter Mietvertrag hingegen fasst alles Relevante zusammen und ist die beste Grundlage eindeutiger Mietverhältnisse zwischen Vermietern und Mietern.
Er definiert unmissverständlich alle Rechte und Pflichten beider Parteien. Kommt es dennoch zu juristischen Schwierigkeiten oder gar Klagen, ist der Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht die erste Adresse.
Eine Rechtsberatung zeigt Möglichkeiten zur Lösung, idealerweise zur Vorbeugung von Problemen.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts unterstützen und beraten wir Sie außerdem, um Ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen.
Elke Rapp, Behjar Fozouni, Marc Pondelik
Ihre Rechtsanwälte für
Mietrecht und Wohneigentumsrecht (WEG)
Elke Rapp
Behjar Fozouni
Mark Pondelik
Wir helfen bei allen Fragen zu Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Als Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir Vermieter und Mieter in allen zentralen Rechtsgebieten des Miets- und Wohnungseigentumsrechts.
Unsere Fachkompetenz im Mietrecht zeigt den besten Weg auf
Wie alle Rechtsbereiche befindet sich das Mietrecht in einem steten Wandel. Für Vermieter stellen wir als Anwälte für Mietrecht und Wohneigentumsrecht die Einhaltung aller geltenden formellen Voraussetzungen bei der Vertragsgestaltung sicher. Wie und wann sind Mieterhöhungen berechtigt? Unter welchen Bedingungen können Verträge zahlungssäumiger Mieter gekündigt werden? Dies sind nur zwei der typischen Fragen, mit denen Vermieter unsere Kanzlei aufsuchen.
Aus Mietersicht sind vor allem Mieterhöhungen, auftretende Mängel sowie Eigenbedarfskündigungen mit einem nicht zu unterschätzenden Leidensdruck und Unsicherheiten verbunden. Auch bei Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit von Nebenkostenabrechnungen ist eine Rechtsberatung ratsam.
Unsere Leistungen in der Zusammenfassung:
Für Vermieter
- Beratung zur allgemeinen Mietvertrags-Gestaltung (Staffelmietvertrag, Erweiterungsmietvertrag, Untermietvertrag, etc.)
- Unterstützung bei Mieterhöhungsverlangen
- Ersteinschätzungen & Beratung zu Erfolgsaussichten von Eigenbedarfskündigungen und Räumungsklagen unter Berücksichtigung aktueller Urteile
- grundlegende Analysen zur angemessenen Mietfestlegung
- Vertretung vor Gericht und im Rahmen außergerichtlicher Konfliktbeilegungen
Für Mieter
- Klärung von Ansprüchen auf Mietminderung & Mietmangel-Beseitigung
- Rechtshilfe zur Verhinderung (eventuell) unverhältnismäßiger Mieterhöhungen
- Prüfung von Rechtsmitteln zur Abwehr von Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Räumungsklagen
- Vertretung von Mandanten vor Gericht
- Rechtstipps zum Umgang mit Vermietern/Verwaltern (z. B. wegen Unstimmigkeiten bezüglich der Hausordnung)
Übrigens: Auch bei laufenden, scheinbar festgefahrenen Auseinandersetzungen kann ein frischer objektiver Blick neue Möglichkeiten aufzeigen.
“Das Instandhalten der Wohnung obliegt dem Vermieter. Das Gegenteil regelt der Mietvertrag.”
Ulrich Erckenbrecht (*1947), deutscher Schriftsteller und Aphoristiker
(Pseudonym: Hans Ritz)
Unsere langjährige Erfahrung als Spezialisten im Bereich Wohnungseigentumsrecht
Nicht nur das Mietrecht, sondern gerade das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) umfasst derart viele Fragestellungen, dass Eigentümer schnell den Überblick über ihre Rechte und Pflichten verlieren können. Dies gilt umso mehr, wenn es um sogenanntes Sondereigentum an Wohnungen in Verbindung mit Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum geht. Gemeint sind etwa Abgrenzungen zwischen Nutzungsrechten an der eigenen Wohnung und gemeinschaftlichem Eigentum wie Dachböden, Kellerräumen oder Treppenhäusern.
Ein häufiges Streitthema innerhalb von Eigentümergemeinschaften sind Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung einerseits und etwaige bauliche Veränderungen andererseits.
Was wir als Experten für Wohnungseigentumsrecht, Eigentümern bieten:
- Prüfung von Jahresabrechnungen
- Vertretung aller Eigentümer-Interessen
- Anfechtung von Beschlüssen in Folge von Eigentümerversammlungen
- Beratung von (Haus-) Verwaltungen sowie Eigentümergemeinschaften
Wir sind Ihr Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – Vorsorgend und im Ernstfall
Die goldene Regel lautet: Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Gemeinsam mit Ihnen schaffen wir von Anfang an Rechtssicherheit. Die Investition in eine frühzeitige Rechtsberatung zum Thema Wohnungseigentumsrecht garantiert ihrerseits eindeutige Rahmenbedingungen.
Unsere RFP-Anwälte sorgen dafür, dass Eigentümern böse Überraschungen erspart bleiben.
Aktuelles aus dem Bereich Mietrecht und Wohneigentumsrecht
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