Wel­che Flug­gast­rech­te gel­ten wäh­rend der Coro­na Pan­de­mie?: Am 18.03.2020 leg­te die EU-Kom­mis­si­on detail­lier­te Leit­li­ni­en vor, um sicher­zu­stel­len, dass die Pas­sa­gier­rech­te in der EU kohä­rent ange­wandt und Pas­sa­gie­re in allen Mit­glied­staa­ten geschützt werden.

Eine Rei­he von EU-Län­dern hat Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie ein­ge­führt, wie Rei­se­be­schrän­kun­gen, Qua­ran­tä­ne- und Sperr­zo­nen. Die­se Maß­nah­men wir­ken sich stark auf den Ver­kehrs­sek­tor aus.

Hin­wei­se zu den Rech­ten als Reisender

Was geschieht, wenn mein Flug gecan­celt wird?

Flug­ge­sell­schaf­ten, die Flü­ge strei­chen, sind ver­pflich­tet, den Flug­gäs­ten in allen Fäl­len anzu­bie­ten, zwi­schen drei Optio­nen zu wählen:

a) Erstat­tung
b) Ander­wei­ti­ge Beför­de­rung zum frü­hest­mög­li­chen Zeitpunkt
c) Ander­wei­ti­ge Beför­de­rung zu einem spä­te­ren, vom Flug­gast gewähl­ten Zeitpunkt

Ange­sichts der begrenz­ten Zahl von Flü­gen, die der­zeit auf­grund natio­na­ler Maß­nah­men zur Ein­däm­mung des Virus durch­ge­führt wer­den, kön­nen im Fal­le ander­wei­ti­ger Beför­de­run­gen erheb­li­che Ver­zö­ge­run­gen auftreten.

Habe ich bei Annul­lie­rung Anspruch auf ein Hotel und Verpflegung?

Luft­fahrt­un­ter­neh­men sind aus­nahms­los ver­pflich­tet, Flug­gäs­te, deren Flug annul­liert wur­de und die sich für die schnellst­mög­li­che ander­wei­ti­ge Beför­de­rung ent­schie­den haben, kos­ten­lo­se Mahl­zei­ten, Erfri­schun­gen und Hotel­un­ter­künf­te zur Ver­fü­gung zu stellen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Flug­gäs­te haben Anspruch auf Ent­schä­di­gung, wenn ihr Flug weni­ger als zwei Wochen vor Abflug­da­tum annul­liert wird, es sei denn, es lie­gen “außer­ge­wöhn­li­che Umstän­de” vor. Der Aus­bruch des Coro­na­vi­rus kann als Aus­nah­me gel­ten, wenn die von den Behör­den ergrif­fe­nen Maß­nah­men den nor­ma­len Betrieb der Flug­ge­sell­schaf­ten nicht mehr mög­lich machen.

Was tue ich, wenn ich mei­ne Rei­se absa­gen möchte?

Wenn Sie Ihre Rei­se stor­nie­ren möch­ten, hängt die Erstat­tung von der Art des Tickets ab, das Sie gekauft haben. Sie ist in den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen fest­ge­legt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen lie­fert Ihnen Ihr Flugunternehmen.

Die EU ist das ein­zi­ge Gebiet welt­weit, in dem alle Bür­ger durch umfas­sen­de Pas­sa­gier­rech­te geschützt sind, egal ob sie mit dem Flug­zeug, der Eisen­bahn, dem Schiff oder dem Bus reisen.

Kei­ne “Geis­ter­flü­ge”

Die Flug­ha­fen­vor­schrif­ten ver­pflich­ten die Flug­ge­sell­schaf­ten, den Groß­teil ihrer Start- und Lan­des­lots zu bedie­nen, wenn sie die­se im fol­gen­den Jahr nicht ver­lie­ren wol­len. Am 26.03.2020 wird das Par­la­ment über einen Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on bera­ten und abstim­men, der vor­sieht, die EU-Vor­schrif­ten für Flug­s­lots vor­über­ge­hend aus­zu­set­zen, um Leer­flü­ge zu verhindern.

Quel­le zum Bei­trag: Wel­che Flug­gast­rech­te gel­ten wäh­rend der Coro­na Pan­de­mie? – Pres­se­mit­tei­lung des Euro­päi­schen Par­la­ments v. 25.03.2020

Unse­re Anwäl­te für Ver­kehrs­recht in Fell­bach, sind ger­ne für Sie da.