Welche Fluggastrechte gelten während der Corona Pandemie?: Am 18.03.2020 legte die EU-Kommission detaillierte Leitlinien vor, um sicherzustellen, dass die Passagierrechte in der EU kohärent angewandt und Passagiere in allen Mitgliedstaaten geschützt werden.
Eine Reihe von EU-Ländern hat Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie eingeführt, wie Reisebeschränkungen, Quarantäne- und Sperrzonen. Diese Maßnahmen wirken sich stark auf den Verkehrssektor aus.
Hinweise zu den Rechten als Reisender
Was geschieht, wenn mein Flug gecancelt wird?
Fluggesellschaften, die Flüge streichen, sind verpflichtet, den Fluggästen in allen Fällen anzubieten, zwischen drei Optionen zu wählen:
a) Erstattung
b) Anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
c) Anderweitige Beförderung zu einem späteren, vom Fluggast gewählten Zeitpunkt
Angesichts der begrenzten Zahl von Flügen, die derzeit aufgrund nationaler Maßnahmen zur Eindämmung des Virus durchgeführt werden, können im Falle anderweitiger Beförderungen erhebliche Verzögerungen auftreten.
Habe ich bei Annullierung Anspruch auf ein Hotel und Verpflegung?
Luftfahrtunternehmen sind ausnahmslos verpflichtet, Fluggäste, deren Flug annulliert wurde und die sich für die schnellstmögliche anderweitige Beförderung entschieden haben, kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterkünfte zur Verfügung zu stellen.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug weniger als zwei Wochen vor Abflugdatum annulliert wird, es sei denn, es liegen “außergewöhnliche Umstände” vor. Der Ausbruch des Coronavirus kann als Ausnahme gelten, wenn die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen den normalen Betrieb der Fluggesellschaften nicht mehr möglich machen.
Was tue ich, wenn ich meine Reise absagen möchte?
Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, hängt die Erstattung von der Art des Tickets ab, das Sie gekauft haben. Sie ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Weitere Informationen liefert Ihnen Ihr Flugunternehmen.
Die EU ist das einzige Gebiet weltweit, in dem alle Bürger durch umfassende Passagierrechte geschützt sind, egal ob sie mit dem Flugzeug, der Eisenbahn, dem Schiff oder dem Bus reisen.
Keine “Geisterflüge”
Die Flughafenvorschriften verpflichten die Fluggesellschaften, den Großteil ihrer Start- und Landeslots zu bedienen, wenn sie diese im folgenden Jahr nicht verlieren wollen. Am 26.03.2020 wird das Parlament über einen Vorschlag der EU-Kommission beraten und abstimmen, der vorsieht, die EU-Vorschriften für Flugslots vorübergehend auszusetzen, um Leerflüge zu verhindern.
Quelle zum Beitrag: Welche Fluggastrechte gelten während der Corona Pandemie? – Pressemitteilung des Europäischen Parlaments v. 25.03.2020
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