Anwalt für Erbrecht in Fell­bach bei Stuttgart

Unterschreiben vom Testament nur mit einem Anwalt für Erbrecht

Die Welt des Erb­rechts ist geprägt von kom­ple­xen recht­li­chen Struk­tu­ren, fami­liä­ren Bezie­hun­gen und indi­vi­du­el­len Vermögenssituationen.

In die­sem viel­schich­ti­gen Bereich spielt der Rechts­an­walt eine zen­tra­le Rol­le, indem wir unse­re Man­dan­ten in allen Fra­gen rund um das Erbe unter­stüt­zen und beraten.

Von der Tes­ta­ments­er­stel­lung bis zur gericht­li­chen Ver­tre­tung in Erb­schafts­strei­tig­kei­ten ste­hen wir unse­ren Kli­en­ten mit Fach­wis­sen und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen zur Sei­te, um deren Ver­mächt­nis­se recht­lich abzu­si­chern und ihre Inter­es­sen zu wahren.

Ger­ne ste­hen wir Ihnen als Fach-Anwäl­te für Erbrecht in Fell­bach bei Stutt­gart zur Verfügung.

Elke Rapp und Marc Pondelik

Ihre Rechts­an­wäl­te für Erbrecht

Elke Rapp

Mark Pon­de­lik

Bera­tung von Mandanten

Die Tätig­keit als Anwalt für Erbrecht beginnt mit einer ein­ge­hen­den Bera­tung über die bestehen­den recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und Pflichten.

Dabei wer­den ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se, Vor­stel­lun­gen, Wün­sche und Zie­le im Zusam­men­hang mit ihrem Ver­mö­gen erörtert. 

Sie erhal­ten Aus­kunft über gesetz­li­che Rege­lun­gen, Optio­nen der Tes­ta­ments­ge­stal­tung, Erb­ver­trä­ge und Schen­kun­gen zu Lebzeiten.

Tes­ta­ments­er­stel­lung und Nachlassplanung

Ein wich­ti­ger Teil unse­rer Arbeit als erb­recht­li­che Anwäl­te besteht dar­in, unse­re Man­dan­ten bei der Erstel­lung von Testamenten/Erbverträgen und ande­ren mit einem Erb­fall im Zusam­men­hang ste­hen­den Doku­men­te zu unterstützen. 

Wir hel­fen dabei, die Ver­mö­gens­wer­te ange­mes­sen zu ver­tei­len und Steu­er­be­las­tun­gen mög­lichst zu mini­mie­ren. Dabei berück­sich­ti­gen wir indi­vi­du­el­le Wün­sche und beson­de­re fami­liä­re Umstän­de (z.Bsp. Patch­work-Fami­lie).

Kon­flikt­lö­sung und Mediation

Oft ver­su­chen wir, Strei­tig­kei­ten außer­ge­richt­lich zu lösen, indem wir Ver­hand­lun­gen oder Media­ti­ons­ver­fah­ren durchführen.

Dabei stre­ben wir nach fai­ren und aus­ge­wo­ge­nen Lösun­gen, die den Inter­es­sen aller Betei­lig­ten gerecht wer­den.
Dies kann dazu bei­tra­gen, lang­wie­ri­ge und kost­spie­li­ge Gerichts­ver­fah­ren zu vermeiden.

Über­prü­fung von Tes­ta­men­ten und Erbverträgen

Zu unse­rem Auf­ga­ben­ge­biet gehört auch die Über­prü­fung und ggf. Opti­mie­rung von bereits bestehen­den Tes­ta­men­ten / Erbverträgen.

Dies ist ins­be­son­de­re dann erfor­der­lich, wenn sich die fami­liä­ren Ver­hält­nis­se seit Erstel­lung geän­dert haben. Gleich­zei­tig wird durch die Über­prü­fung sicher­ge­stellt, dass die recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt werden.

Ver­tre­tung vor Gericht

In Streit­fäl­len um Erb­schaf­ten oder Tes­ta­men­te ver­tre­ten wir Anwäl­te für Erbrecht unse­re Man­dan­ten vor Gericht.

Das kann bei­spiels­wei­se bei der Anfech­tung von Tes­ta­men­ten, der Durch­set­zung von Pflicht­teils­an­sprü­chen oder der Klä­rung von Erb­fol­ge­fra­gen erfor­der­lich sein.
Wir über­neh­men Ihre recht­li­che Ver­tre­tung und set­zen uns für Ihre Inter­es­sen ein.

 

Tes­ta­ments­voll­stre­ckung und Nachlassabwicklung

Ein erb­recht­li­cher Anwalt kann auch als Tes­ta­ments­voll­stre­cker oder Nach­lass­ver­wal­ter fun­gie­ren oder einen sol­chen in sei­ner Tätig­keit unterstützen.

In die­ser Funk­ti­on über­wa­chen wir die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der im Tes­ta­ment ent­hal­te­nen Ver­fü­gun­gen oder die Ver­wal­tung des Nach­las­ses gemäß den Anwei­sun­gen des Erblassers.

Wir küm­mern uns um die Abwick­lung von Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten, Schul­den­re­gu­lie­rung und Ver­tei­lung des Vermögens.

Erb­schafts­steu­er­li­che Beratung

Ein wich­ti­ger Aspekt der erb­recht­li­chen Bera­tung ist die steu­er­li­che Opti­mie­rung von Vermögensübertragungen.

Wir infor­mie­ren unse­re Man­dan­ten über erb­schafts- und schen­kungs­steu­er­li­che Rege­lun­gen und Stra­te­gien zur Mini­mie­rung der Steu­er­last. Es wer­den maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, um die steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen auf das Erbe zu redu­zie­ren, entwickelt.

Auf­klä­rung über erb­recht­li­che Ansprüche

Im Fall einer Enter­bung bera­ten wir Sie ger­ne über bestehen­de Pflicht­teils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. 

Die­se set­zen wir für Sie außer­ge­richt­lich und bei Bedarf auch gericht­lich durch.

Die Unter­neh­mens­nach­fol­ge

Die Fra­ge nach der Unter­neh­mens­nach­fol­ge stellt sich meist erst, wenn Unter­neh­mens­in­ha­ber ihr Eigen­tum aus Alters­grün­den oder aus gesund­heit­li­chen Grün­den an Drit­te über­ge­ben wol­len. Aber auch der jeder­zeit mög­li­che Tod eines Unter­neh­mers soll­te als Anstoß gese­hen wer­den, die Unter­neh­mens­nach­fol­ge im Rah­men der Erb­schaft bereits im Vor­feld zu regeln, damit das Lebens­werk des Unter­neh­mers in sei­nem Sin­ne fort­ge­führt wer­den kann. Aller­dings sind dabei neben der unter­neh­mens­recht­li­chen Sei­te zudem Rege­lun­gen des Familien‑, des Erb- sowie des Steu­er­rechts zu beachten.

Vie­le Unter­neh­mer tref­fen jedoch nur unzu­rei­chen­de Rege­lun­gen. Häu­fig wird auch eine auf­grund gesetz­li­cher Ver­än­de­run­gen not­wen­di­ge Anpas­sung bereits getrof­fe­ner Rege­lun­gen ein­fach ver­ges­sen. Dies kann gra­vie­ren­de Aus­wir­kun­gen im Erb­fall haben, wenn kei­ne geeig­ne­te Nach­fol­ge­re­ge­lung getrof­fen wor­den ist.

Wir hel­fen Ihnen, alle Mög­lich­kei­ten mit­samt den bestehen­den Vor- und Nach­tei­len für Sie über­prü­fen und gemein­sam mit Ihnen für Sie pas­sen­de und zufrie­den­stel­len­de Lösung zu finden.

Wer in einem Tes­ta­ment nicht bedacht wor­den ist, fin­det Trost in dem Gedan­ken, daß der Ver­stor­be­ne ihm ver­mut­lich die Erb­schaft­steu­er erspa­ren wollte.

Peter Usti­nov (1921–2004)

engl. Schrift­stel­ler und Schauspieler

Inter­dis­zi­pli­nä­re Zusammenarbeit

In kom­ple­xen Fäl­len arbei­ten wir bei Bedarf inter­dis­zi­pli­när mit Steu­er­be­ra­tern, Nota­ren etc. zusam­men. Die­se Zusam­men­ar­beit ermög­licht es, die ver­schie­de­nen recht­li­chen, steu­er­li­chen und finan­zi­el­len Aspek­te opti­mal zu berück­sich­ti­gen und die best­mög­li­che Bera­tung für unse­re Man­dan­ten sicherzustellen.

Aktu­el­les aus dem Bereich Erbrecht

Wer zahlt das Pflegeheim? 

Das OLG Olden­burg hat über die Wirk­sam­keit eines Schuld­bei­trit­tes eines Ange­hö­ri­gen zu einem Heim­ver­trag ent­schie­den. Ein Pfle­ge­heim hat­te vor dem LG Olden­burg mit Erfolg gegen die Toch­ter einer…

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