Arbeits­zeit­ge­setz

Das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) gilt grund­sätz­lich für alle Arbeit­neh­mer in allen Beschäf­ti­gungs­be­rei­chen. Aus­ge­nom­men sind hier ledig­lich lei­ten­de Ange­stell­te im Sin­ne des § 5 Abs. 3 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes. Lei­ten­der Ange­stell­ter...