31. Juli 2020 | Arbeitsrecht, News
Arbeitnehmer, die in Corona-Risikogebieten Urlaub machen, sind nach den derzeit geltenden Corona-Verordnungen verpflichtet, sich nach der Rückkehr unverzüglich und unaufgefordert für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Darüber hinaus muss er...