Ver­äu­ße­rung Kryp­to­wäh­run­gen steuerpflichtig

Gewin­ne aus der Ver­äu­ße­rung von Kryp­to­wäh­run­gen sind einkommensteuerpflichtig   Das FG Köln hat ent­schie­den, dass Gewin­ne, die aus der Ver­äu­ße­rung von Kryp­to­wäh­run­gen erzielt wer­den, im Rah­men eines pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäfts...