Weni­ger Urlaubs­ta­ge wegen Kurzarbeit

Arbeit­ge­ber sind berech­tigt, ihren Beschäf­tig­ten weni­ger Urlaubs­ta­ge wegen Kurz­ar­beit zu gewäh­ren, aber natür­lich nur im Ver­hält­nis zur ver­kürz­ten Arbeits­zeit. Das heißt: Schmilzt das Unter­neh­men die Arbeits­zeit bei­spiels­wei­se bis auf null...