Ver­lust­ab­zug bei Feri­en­häu­sern erleichtert

Das FG Köln hat ent­schie­den, dass Ver­lus­te aus der Ver­mie­tung eines Feri­en­hau­ses selbst dann steu­er­min­dernd berück­sich­tigt wer­den kön­nen, wenn kein Über­schuss der Ein­nah­men über die Wer­bungs­kos­ten zu erwar­ten ist. Dies sei selbst für den...