7. Juli 2016 | Miet- und Wohneigentumsrecht, News
Das AG München hat entschieden, das die Wohnungsbesichtigung durch Vermieter Rechtens ist, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein drohender Schaden eintreten kann, spätestens jedoch alle fünf Jahre. Die Klägerin ist eine...