12. Dezember 2016 | Arbeitsrecht, News
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes. Leitender Angestellter...