Die Schweiz hat signalisiert, dass sie das Bankgeheimnis definitiv begraben will. Sie bekräftigte ihre Absicht, beim automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen mitzuziehen, indem sie einer Deklaration des OECD-Ministerrates zugestimmt hat.
Mit Singapur und Luxemburg ziehen neben der Schweiz auch zwei weitere wichtige Finanzplätze mit.
In Zukunft wird es nicht mehr möglich sein, Kapitalerträge aus diesen Ländern vor dem deutschen Fiskus zu verstecken. Zum tatsächlichen Austausch von Informationen zwischen den Ländern dürfte es frühestens 2017 kommen.
Das Thema Transparenz und Informationsaustausch steht seit einigen Jahren auf der internationalen Steueragenda und wird von den wichtigen internationalen Standardsetzern wie der OECD und den Vereinten Nationen, in internationalen Foren wie G8 und G20, sowie im Rahmen der EU mit großer Dynamik vorangetrieben.
Ein Informationsaustauschabkommen (TIEA) ermöglicht einen Informationsaustausch auf Anfrage. Es sieht ein OECD-konformes rechtsstaatliches Verfahren bei der Kooperation von Staaten in Steuerfragen vor. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch spielt sowohl bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung – insbesondere im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen – als auch bei der Aufdeckung missbräuchlicher Gewinnverlagerungsgestaltungen von multinationalen Unternehmen eine wichtige Rolle.
In der Praxis bedeutet dies: Wer nach Inkrafttreten des Steuerabkommens Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Anlagen in diesen Ländern erzielt, wird vom Finanzamt wahrscheinlich auch aufgefordert, Angaben zu den Vorjahren zu machen und dass Finanzamt kann ggf. auch die Bemessungsgrundlage für die Steuern schätzen.
Damit haben die Schweiz, Luxemburg und Singapur nachgezogen, nachdem bereits im November 2013 Liechtenstein und Österreich ihr Bankgeheimnis aufgegeben haben und dem Steuerdaten-Austausch zugestimmt haben. Indem nun auch Singapur dem Informationsaustausch zustimmt, sind selbst die „neuen“ Finanzplätze nicht mehr als Parkplatz für dem Fiskus unbekannte Kapitalvermögen sicher. Waren doch viele Kapitalanleger aus der Schweiz auf Anraten der Banken vielfach mit ihren Depots nach Singapur umgezogen, um einer Entdeckung somit vorzubeugen.
Die Zeit für die Nacherklärung von ausländischen Kapitalerträgen läuft unweigerlich ab. Wer bis jetzt gewartet hat, sollte unverzüglich handeln und Selbstanzeige erstatten! Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 19 des BMF vom 07.05.2014
Unsere Anwälte für Steuerrecht in Fellbach, sind gerne für Sie da.