Die Schweiz hat signa­li­siert, dass sie das Bank­ge­heim­nis defi­ni­tiv begra­ben will. Sie bekräf­tig­te ihre Absicht, beim auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steu­er­fra­gen mit­zu­zie­hen, indem sie einer Dekla­ra­ti­on des OECD-Minis­ter­ra­tes zuge­stimmt hat.

Mit Sin­ga­pur und Luxem­burg zie­hen neben der Schweiz auch zwei wei­te­re wich­ti­ge Finanz­plät­ze mit.

In Zukunft wird es nicht mehr mög­lich sein, Kapi­tal­erträ­ge aus die­sen Län­dern vor dem deut­schen Fis­kus zu ver­ste­cken. Zum tat­säch­li­chen Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen zwi­schen den Län­dern dürf­te es frü­hes­tens 2017 kommen.

Das The­ma Trans­pa­renz und Infor­ma­ti­ons­aus­tausch steht seit eini­gen Jah­ren auf der inter­na­tio­na­len Steu­er­agen­da und wird von den wich­ti­gen inter­na­tio­na­len Stan­dard­set­zern wie der OECD und den Ver­ein­ten Natio­nen, in inter­na­tio­na­len Foren wie G8 und G20, sowie im Rah­men der EU mit gro­ßer Dyna­mik vorangetrieben.

Ein Infor­ma­ti­ons­aus­tausch­ab­kom­men (TIEA) ermög­licht einen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch auf Anfra­ge. Es sieht ein OECD-kon­for­mes rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren bei der Koope­ra­ti­on von Staa­ten in Steu­er­fra­gen vor. Der grenz­über­schrei­ten­de Infor­ma­ti­ons­aus­tausch spielt sowohl bei der Bekämp­fung der Steu­er­hin­ter­zie­hung – ins­be­son­de­re im Bereich der Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen – als auch bei der Auf­de­ckung miss­bräuch­li­cher Gewinn­ver­la­ge­rungs­ge­stal­tun­gen von mul­ti­na­tio­na­len Unter­neh­men eine wich­ti­ge Rolle.

In der Pra­xis bedeu­tet dies: Wer nach Inkraft­tre­ten des Steu­er­ab­kom­mens Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen bei Anla­gen in die­sen Län­dern erzielt, wird vom Finanz­amt wahr­schein­lich auch auf­ge­for­dert, Anga­ben zu den Vor­jah­ren zu machen und dass Finanz­amt kann ggf. auch die Bemes­sungs­grund­la­ge für die Steu­ern schätzen.

Damit haben die Schweiz, Luxem­burg und Sin­ga­pur nach­ge­zo­gen, nach­dem bereits im Novem­ber 2013 Liech­ten­stein und Öster­reich ihr Bank­ge­heim­nis auf­ge­ge­ben haben und dem Steu­er­da­ten-Aus­tausch zuge­stimmt haben. Indem nun auch Sin­ga­pur dem Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zustimmt, sind selbst die „neu­en“ Finanz­plät­ze nicht mehr als Park­platz für dem Fis­kus unbe­kann­te Kapi­tal­ver­mö­gen sicher. Waren doch vie­le Kapi­tal­an­le­ger aus der Schweiz auf Anra­ten der Ban­ken viel­fach mit ihren Depots nach Sin­ga­pur umge­zo­gen, um einer Ent­de­ckung somit vorzubeugen.

Die Zeit für die Nach­er­klä­rung von aus­län­di­schen Kapi­tal­erträ­gen läuft unwei­ger­lich ab. Wer bis jetzt gewar­tet hat, soll­te unver­züg­lich han­deln und Selbst­an­zei­ge erstat­ten! Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie dabei.

Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Nr. 19 des BMF vom 07.05.2014

Unse­re Anwäl­te für Steu­er­recht in Fell­bach, sind ger­ne für Sie da.