Liechtenstein verabschiedet sich endgültig vom Bankgeheimnis. Das Fürstentum ist bereit, mit anderen Ländern Vereinbarungen zum automatischen Steuerdaten-Austausch abzuschließen. Zu den Ländern gehört unter anderem auch Deutschland.
Am 21. November 2013 wird Liechtenstein zudem die Konvention der OECD und des Europarats zur Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnen, welche die Grundlage für einen Informationsaustausch in Steuerfragen bildet. Die Organisation ist im Kampf gegen die Steuerhinterziehung dabei, für einen globalen Informationsaustausch einen Standard zu entwickeln. Im Rahmen des Informationsaustauschs melden die liechtensteinischen Banken Vermögen und Einnahmen ausländischer Kunden an die zuständigen Finanzämter, um der Steuerhinterziehung einen Riegel vorzuschieben. Geplant ist, den Datenaustausch über Zinserlöse auf alle Kapitalerträge auszuweiten. Dann sollen nicht nur Zinserträge bei Banken, sondern zum Beispiel auch von Investmentfonds und Stiftungen erfasst werden.
Die Aufgabe des Bankgeheimnisses in Liechtenstein und die demnächst erfolgende Meldung von Vermögen und Einnahmen deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter bedeutet für alle Kapitalanleger in Liechtenstein, die ihre Erträge damals im Zuge der gestohlenen LGT-Daten im Jahre 2008 noch nicht gegenüber dem deutschen Finanzamt nacherklärt haben, dass nunmehr endgültig die Entdeckung droht. Mit dieser Flucht Liechtensteins nach vorne nimmt auch der Druck auf den Nachbarn Schweiz weiter zu.
Bereits im Oktober hatte auch die Schweiz angekündigt, die OECD-Konvention unterzeichnen zu wollen. Dies ist bislang zwar noch nicht geschehen, dürfte aber wohl nur eine Frage der Zeit sein. Sollten Sie Kapitalerträge in Liechtenstein oder der Schweiz erwirtschaften, die dem deutschen Finanzamt nicht bekannt sind, sollten Sie nunmehr dringend die letzte Chance zur Selbstanzeige nutzen. Durch den bevorstehenden Steuerdaten-Austausch droht eine Entdeckung der liechtensteinischen oder schweizerischen Kapitalerträge durch die deutschen Finanzämter. Die Entdeckung wird eine konsequente Strafverfolgung zur Folge haben. Dies kann durch eine Selbstanzeige umgangen werden.
Zögern Sie nicht länger und sprechen Sie mich an, damit wir gemeinsam möglichst kurzfristig ihre Selbstanzeige auf den Weg bringen können.
Unsere Steuerberater in Fellbach, sind gerne für Sie da.