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Das Bundeskabinett hat am 24. September 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden.
Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige bleibt grundsätzlich erhalten. Die Voraussetzungen und insbesondere die finanziellen Konsequenzen werden aber deutlich verschärft:
Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt. Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt. Bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge können für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden. Zudem wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige.
Das Gesetz folgt der Linie der Eckpunkte, die die Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossen hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
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Erster Beschluss der Finanzminister von Bund und Ländern über Änderungen der Selbstanzeige gefasst. Auf einer Tagung in Stralsund wurde am 08.05.2014 folgendes verabschiedet:
Der Schwellenwert, von dem Strafzuschläge zu zahlen sind, sind von bisher 50.000 € auf 25.000 €.
Die Höhe des Strafzuschlags ist zukünftig gestaffelt: Bei einer Selbstanzeige über einen hinterzogenen Betrag von 25.000 € bis 100.000 € sind 10% fällig. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 € sind es 15 % und über 1 Mio € 20%.
Die strafrechtliche Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung wird von fünf auf zehn Jahre erweitert.
Das Bundesfinanzministerium will bis zum Sommer den Entwurf für ein Gesetz vorlegen, das zum 01.01.2015 in Kraft treten soll.
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Die Planungen für die Änderungen bei der Selbstanzeige nehmen zunehmend konkrete Formen an. Sicher ist jetzt: Selbstanzeigen werden teuer.
Die Weichen sind nun gestellt: die Selbstanzeige wird ab 2015 deutlich verschärft. Geplant ist nunmehr, abweichend von den ursprünglichen Planungen (s.u.), bei hinterzogenen Steuern in Millionenhöhe den Strafzuschlag von 5% auf nunmehr 10% oder sogar 20% (!!!) anzuheben. Gleichzeitig soll die Grenze für den Strafzuschlag von bislang 50.000,00 € hinterzogener Steuer auf 25.000,00 € abgesenkt werden. Dadurch würde der Strafzuschlag in deutlich mehr Selbstanzeigefällen fällig werden als bislang.
Formal sollen die geplanten Änderungen am 09.05.2014 auf einer Finanzministerkonferenz der Länder in Stralsund beschlossen werden.
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Sollten die von den Ländern geplanten Änderungen der Selbstanzeige umgesetzt werden, wird die Selbstanzeige deutlich teurer und möglicherweise sogar für manche Steuersünder zukünftig unmöglich.
Bayern machte den Vorschlag, dass bei einer Steuerhinterziehung von 1 Million € und mehr künftig überhaupt keine Selbstanzeige mehr möglich sein soll. Einige Länder sind der Ansicht, schon ab Steuerhinterziehungen von 5.000 oder 10.000 € solle es Strafzuschläge geben.
Einigkeit besteht unter den Finanzministern von Bund und Ländern, dass die Latte für Selbstanzeige künftig höher gelegt wird. Davon, dass die Selbstanzeige ganz abgeschafft werden soll, wird allerdings nicht mehr gesprochen. Die Finanzminister sind überzeugt davon, dass ohne das Instrument der Selbstanzeige dem Fiskus viel Geld entgeht. Bis Mai soll eine Lösung auf dem Tisch liegen. Die Gesetzesänderung könnte nach dem Zeitplan von Bund und Ländern zum Jahresanfang 2015 Inkrafttreten.
Die Konturen für die neuen Regeln scheinen bereits festzustehen. Bund und Länder stimmen darin überein, dass bei einer größeren Steuerhinterziehung die Strafzuschläge mindestens verdoppelt werden. Bisher ist es so, dass ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 € ein Strafzuschlag von 5 % anfällt. Nach den Vorstellungen der Finanzminister soll der Zuschlag künftig auf 10 % angehoben werden. Hinzu kommen noch wie bisher Verzugszinsen von 6 % jährlich, die ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Natürlich muss auch noch die vorenthaltene Steuer nach bezahlt werden. Zusätzlich soll die strafrechtliche Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
Für alle, die bislang noch gezögert haben mit der Abgabe einer Selbstanzeige, besteht nunmehr Handlungsbedarf. Sofern die doch recht konkret anmutenden Pläne von Bund und Ländern Gesetz werden, wird die Selbstanzeige deutlich teurer als bisher. Insbesondere die angedachte Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf zehn Jahre stellt sicher, dass bei jeder Selbstanzeige nicht nur der fünfjährige strafrechtlich relevante Zeitraum dem Finanzamt offen gelegt wird, sondern die bereits heute schon geltende zehnjährige steuerrechtliche Verjährung effektiv zur Geltung kommt.
Über den weiteren Verlauf werde ich Sie informieren.
Sollten Sie eine Selbstanzeige abgeben wollen oder Fragen zum Instrument der Selbstanzeige haben, sprechen Sie mich gerne an. Es besteht konkreter Handlungsbedarf!
Unsere Anwälte für Steuerrecht in Fellbach, sind gerne für Sie da.