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Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 24. Sep­tem­ber 2014 den Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Abga­ben­ord­nung und des Ein­füh­rungs­ge­set­zes zur Abga­ben­ord­nung beschlos­sen. Mit die­sem Gesetz sol­len die Rege­lun­gen der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge und des Abse­hens von Ver­fol­gung in beson­de­ren Fäl­len ange­passt werden.

Das Rechts­in­sti­tut der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge bleibt grund­sätz­lich erhal­ten. Die Vor­aus­set­zun­gen und ins­be­son­de­re die finan­zi­el­len Kon­se­quen­zen wer­den aber deut­lich verschärft:

Die Gren­ze, bis zu der eine Steu­er­hin­ter­zie­hung ohne Zah­lung eines zusätz­li­chen Geld­be­trags bei einer Selbst­an­zei­ge straf­frei bleibt, wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abge­senkt. Der zu zah­len­de Geld­be­trag wird abhän­gig vom Hin­ter­zie­hungs­vo­lu­men gestaf­felt. Bestimm­te, nicht erklär­te aus­län­di­sche Kapi­tal­erträ­ge kön­nen für noch wei­ter zurück­lie­gen­de Zeit­räu­me als bis­her besteu­ert wer­den. Zudem wird die Zah­lung der Hin­ter­zie­hungs­zin­sen Tat­be­stands­vor­aus­set­zung für eine wirk­sa­me straf­be­frei­en­de Selbstanzeige.

Das Gesetz folgt der Linie der Eck­punk­te, die die Finanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz am 9. Mai 2014 beschlos­sen hat. Das Gesetz soll zum 1. Janu­ar 2015 in Kraft treten.

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Ers­ter Beschluss der Finanz­mi­nis­ter von Bund und Län­dern über Ände­run­gen der Selbst­an­zei­ge gefasst. Auf einer Tagung in Stral­sund wur­de am 08.05.2014 fol­gen­des verabschiedet:

Der Schwel­len­wert, von dem Straf­zu­schlä­ge zu zah­len sind, sind von bis­her 50.000 € auf 25.000 €.

Die Höhe des Straf­zu­schlags ist zukünf­tig gestaf­felt: Bei einer Selbst­an­zei­ge über einen hin­ter­zo­ge­nen Betrag von 25.000 € bis 100.000 € sind 10% fäl­lig. Ab einem Hin­ter­zie­hungs­be­trag von 100.000 € sind es 15 % und über 1 Mio € 20%.

Die straf­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist für ein­fa­che Steu­er­hin­ter­zie­hung wird von fünf auf zehn Jah­re erweitert.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um will bis zum Som­mer den Ent­wurf für ein Gesetz vor­le­gen, das zum 01.01.2015 in Kraft tre­ten soll.
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Die Pla­nun­gen für die Ände­run­gen bei der Selbst­an­zei­ge neh­men zuneh­mend kon­kre­te For­men an. Sicher ist jetzt: Selbst­an­zei­gen wer­den teuer.

Die Wei­chen sind nun gestellt: die Selbst­an­zei­ge wird ab 2015 deut­lich ver­schärft. Geplant ist nun­mehr, abwei­chend von den ursprüng­li­chen Pla­nun­gen (s.u.), bei hin­ter­zo­ge­nen Steu­ern in Mil­lio­nen­hö­he den Straf­zu­schlag von 5% auf nun­mehr 10% oder sogar 20% (!!!) anzu­he­ben. Gleich­zei­tig soll die Gren­ze für den Straf­zu­schlag von bis­lang 50.000,00 € hin­ter­zo­ge­ner Steu­er auf 25.000,00 € abge­senkt wer­den. Dadurch wür­de der Straf­zu­schlag in deut­lich mehr Selbst­an­zei­ge­fäl­len fäl­lig wer­den als bislang.

For­mal sol­len die geplan­ten Ände­run­gen am 09.05.2014 auf einer Finanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Län­der in Stral­sund beschlos­sen werden.
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Soll­ten die von den Län­dern geplan­ten Ände­run­gen der Selbst­an­zei­ge umge­setzt wer­den, wird die Selbst­an­zei­ge deut­lich teu­rer und mög­li­cher­wei­se sogar für man­che Steu­er­sün­der zukünf­tig unmöglich.

Bay­ern mach­te den Vor­schlag, dass bei einer Steu­er­hin­ter­zie­hung von 1 Mil­li­on € und mehr künf­tig über­haupt kei­ne Selbst­an­zei­ge mehr mög­lich sein soll. Eini­ge Län­der sind der Ansicht, schon ab Steu­er­hin­ter­zie­hun­gen von 5.000 oder 10.000 € sol­le es Straf­zu­schlä­ge geben.

Einig­keit besteht unter den Finanz­mi­nis­tern von Bund und Län­dern, dass die Lat­te für Selbst­an­zei­ge künf­tig höher gelegt wird. Davon, dass die Selbst­an­zei­ge ganz abge­schafft wer­den soll, wird aller­dings nicht mehr gespro­chen. Die Finanz­mi­nis­ter sind über­zeugt davon, dass ohne das Instru­ment der Selbst­an­zei­ge dem Fis­kus viel Geld ent­geht. Bis Mai soll eine Lösung auf dem Tisch lie­gen. Die Geset­zes­än­de­rung könn­te nach dem Zeit­plan von Bund und Län­dern zum Jah­res­an­fang 2015 Inkrafttreten.

Die Kon­tu­ren für die neu­en Regeln schei­nen bereits fest­zu­ste­hen. Bund und Län­der stim­men dar­in über­ein, dass bei einer grö­ße­ren Steu­er­hin­ter­zie­hung die Straf­zu­schlä­ge min­des­tens ver­dop­pelt wer­den. Bis­her ist es so, dass ab einem hin­ter­zo­ge­nen Betrag von 50.000 € ein Straf­zu­schlag von 5 % anfällt. Nach den Vor­stel­lun­gen der Finanz­mi­nis­ter soll der Zuschlag künf­tig auf 10 % ange­ho­ben wer­den. Hin­zu kom­men noch wie bis­her Ver­zugs­zin­sen von 6 % jähr­lich, die eben­falls in Rech­nung gestellt wer­den. Natür­lich muss auch noch die vor­ent­hal­te­ne Steu­er nach bezahlt wer­den. Zusätz­lich soll die straf­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist von fünf auf zehn Jah­re ver­län­gert werden.

Für alle, die bis­lang noch gezö­gert haben mit der Abga­be einer Selbst­an­zei­ge, besteht nun­mehr Hand­lungs­be­darf. Sofern die doch recht kon­kret anmu­ten­den Plä­ne von Bund und Län­dern Gesetz wer­den, wird die Selbst­an­zei­ge deut­lich teu­rer als bis­her. Ins­be­son­de­re die ange­dach­te Ver­län­ge­rung der straf­recht­li­chen Ver­jäh­rungs­frist auf zehn Jah­re stellt sicher, dass bei jeder Selbst­an­zei­ge nicht nur der fünf­jäh­ri­ge straf­recht­lich rele­van­te Zeit­raum dem Finanz­amt offen gelegt wird, son­dern die bereits heu­te schon gel­ten­de zehn­jäh­ri­ge steu­er­recht­li­che Ver­jäh­rung effek­tiv zur Gel­tung kommt.

Über den wei­te­ren Ver­lauf wer­de ich Sie informieren.

Soll­ten Sie eine Selbst­an­zei­ge abge­ben wol­len oder Fra­gen zum Instru­ment der Selbst­an­zei­ge haben, spre­chen Sie mich ger­ne an. Es besteht kon­kre­ter Handlungsbedarf!

Unse­re Anwäl­te für Steu­er­recht in Fell­bach, sind ger­ne für Sie da.