27. Februar 2017 | Arbeitsrecht, News
Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung BGB 616: Als Auffangtatbestand sieht § 616 BGB vor, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, wenn er die geschuldete (= vertraglich vereinbarte) Arbeitsleistung nicht...