Der BFH hat bestä­tigt, dass Auf­wen­dun­gen für die Erstel­lung eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens zum Nach­weis des nied­ri­ge­ren gemei­nen Werts eines zum Nach­lass gehö­ren­den Grund­stücks als Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten abzugs­fä­hig sind.

Vor­aus­set­zung sei jedoch, dass sie in einem engen zeit­li­chen und sach­li­chen Zusam­men­hang mit dem Erwerb von Todes wegen und nicht erst durch die spä­te­re Ver­wal­tung des Nach­las­ses anfallen.

Quel­le zum Bei­trag: (Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten zur Ermitt­lung des Grund­stücks­werts abzieh­bar) : BFH, Urteil vom 19.06.2013, II R 20/12

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