Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 10.07.2013 die Regelungen für die Rauchmelderpflicht ab 01.01.2015 beschlossen. In Neubauten sind die Warngeräte sofort zu installieren. Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden. In Treppenhausfluren müssen keine Rauchmelder installiert werden.
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Die Landtagsfraktionen von Grüne und SPD haben sich inzwischen auf eine einheitliche Übergangsfrist bis zum 31.12.2014 verständigt. Im Gesetzesentwurf wird auch klargestellt, wo genau die Rauchmelder an der Decke angebrachte werden müssen. Vorgesehen ist, dass die Rauchmelder im Schlafzimmer sowie in den jeweiligen Fluren, die von den jeweiligen Schlafzimmern zur Wohnungstür führen. In Treppenhausfluren müssen keine Rauchmelder installiert werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist noch im Juli zu rechnen.
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Die Landtagsfraktionen von Grüne und SPD haben am 10.04.2013 einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, in dem Pflicht zurm Einbau von Rauchmeldern gesetzlich verankert werden soll. Bis zum 31.08.2014 sollen Eigentümer Zeit für die Nachrüstung von Wohnungen und Häusern haben. Für Neubauten soll die Regelung ab dem Tag der Verkündung gelten.
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Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD haben am 25.03.2013 eine Gesetzesänderung der Landesbauordnung beantragt. Danach wird der Einbau von Rauchmeldern für Aufenthaltsräume, in denen Menschen schlafen, sowie für Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zur Pflicht. Für bestehende Wohnungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2014 geplant. Über den weiteren Verlauf werde ich Sie an dieser Stelle informieren. Bei Fragen zu diesem Thema, sprechen Sie mich bitte an. (Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 02.04.2013)
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