Illegales Filesharing: BGH nimmt Eltern in Schutz
Filesharing Eltern haften nicht: Der Bundesgerichtshof hat am 08.01.2014 ein Urteil zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger gefällt. Danach müssen Vater und Mutter ihre volljährigen Kinder nicht überwachen.
Eltern haften grundsätzlich nicht für illegalen Musiktausch per Internet Ihrer volljährigen Kinder. Sie dürfen vielmehr ihren Internetanschluss erwachsenen Kindern zur Nutzung überlassen, ohne Sie vorab über die Gefahren des Missbrauchs zu belehren oder sie gar zu überwachen. Der BGH verwies zur Begründung auf das „besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen“. Erst wenn Eltern Anhaltspunkte dafür haben, dass der Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wird, müssen Sie dies verhindern, oder andernfalls dafür haften.
Geklagt hatten vier führende deutsche Tonträgerhersteller gegen einen Familienvater, in dessen Haushalt neben seiner Ehefrau auch deren volljähriger Sohn leben. Durch Anwaltsschreiben wurde der Vater mit der Begründung abgemahnt, er hätte über seine Internetanschluss an einem Tag im Jahr 2006 über 3.700 Musikaufnahmen zum illegalen herunterladen in eine Internettauschbörse gestellt und verlangten dafür knapp 3.500 € Abmahnkosten.
Der Vater verweigerte jedoch die Zahlungen machte geltend, dass nicht er, sondern sein Sohn die Musikdateien ins Netz gestellt habe. Zu Recht: Laut BGH überließ der Beklagte seinen Internetanschluss dem erwachsenen Stiefsohn aus familiärer Verbundenheit. Zudem seien Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seine Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber – etwa aufgrund einer Abmahnung – konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige des Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Über die Haftung für minderjährige Kinder hatte der BGH bereits 2012 entschieden. Demnach haften Eltern grundsätzlich nicht, wenn Kinder im Internet billiger Musik tauschen. Dies gilt allerdings nur unter Bedingungen: Eltern müssen ihre Kinder zuvor belehrt haben, dass die Teilnahme an so genannten Tauschbörsen rechtswidrig ist, und sie dürfen keinen konkreten Verdacht haben, dass ihr Kind das Verbot ignoriert.
Die Entscheidung des BGH ist zu begrüßen. Sie bedeutet eine deutliche Lockerung der bisher sehr strengen Haftung für die Anschlussinhaber. Diese müssten nun erst dann haften, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass der Anschlusses Filesharing missbraucht wird. Dadurch sollte der Abmahnung-Industrie einem verpasst worden sein und Einhalt geboten werden.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing von Musik- oder Filmdateien erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter.
Quelle zum Beitrag: Filesharing Eltern haften nicht: BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12, BearShare und BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74 / 12