Der steu­er­li­che Grund­frei­be­trag und die Leis­tun­gen für Kin­der sol­len erhöht werden.

Dies sieht der von der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­brach­te Ent­wurf eines Geset­zes zur Anhe­bung des Grund­frei­be­tra­ges, des Kin­der­frei­be­trags, des Kin­der­gel­des und des Kin­der­zu­schlags (BT-Drs. 18/4649) vor. Die Haus­halts­aus­ga­ben für Bund, Län­der und Gemein­den sol­len jähr­lich etwa 3,745 Mrd. Euro (vol­le Jah­res­wir­kung) betragen.

Im Ein­zel­nen ist vor­ge­se­hen, dass der steu­er­li­che Grund­frei­be­trag (aktu­ell 8.354 Euro) rück­wir­kend zum 01.01.2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht wer­den soll. Ab dem 01.01.2016 ist eine wei­te­re Anhe­bung um wei­te­re 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen.

Der steu­er­li­che Kin­der­frei­be­trag beträgt aktu­ell 7.008 Euro (ein­schließ­lich Frei­be­trag für Betreu­ung und Erzie­hung oder Aus­bil­dung) und soll rück­wir­kend zum 01.01.2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht wer­den. Ab 01.01.2016 ist eine erneu­te Anhe­bung um wei­te­re 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen.

Das Kin­der­geld beträgt der­zeit monat­lich 184 Euro für das ers­te und zwei­te Kind, 190 Euro für das drit­te Kind und 215 Euro für das vier­te Kind und wei­te­re Kin­der. Es soll rück­wir­kend ab 01.01.2015 um vier Euro monat­lich je Kind erhöht wer­den. Ab dem 01.01.2016 ist eine Erhö­hung um wei­te­re zwei Euro monat­lich je Kind vorgesehen.

Der aktu­ell maxi­mal 140 Euro monat­lich betra­gen­de Kin­der­zu­schlag soll ab 01.07.2016 um 20 Euro monat­lich stei­gen. Der Kin­der­zu­schlag kommt Eltern zugu­te, die zwar ihren eige­nen Bedarf durch Erwerbs­ein­kom­men grund­sätz­lich bestrei­ten kön­nen, aber nicht über aus­rei­chend finan­zi­el­le Mit­tel ver­fü­gen, um den Bedarf ihrer Kin­der zu decken.

Mit dem Gesetz wer­de die ver­fas­sungs­recht­lich gebo­te­ne Anhe­bung des steu­er­li­chen Grund­frei­be­trags und des Kin­der­frei­be­trags für die­ses und das nächs­te Jahr ent­spre­chend den Vor­ga­ben des 10. Exis­tenz­mi­ni­mum­be­richts sicher­ge­stellt, erläu­tert die Bundesregierung.

Der Bun­des­rat hat heu­te dem Gesetz zuge­stimmt, mit dem der steu­er­li­che Grund­frei­be­trag ange­ho­ben und der Steu­er­ta­rif nach rechts ver­scho­ben wird. Damit wird die in den Jah­ren 2014 und 2015 ent­stan­de­ne kal­te Pro­gres­si­on voll­stän­dig abge­baut. Zugleich wer­den mit dem Gesetz der Kin­der­frei­be­trag, das Kin­der­geld, der Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de und der Kin­der­zu­schlag für Gering­ver­die­ner angehoben.

Quel­le: hib – heu­te im bun­des­tag Nr. 204 v. 21.04.2015; Pres­se­mit­tei­lung Nr. 26 BMF vom 10.07.2015

Unse­re Steu­er­be­ra­ter in Fell­bach, sind ger­ne für Sie da.