Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht. Im folgenden Beitrag: Vermieter möchte Mietkaution einbehalten wegen im stehen pinkeln, erfahren Sie mehr darüber:
Das Gericht gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war.
Ein Fachmann hatte die Urinspritzer als Ursache ausgemacht. Dies sei nachvollziehbar und glaubwürdig, befand Richter Stefan Hank. Dennoch habe der Vermieter kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen.
Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“
Quelle zum Beitrag: Vermieter möchte Mietkaution einbehalten wegen im stehen pinkeln – AG Düsseldorf, Urteil vom 22. Januar 2015, Az.: 42 c 10583/14
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