Pflichtveranlagte Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein Westfalen, Bayern, Baden Württemberg und Hessen bekommen für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung zwei Monate zusätzlich Zeit, wenn sie die Erklärung auf elektronischem Weg authentifiziert übermitteln. Im folgenden Beitrag: BGH: Fristverlängerung für Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege, erfahren Sie mehr darüber:
Die Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen sich bis Ende Mai 2017 kostenlos online unter www.elster.de für das authentifizierte Verfahren registrieren. Sie erhalten anschließend ein elektronisches Zertifikat. Anhand dieses Zertifikats weisen sie sich gegenüber der Finanzverwaltung zweifelsfrei als Datenübermittler aus. Die bis spätestens 31.07.2017 ausgefüllte Steuererklärung wird dann vom Steuerpflichtigen auf elektronischem Weg und ohne Ausdruck und Unterschrift direkt an das Finanzamt gesendet.
Die Finanzministerien wollen so einen neuen Anreiz schaffen, Steuererklärungen mittels des authentifizierten Verfahrens einzureichen. Das erleichtert nämlich auch die Arbeit in den Finanzämtern.
Noch komfortabler ist es natürlich, das ganze Projekt “Steuererklärung” in meine Hände zu geben. Sofern sie eine Steuererklärung abgeben müssten, verlängert sich die Abgabefrist dann bis zum Jahresende. Außerdem müssen sich die Steuerpflichtigen nicht selbst mit den technischen Details der Übertragung auseinandersetzen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen. Sprechen Sie mich gerne an!
Unsere Steuerberater in Fellbach, sind gerne für Sie da.