Bis spätestens Ende Oktober 2022 muss jeder Eigentümer eines Grundstücks eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben!
Wer ist zur Abgabe der Feststellungserklärung für die Grundsteuerwerte verpflichtet?
Jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke und unabhängig davon, ob das Grundstück vom Eigentümer selbst genutzt, verpachtet oder vermietet wird. Bei einem Erbbaurecht muss der Eigentümer des Grundstücks die Erklärung abgeben und nicht der Erbbauverpflichtete.
Auch wenn die Feststellungserklärung frühestens ab dem 01.07.2022 abgegeben werden kann, ist zu beachten, dass es auf die steuerlichen Verhältnisse am Stichtag 01.01.2022 ankommt.
Welche Daten benötigen wir für die Feststellungserklärung?
Welche Daten benötigt werden, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet und welches Berechnungsmodell im jeweiligen Bundesland gilt. In Baden-Württemberg gilt das sog. modifizierte Bodenwertmodell.
Um eine Feststellungseklärung für die Grundsteuerwerte für ein in Baden-Württemberg gelegenes Grundstück für Sie erstellen zu können, benötigen wir die nachfolgenden Angaben:
- Aktueller Grundbuchauszug ODER Einheitswertbescheid ODER Kaufvertrag für jedes Grundstück
- Angaben zu dem/den Eigentümer(n) für jedes Grundstück
- Nutzungsart (Wohnen oder Nichtwohnen)
- Angabe, ob das Grundstück nach dem LWoFG oder dem WoFG gefördert wird
- Angabe, ob es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt.
Sofern das Grundstück in einem anderen Bundesland liegt, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit, was wir in diesem Fall an weiteren Angaben von Ihnen benötigen.
Sofern Sie uns mit der Erstellung der Feststellungserklärung des Grundsteuerwerts beauftragen wollen, lassen Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Daten zukommen. Gerne können Sie zusätzlich telefonisch einen Besprechungstermin vereinbaren. Vorab können Sie allfällige Fragen hierzu über unser Kontaktformular an uns richten.