Die EU und die Schweiz haben am 27.05.2015 ein Abkom­men unter­zeich­net, das die Bekämp­fung der Steu­er­hin­ter­zie­hung erleichtert.

Bei­de Sei­ten einig­ten sich, ab 2018 auto­ma­tisch Infor­ma­tio­nen über die Finanz­kon­ten der Bür­ger des jeweils ande­ren Lan­des aus­zu­tau­schen. Dies bedeu­tet das Ende des schwei­ze­ri­schen Bank­ge­heim­nis­ses für EU-Bür­ger und Ein­sicht in nicht ver­steu­er­te Ein­künf­te auf schwei­ze­ri­schen Konten.

Mosco­vici (Kom­mis­sar für Wirt­schafts- und Finanz­an­ge­le­gen­hei­ten, Steu­ern und Zoll), der let­ti­sche Finanz­mi­nis­ter Janis Reirs im Namen des let­ti­schen EU-Rats­vor­sit­zes für die EU sowie Jac­ques de Wat­te­ville, schwei­ze­ri­scher Staats­se­kre­tär für inter­na­tio­na­le Finanz­fra­gen, unter­zeich­ne­ten das Abkom­men am 27.05.2015 in Brüssel.

Die Ver­ein­ba­rung sehe unter ande­rem einen auto­ma­ti­schen Daten­aus­tausch ab 2018 vor. Dies gel­te als eines der wirk­sams­ten Instru­men­te zur Bekämp­fung der Steu­er­hin­ter­zie­hung. Er lie­fe­re den Steu­er­be­hör­den wesent­li­che Infor­ma­tio­nen über die aus­län­di­schen Ein­künf­te von Gebiets­an­säs­si­gen, so dass sie die auf die­se Ein­künf­te geschul­de­ten Steu­ern fest­set­zen und erhe­ben kön­nen. Im Rah­men des neu­en Abkom­mens zwi­schen der EU und der Schweiz erhal­ten die Mit­glied­staa­ten jähr­lich die Namen, Anschrif­ten, Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern und Geburts­da­ten ihrer Ein­woh­ner mit Kon­ten in der Schweiz sowie ande­re Finanz­da­ten und Infor­ma­tio­nen über Kon­ten­sal­den. Die­se neue Trans­pa­renz dürf­te nicht nur die Fähig­keit der Mit­glied­staa­ten ver­bes­sern, Steu­er­hin­ter­zie­her auf­zu­spü­ren und gegen sie vor­zu­ge­hen, son­dern auch Steu­er­pflich­ti­ge wirk­sam davon abhal­ten, Ein­künf­te und Ver­mö­gen im Aus­land zu ver­ber­gen, um Steu­ern zu hinterziehen.

Der­zeit schließt die Kom­mis­si­on Ver­hand­lun­gen über ver­gleich­ba­re Abkom­men mit Andor­ra, Liech­ten­stein, Mona­co und San Mari­no ab, die vor­aus­sicht­lich noch vor Ende des Jah­res unter­zeich­net werden.

Quel­le: EU-Aktu­ell v. 27.05.2015

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