Einkommensteuererklärungspflicht für Rentner: Rentner sind auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt vor 2005 mitgeteilt hat, dass sie dazu nicht mehr verpflichtet seien.
Mit Beschluss vom 24. Juli 2013 (Az.: 4 V 1522/13) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren (= Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides) entschieden, dass Rentner nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 (= Neuregelung zur Besteuerung der Renten und Pensionen) auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, wenn ihnen das Finanzamt in dem vor Inkrafttreten der Neuregelung ergangenen (letzten) Einkommensteuerbescheid mitgeteilt hat, dass sie nicht mehr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seien.
Zum 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten, wonach Renten nicht mehr (wie früher) nur mit ihrem Ertragsanteil, sondern mit mindestens 50 Prozent der Jahresbruttorente steuerlich erfasst werden. Als Ergebnis ist festzuhalten: Jeder Rentner hat ab dem Jahr 2005 eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Frühere, anderslautende Mitteilungen des Finanzamts sind durch die geänderte Gesetzeslage unwirksam.
Sollten Sie Rentner sein und in den letzten Jahren keine Steuererklärung abgegeben haben, sprechen Sie mich bitte an, damit Sie ihren steuerlichen Pflichten Rechnung tragen können.
Unsere Steuerberater in Fellbach, sind gerne für Sie da.