Anfang des Jah­res hat das von der Bun­des­no­tar­kam­mer geführ­te Zen­tra­le Tes­ta­ments­re­gis­ter sei­nen Dienst auf­ge­nom­men. Per 31.09.2012 wur­den bereits knapp 350.000 Tes­ta­men­te dort regis­triert. Das Tes­ta­ments­re­gis­ter macht das Erben in Deutsch­land ein­fa­cher, schnel­ler und sicherer.

Mit der Regis­trie­rung eines Tes­ta­ments oder Erb­ver­trags ist sicher­ge­stellt, dass die letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung im Nach­lass­ver­fah­ren auch tat­säch­lich berück­sich­tigt wird. Ob ein Tes­ta­ment, das zu Hau­se liegt, im Ster­be­fall wirk­lich vom „Rich­ti­gen“ gefun­den wird, weiß niemand.

Der letz­te Wil­le soll­te mit die­ser Unsi­cher­heit nicht belas­tet wer­den. Es ist daher auch für eigen­hän­di­ge Tes­ta­men­te zu emp­feh­len von der gesetz­lich gege­be­nen Mög­lich­keit der amt­li­chen Ver­wah­rung Gebrauch zu machen. Die Regis­trie­rung kos­tet ein­ma­lig 15,00 €. Sofern Sie noch kei­ne letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung getrof­fen haben, soll­ten Sie dies in Angriff nehmen.

Stel­len Sie sich nur ein­mal die Fra­ge, was mit ihrem Nach­lass pas­sie­ren wür­de, wenn Sie mor­gen ver­ster­ben wür­den. Spie­geln die ein­tre­ten­den Fol­gen wirk­lich Ihre Inter­es­sen wie­der? Ger­ne bin ich Ihnen bei der Erstel­lung Ihrer letzt­wil­li­gen Ver­fü­gung behilf­lich und bera­te Sie auch zu allen damit zusam­men­hän­gen­den The­men wie Pflicht­teil und Erbschaftsteuer.

Quel­le: NJW-aktu­ell 43/2012