Anfang des Jahres hat das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister seinen Dienst aufgenommen. Per 31.09.2012 wurden bereits knapp 350.000 Testamente dort registriert. Das Testamentsregister macht das Erben in Deutschland einfacher, schneller und sicherer.
Mit der Registrierung eines Testaments oder Erbvertrags ist sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung im Nachlassverfahren auch tatsächlich berücksichtigt wird. Ob ein Testament, das zu Hause liegt, im Sterbefall wirklich vom „Richtigen“ gefunden wird, weiß niemand.
Der letzte Wille sollte mit dieser Unsicherheit nicht belastet werden. Es ist daher auch für eigenhändige Testamente zu empfehlen von der gesetzlich gegebenen Möglichkeit der amtlichen Verwahrung Gebrauch zu machen. Die Registrierung kostet einmalig 15,00 €. Sofern Sie noch keine letztwillige Verfügung getroffen haben, sollten Sie dies in Angriff nehmen.
Stellen Sie sich nur einmal die Frage, was mit ihrem Nachlass passieren würde, wenn Sie morgen versterben würden. Spiegeln die eintretenden Folgen wirklich Ihre Interessen wieder? Gerne bin ich Ihnen bei der Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung behilflich und berate Sie auch zu allen damit zusammenhängenden Themen wie Pflichtteil und Erbschaftsteuer.
Quelle: NJW-aktuell 43/2012