Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat ent­schie­den, dass der Arbeit­ge­ber von sei­nen Mit­ar­bei­tern bereits am 1. Tag die Vor­la­ge einer ärzt­li­chen Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung ver­lan­gen kann. Das Ver­lan­gen ist in § 5 Ent­gelt­fort­zah­lungs­ge­setz gere­gelt und liegt allein im Ermes­sen des Arbeit­ge­bers. Beson­de­re Vor­aus­set­zun­gen oder Grün­de müs­sen hier­für nicht vor­lie­gen. Im fol­gen­den Bei­trag: Kann Arbeit­ge­ber Krank­mel­dung ab 1 Tag ver­lan­gen?, erfah­ren Sie mehr darüber:

Dem Urteil lag fol­gen­der Sach­ver­halt zugrun­de: Die Klä­ge­rin ist bei der beklag­ten Rund­funk­an­stalt als Redak­teu­rin beschäf­tigt. Sie stell­te für den 30. Novem­ber 2010 einen Dienst­rei­se­an­trag, dem ihr Vor­ge­setz­ter nicht ent­sprach. Eine noch­ma­li­ge Anfra­ge der Klä­ge­rin wegen der Dienst­rei­se­ge­neh­mi­gung am 29. Novem­ber wur­de abschlä­gig beschie­den. Am 30. Novem­ber mel­de­te sich die Klä­ge­rin krank und erschien am Fol­ge­tag wie­der zur Arbeit. Dar­auf­hin for­der­te die Beklag­te die Klä­ge­rin auf, künf­tig schon am ers­ten Tag der Krank­mel­dung einen Arzt auf­zu­su­chen und ein ent­spre­chen­des Attest vorzulegen.

Mit ihrer Kla­ge hat die Klä­ge­rin den Wider­ruf die­ser Wei­sung begehrt und gel­tend gemacht, das Ver­lan­gen des Arbeit­ge­bers auf Vor­la­ge einer ärzt­li­chen Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung bereits für den ers­ten Tag der Erkran­kung bedür­fe einer sach­li­chen Recht­fer­ti­gung. Außer­dem sehe der für die Beklag­te gel­ten­de Tarif­ver­trag ein der­ar­ti­ges Recht nicht vor. Die Vor­in­stan­zen haben die Kla­ge abgewiesen.

Die Revi­si­on der Klä­ge­rin blieb erfolg­los. Die Aus­übung des dem Arbeit­ge­ber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ein­ge­räum­ten Rechts steht im nicht gebun­de­nen Ermes­sen des Arbeit­ge­bers. Ins­be­son­de­re ist es nicht erfor­der­lich, dass gegen den Arbeit­neh­mer ein begrün­de­ter Ver­dacht besteht, er habe in der Ver­gan­gen­heit eine Erkran­kung nur vor­ge­täuscht. Eine tarif­li­che Rege­lung steht dem nur ent­ge­gen, wenn sie das Recht des Arbeit­ge­bers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG aus­drück­lich aus­schließt. Das war vor­lie­gend nicht der Fall.

Quel­le zum Bei­trag: Kann Arbeit­ge­ber Krank­mel­dung ab 1 Tag ver­lan­gen?- Bun­des­ar­beits­ge­richt, Urteil vom 14. Novem­ber 2012 – 5 AZR 886/11