50 Staaten und Jurisdiktionen haben heute im Bundesministerium der Finanzen eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln.
Die Erstanwender dieses hohen Steuerstandards, der mit der OECD entwickelt worden ist, appellieren in ihrer „Berliner Erklärung“, sich der Vereinbarung anzuschließen. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
“Berliner Erklärung zu Transparenz und Gerechtigkeit
Erklärung anlässlich der Unterzeichnungszeremonie zum neuen globalen Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige im Rahmen des Global Forums am 29. Oktober 2014 in Berlin
„In der Erkenntnis, dass Steuerhinterziehung nur auf globaler Ebene wirksam bekämpft werden kann, hat die aus 52 Staaten und Jurisdiktionen bestehende Gruppe der Erstanwender („Early Adopters“) die frühzeitige Einführung des neuen, einheitlichen und globalen Standards für den automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige beschlossen und dessen weltweite Umsetzung vorangebracht.
Im Rahmen dieses neuen globalen Standards werden umfangreiche Informationen über ausländische Konten („offshore accounts“) ausgetauscht, darunter Informationen zu Kontosalden und zu den wirtschaftlich Berechtigten. So können Steuerhinterziehung und Steuerbetrug bekämpft werden. Das Verhalten weniger unehrlicher Steuerpflichtiger führt zu verminderten Steuereinnahmen, untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit unserer Steuersysteme und erhöht die Lasten für die ehrlichen Steuerpflichtigen.
Dank der Führungsrolle, die die Gruppe der Erstanwender übernommen hat und auch weiter wahrnehmen wird, haben inzwischen alle wichtigen Finanzplätze einen konkreten Zeitplan für den ersten Informationsaustausch im Jahr 2017 oder 2018 verabschiedet. Wir appellieren an die wenigen Länder, deren Verpflichtung noch aussteht, sich uns anzuschließen. Die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung vermindern sich rasant. Für Steuerhinterzieher gibt es nur noch zwei Wege: sich zu offenbaren oder entdeckt zu werden.
Beim Global Forum am 29. Oktober in Berlin haben viele von uns mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarungen einen weiteren Schritt hin zur tatsächlichen Umsetzung des automatischen Informationsaustausches unternommen. Diese Rahmenvereinbarungen bilden hierfür die rechtliche Grundlage. Wir sind bereit, entsprechend unserer Verpflichtung den ersten automatischen Informationsaustausch im Jahr 2017 durchzuführen, der dann auch Angaben zu bereits Ende 2015 bestehenden Konten umfassen wird.
Als Gruppe sind wir entschlossen, unser globales Ziel weiter zu verfolgen, die Überwachung der Umsetzung dieses neuen Standards innerhalb des Global Forums zu unterstützen und zu gewährleisten, dass alle Länder die Vorteile des neuen Standards realisieren. Durch unser gemeinsames Vorgehen erkennen wir an, dass nur die Finanzplätze, die sich für die höchsten Transparenzstandards entscheiden und eng zusammenarbeiten, in Zukunft erfolgreich sein werden.“
Gemeinsame Erklärung folgender Staaten und Gebiete: Argentinien, Barbados, Belgien, Bulgarien, Curaçaо, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Irland, Island, Italien, Kolumbien, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und die unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete (Isle of Man, Guernsey und Jersey) sowie die Überseegebiete des Vereinigten Königreiches (Anguillа, Bermuda, Britische Jungferninseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat und Turks- und Caicosinseln), Zypern.”
Wie der Erklärung zu entnehmen ist, sind unter den Unterzeichnern auch klassische Steueroasen. Spätestens ab 2017 wird es daher beinahe unmöglich sein ausländische Kapitalerträge dem deutschen Fiskus vorzuenthalten.
Auch im Hinblick auf die weitere Verschärfung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige ab dem 01.01.2015 ist es höchste Zeit zu handeln und dem Fiskus ausländische Kapitalerträge offenzulegen. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich.
Unsere Anwälte für Steuerrecht in Fellbach, sind gerne für Sie da.