Anwalt für Wirtschaftsrecht in Fellbach bei Stuttgart
Rechtlich stark
in der Selbstständigkeit.
Erfolgreiche Unternehmen brauchen klare rechtliche Grundlagen – ob bei der Gründung, im laufenden Geschäft oder in komplexen Entscheidungsprozessen. Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts – von Start-ups über mittelständische Betriebe bis hin zu größeren Gesellschaften.
Unser Anspruch ist es, Ihre wirtschaftlichen Interessen zu sichern, Risiken zu minimieren und individuelle Lösungen zu entwickeln – von der Vertragsgestaltung über die gesellschaftsrechtliche Beratung bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Dabei profitieren Sie von unserem breiten Fachwissen im Wirtschaftsrecht und unserer Erfahrung in angrenzenden Rechtsbereichen.
Erfahren Sie, in welchen Bereichen wir Ihnen als Anwälte für Wirtschaftsrecht bei der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele helfen können.
Wie wir Sie im Wirtschaftsrecht unterstützen:
Als Kanzlei, die im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig ist, bieten wir Unternehmen und Gesellschaften eine umfassende rechtliche Betreuung. Unsere Arbeit ist vielseitig und anspruchsvoll. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt dabei auf der Betreuung von Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen in der Gründungsphase. Auch etablierte Firmen benötigen eine bedarfsgerechte Beratung, die über das Tagesgeschäft hinausgeht. Deshalb behalten wir stets den Blick über den wirtschaftsrechtlichen Tellerrand, um Lösungen zu finden, die wirklich zu Ihrem Unternehmen passen.
Mandanten profitieren von unserem umfangreichen Fachwissen im allgemeinen Wirtschaftsrecht. Ergänzt wird dieses Know-how durch Erfahrungen in anderen relevanten Bereichen.
Beispielhaft sind folgende Gebiete:
- Gesellschaftsrecht
- Vertriebsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Rechtsschutz
- Wirtschaftsstrafrecht
Die Vielfalt des Zivilrechts zeigt, wie wichtig fachkundige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Wirtschaftsrecht ist. Ob ganzheitliche Vertretung oder punktuelle Beratung – Sie entscheiden.
Unsere Kompetenz als Anwälte im Gesellschaftsrecht:
Die genannten Bereiche weisen oft vielfältige Über-schneidungen zwischen den einzelnen Rechtsgebieten auf. Deshalb ist ein ganzheitlicher Blick auf Ihr Unternehmen entscheidend. Als Anwälte für Wirtschaftsrecht unterstützen wir Sie bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen. Das kann beispielsweise die Gestaltung bedarfsgerechter Verträge zur Regelung von Ansprüchen und Kompetenzen der beteiligten Gesellschafter umfassen. Auf Wunsch vertreten wir Sie auch in außergerichtlichen oder gerichtlichen Verhandlungen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Gründung, Umstrukturierung, Fusion oder Auflösung, indem wir eng mit ihnen zusammenarbeiten, um ihre Bedürfnisse zu verstehen und entsprechende rechtliche Strategien zu entwickeln. Unsere Tätigkeiten umfassen die Beratung bei der Auswahl der passenden Unternehmensform, die Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und anderen erforderlichen Dokumenten für den Betrieb eines Unternehmens.
Unsere Stärken als Rechtsanwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht:
- Recht von Personengesellschaften (im Speziellen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, GmbH & Co KG, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen, etc.)
- Körperschafts- und Kapitalgesellschaftsrecht (z. B. Vertretung eingetragener Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften)
- Beratung/Unterstützung bei Unternehmenszusammenschlüssen, Übernahmen und Nachfolgeregelungen
- Geschäftsführer- & Vorstands-Beratungen
Sie brauchen Unterstützung?
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Handelsrecht:
Unsere Tätigkeit im Gesellschaftsrecht wird durch langjährige Erfahrung im Handelsrecht ergänzt. Als Anwälte für Wirtschafts- und Handelsrecht betreuen wir sowohl Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen als auch zwischen Unternehmen – also alle Arten wirtschaftlicher Transaktionen und Aktivitäten. Im Bereich des Handelsrechts beraten wir unsere Mandanten zu Handelsvertreterverträgen, Handelsregisteranmeldungen,
Wettbewerbsrecht und weiteren relevanten Themen im Handelsverkehr. Gesellschaftsrechtliche Fragen spielen dabei ebenfalls eine zentrale Rolle. Dazu gehören unter anderem Organhaftung, Geschäftsführerverantwortung, Gesellschafterstreitigkeiten sowie die Beratung bei Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen.
Unsere Leistungen für Arbeitgeber:
- Ausfertigung Allgemeiner Geschäftsbedingungen („AGB“)
- Gestaltung von Unternehmensverträgen
- (außer-) gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Management-Mitgliedern
- Rechtsform-Beratung samt Ausführung von Umwandlungen oder Umstrukturierungen
- juristische Begleitung rund um Aufnahmen bzw. Ausschlüsse von Gesellschaftern
- Hilfestellung bei „digitalen“ Themen von IT- und Internetrecht bis E‑Commerce
- Regressanspruch-Durchsetzungen
- Vertretung/Beratung vor Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen sowie Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- Realisierung von Anteilsübertragungen und Unternehmensnachfolgen
- Vertragsgestaltung für Vertragshändler, Handelsvertreter & Franchise-Nehmer sowie von Dienstverträgen / Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
Sie brauchen Unterstützung?
Aufgrund der fließenden Grenzen zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten kann diese Zusammenfassung nur einen ersten Überblick darüber geben, welche Leistungen wir als Anwälte für Wirtschaftsrecht für Sie übernehmen können. Ihre Wünsche und der Schutz Ihres Unternehmens stehen dabei stets im Mittelpunkt.
Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht und setzen uns engagiert für ihre Interessen ein.
Unser Ziel ist es stets, außergerichtliche Lösungen zu finden, um Kosten und Zeit zu sparen. Gleichzeitig sind wir jedoch darauf vorbereitet, vor Gericht die Interessen unserer Mandanten konsequent durchzusetzen.
Darüber hinaus informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über Gesetzesänderungen und aktuelle Entwicklungen im Handels- und Gesellschaftsrecht, damit ihre Geschäftspraktiken jederzeit den geltenden Vorschriften entsprechen.
„Ubi societas ibi ius“ – Wo es eine Gesellschaft gibt, da gibt es Gesetze
Hugo Grotius (1583–1645)
Wir beraten Sie über das Wirtschaftsrecht hinaus:
Sollte sich Ihr Beratungsbedarf parallel zum Gesellschafts- und Handelsrecht auch auf steuerrechtliche Fragestellungen erstrecken, beziehen wir diese Themen selbstverständlich gleich mit ein. Unser Fokus liegt darauf, unseren Mandanten maßgeschneiderte rechtliche Lösungen anzubieten, die ihren geschäftlichen Anforderungen entsprechen.
Wir pflegen enge Beziehungen zu lokalen Unternehmen und legen großen Wert darauf, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, um eine umfassende rechtliche Beratung anzubieten, die auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten ist.
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