Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Fellbach (WEG)
Elke Rapp, Marc Pondelik und Behjar Fozouni
Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wir helfen bei allen Fragen zu Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Der Griff zu vorgefertigten Mietverträgen ist verlockend, birgt aber Gefahren. Die Bedingungen in gewerblichen und privaten Gebäuden lassen sich nicht nach „Schema F“ auf standardisierte vertragliche Details herunterbrechen.
Ein individuell ausgearbeiteter Mietvertrag fasst alles Relevante zusammen und ist die beste Grundlage eindeutiger Mietverhältnisse zwischen Vermietern und Mietern. Er definiert unmissverständlich alle Rechte und Pflichten beider Parteien. Kommt es dennoch zu juristischen Schwierigkeiten oder gar Klagen, ist der Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht die erste Adresse.
Als Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir Vermieter und Mieter in allen zentralen Rechtsgebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Eine Rechtsberatung zeigt Möglichkeiten zur Lösung, idealerweise zur Vorbeugung von Problemen. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts unterstützen und beraten wir Sie außerdem, um Ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen.
Unsere Fachkompetenz im
Mietrecht zeigt den besten Weg auf
Wie alle Rechtsbereiche befindet sich das Mietrecht in einem steten Wandel. Für Vermieter stellen wir als Anwälte für Mietrecht und Wohneigentumsrecht die Einhaltung aller geltenden formellen Voraussetzungen bei der Vertrags-gestaltung sicher. Wie und wann sind Mieterhöhungen berechtigt? Unter welchen Bedingungen können Verträge zahlungssäumiger Mieter gekündigt werden? Dies sind nur zwei der typischen Fragen, mit denen Vermieter unsere Kanzlei aufsuchen.
Aus Mietersicht sind vor allem Mieterhöhungen, auftretende Mängel sowie Eigenbedarfskündigungen mit einem nicht zu unterschätzenden Leidensdruck und Unsicherheiten verbunden. Auch bei Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit von Nebenkostenabrechnungen ist eine Rechtsberatung ratsam. Übrigens: Auch bei laufenden, scheinbar festgefahrenen Auseinandersetzungen kann ein frischer objektiver Blick neue Möglichkeiten aufzeigen.
Leistungen für Vermieter:
- Beratung zur allgemeinen Mietvertrags-Gestaltung (Staffelmietvertrag, Erweiterungsmietvertrag, Untermietvertrag, etc.)
- Unterstützung bei Mieterhöhungsverlangen
- Ersteinschätzungen & Beratung zu Erfolgsaussichten von Eigenbedarfskündigungen und Räumungsklagen unter Berücksichtigung aktueller Urteile
- grundlegende Analysen zur angemessenen Mietfestlegung
- Vertretung vor Gericht und im Rahmen außergerichtlicher Konfliktbeilegungen
Leistungen für Mieter:
- Klärung von Ansprüchen auf Mietminderung & Mietmangel-Beseitigung
- Rechtshilfe zur Verhinderung (eventuell) unverhältnismäßiger Mieterhöhungen
- Prüfung von Rechtsmitteln zur Abwehr von Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Räumungsklagen
- Vertretung von Mandanten vor Gericht
- Rechtstipps zum Umgang mit Vermietern/Verwaltern (z. B. wegen Unstimmigkeiten bezüglich der Hausordnung)
Unsere langjährige Erfahrung als Spezialisten im Bereich Wohnungseigentumsrecht
Nicht nur das Mietrecht, sondern gerade das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) umfasst derart viele Fragestellungen, dass Eigentümer schnell den Überblick über ihre Rechte und Pflichten verlieren können. Dies gilt umso mehr, wenn es um sogenanntes Sondereigentum an Wohnungen in Verbindung mit Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum geht.
Gemeint sind etwa Abgrenzungen zwischen Nutzungsrechten an der eigenen Wohnung und gemeinschaftlichem Eigentum wie Dachböden, Kellerräumen oder Treppenhäusern.
Ein häufiges Streitthema innerhalb von Eigentümergemeinschaften sind Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung einerseits und etwaige bauliche Veränderungen andererseits.
Was wir als Experten für Wohnungseigentumsrecht, Eigentümern bieten:
- Prüfung von Jahresabrechnungen
- Anfechtung von Beschlüssen in Folge von Eigentümerversammlungen
- Vertretung aller Eigentümer-Interessen
- Beratung von (Haus-) Verwaltungen sowie Eigentümergemeinschaften
Sie brauchen Unterstützung?
“Das Instandhalten der Wohnung obliegt dem Vermieter. Das Gegenteil regelt der Mietvertrag.”
Ulrich Erckenbrecht (*1947)
deutscher Schriftsteller und Aphoristiker
Wir sind Ihr Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – Vorsorgend und im Ernstfall
Die goldene Regel lautet: Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Gemeinsam mit Ihnen schaffen wir von Anfang an Rechtssicherheit. Die Investition in eine frühzeitige Rechtsberatung zum Thema Wohnungseigentumsrecht garantiert ihrerseits eindeutige Rahmenbedingungen.
Unsere RFP-Anwälte sorgen dafür, dass Eigentümern, Vermietern oder Mietern böse Überraschungen erspart bleiben.
Alles rund um Mietrecht:
Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der Kappungsgrenze
Der Bundesgerichtshof hat heute – unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine...
Coronabedingte Schließung
Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat...
Immobilienmakler Betrug steuerlich absetzbar
Werbungskostenabzug für Betrugsschaden Immobilienmakler Betrug steuerlich absetzbar: Der BFH hat entschieden, dass die Übergabe von...
Musikinstrumente stellen keine unzumutbare Lärmbelästigung durch Musik da
Musikinstrumente stellen keine unzumutbare Lärmbelästigung durch Musik da: Das AG München hat entschieden, dass gegenüber...
Beschädigung Mietsache Beweislast
Beweislast des Mieters für bereits vorhandenen Schaden bei Einzug Beschädigung Mietsache Beweislast: Das AG Saarbrücken...
Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen
Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen zulässig sind, wenn der Mieter...
Urteil zur Eigenbedarfskündigung für gewerbliche zwecke durch Vermieter
BGH formuliert Leitlinien zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen Berufs- oder Geschäftsbedarfs Urteil zur Eigenbedarfskündigung für...
BGH konkretisiert Anforderungen an die Prüfung von vorgetragenen Härtegründen
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, in welchem Umfang sich Gerichte mit vom...
Laut Urteil kann der Vermieter rückwirkend Miete verlangen
Die Nutzungsentschädigung, die ein nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung verbleibender Mieter zahlen muss,...
AG München: Untermieter ist Vertragspartner für Energieversorger
Alle Beiträge lesen
Unsere Kontaktdaten
auf einen Blick:
Rapp und Pondelik
RFP Rechtsanwälte & Steuerberater,
Hintere Str. 29, 70734 Fellbach
Tel.: 0711 957923 0
Telefax: 0711 957923 9
info@rfp-rechtsanwaelte.de