Neue Grundsteuer: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Kurz zusammengefasst das Wichtigste vorab:
- Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide Ihrer Stadt haben kaum Aussicht auf Erfolg.
- Einsprüche gegen die neue Bewertung Ihres Grundstücks durch das Finanzamt können Sie jetzt in der Regel nicht mehr einlegen.
- Einige Fehler in den Bewertungen für die neue Grundsteuer lassen sich in vielen Fällen aber noch korrigieren.
- Der Ausgang von Einsprüchen wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuer ist weiter offen.
Grundsteuer: Wofür sind die Bescheide?
Ab 2025 erhalten Wohneigentümerinnen und ‑eigentümer von ihrer Stadt die Bescheide über die neue Grundsteuer. Nach jahrelanger Diskussion rund um die Grundsteuerreform steht damit erstmals fest, wie viel Grundsteuer Sie in Zukunft zahlen sollen.
Vorher haben Sie vom Finanzamt Bescheide über die Festsetzung des Grundsteuerwerts und über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erhalten.
Die drei Bescheide für die neue Grundsteuer:
- Bescheid über den Grundsteuerwert (vom Finanzamt)
- Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt)
- Bescheid über die festgesetzte Grundsteuer (von der Kommune)
So wird die Grundsteuer berechnet:
- Grundsteuerwert: Bewertung Ihres Grundstücks, vergleichbar mit einer Kaufpreisermittlung.
- Steuermessbetrag: Multipliziert den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl. Die Steuermesszahl variiert je nach Nutzungsart (z. B. Wohnzwecke oder landwirtschaftliche Nutzung).
- Hebesatz: Die Kommune legt den Hebesatz fest. Der Steuermessbetrag wird mit diesem multipliziert, um die finale Grundsteuer zu berechnen.
Hinweis: Die Hebesätze werden jährlich von Ihrer Kommune neu festgelegt. Sie beeinflussen die Höhe der Grundsteuer erheblich.
Einspruch und Widerspruch: Wie kann ich vorgehen?
Gegen jeden der drei Bescheide können Sie Rechtsmittel einlegen. Wichtig ist jedoch, dass Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des jeweiligen Bescheids Einspruch einlegen.
Unterschiede zwischen den Bescheiden:
- Grundsteuerwert-Bescheid (Finanzamt):
- Basis der Berechnung.
- Fehler hier wirken sich auf alle folgenden Bescheide aus.
- Einspruchsfrist: 1 Monat.
- Grundsteuermessbescheid (Finanzamt):
- Nur die Umrechnung aus dem Grundsteuerwert kann beanstandet werden.
- Grundsteuerbescheid (Kommune):
- Regelt die Anwendung des Hebesatzes.
- Fehler sind selten, z. B. falsche Zuordnung der Grundstücksart.
Wann ist ein Widerspruch sinnvoll?
- Falscher Grundsteuermessbetrag:
- Wenn Ihre Kommune nicht den vom Finanzamt korrigierten Betrag verwendet hat.
- Falsche Zuordnung der Grundstücksart:
- Möglich bei differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke.
Tipp: Prüfen Sie bei Fehlern in der Grundsteuererklärung, ob eine Fortschreibung beim Finanzamt möglich ist.
Fortschreibung und Nachfeststellung: Fehler korrigieren
Eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts ist sinnvoll, wenn nachweisbare Fehler vorliegen oder der tatsächliche Wert stark von der bisherigen Bewertung abweicht. Typische Fehlerquellen sind:
- Falsche Bodenrichtwerte
- Fehlerhafte Flächenangaben
- Ungenaue Angaben zur Nutzung
Schritte zur Fortschreibung:
- Fehler identifizieren: Prüfen Sie den Grundsteuerwertbescheid auf Ungenauigkeiten.
- Belege und Gutachten einholen: Lassen Sie ein Kurz- oder Vollgutachten anfertigen, falls größere Abweichungen nachweisbar sind.
- Antrag beim Finanzamt stellen: Reichen Sie den Antrag zur Fortschreibung mit den entsprechenden Nachweisen ein.
Zeitliche Rahmenbedingungen:
- Eine Fortschreibung ist nur möglich, wenn der aktuelle Grundsteuerwert um mehr als 30 % vom bisherigen Wert abweicht.
- Je nach Zeitpunkt der Antragstellung wird die Fortschreibung auf den 1. Januar des Folgejahres angewendet.
Beispiel: Wird das Gutachten 2024 erstellt, greift die Fortschreibung ab dem 1. Januar 2025.
Höhere Grundsteuer: Was ist rechtens?
Ob die teilweise hohen Anstiege bei der Grundsteuer rechtmäßig sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Häufige Gründe:
- Reformbedingte Umverteilung: Wer bisher wenig gezahlt hat, könnte nun höhere Beträge erwarten.
- Neues Bewertungsmodell: Die Rechtmäßigkeit wird derzeit gerichtlich überprüft.
- Lokale Hebesatzerhöhungen: Diese sind selten rechtlich anfechtbar.
Gerichtsverfahren: Aktueller Stand
Laufende Klagen:
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Verfahren abgewiesen, Revision erhoben (Az. 3 K 3141/23).
- Finanzgericht Köln: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Az. 4 K 2189/23). Verfahren beim BFH (Az. II R 25/24).
- BFH-Entscheidungen: Zweifel an Rechtmäßigkeit einzelner Bescheide, aber keine Aussage zur Verfassungsmäßigkeit.
Hinweis: Wir erwarten, dass ein Finanzgericht in den Musterverfahren vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
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